Hilfe   kommentieren    weiterempfehlen    drucken    


Home

Flüchtlingsrat NRW

Aktuelles

Termine

Bleiberecht

Dublin II

Flüchtlingspolitik

Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen)
Abschiebungshaft
Abschiebung
Abschiebungshindernisse
Altersfeststellung
Altfälle / Bleiberecht
Arbeitserlaubnis
Asylverfahren
Aufenthaltsrecht
Europäische Rechtssprechung
Familienzusammenführung / Visum
Geburtsurkunden
Herkunftsländer
Kinderrechte
 
Umfassender Schutz Minderjähriger - spätmöglichstes Geburtsdatum ist anzunehmen
Bundesverfassungsgericht: Auswirkungen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes auf ausländerrechtlichen Entscheidungen
Krankheit/Traumatisierung
Materielles Asylrecht
Nichtstaatliche Verfolgung
Residenzpflicht
Sammelanhörungen / Botschaftsvorführungen
Sozialrecht für Flüchtlinge, Drittstaatsangehörige, Unionsbürger
Staatsangehörigkeit / Einbürgerung
Unterbringung
Widerrufsverfahren

Rechtsnormen / Erlasse / Anwendungshinweise / Dienstanweisungen

Aktionen

Initiativen

Links

Literatur



Stichwortsuche:

[ Sitemap ]



Flüchtlingsrat NRW
Asienhaus Essen
Bullmannaue 11
45327 Essen

Telefon: 0201/899 08-0
Fax: 0201/899 08-15
E-Mailinfo [at] frnrw.de



Gefördert von
PRO ASYL e.V.
und



dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und



dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)



Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
BLZ 370 205 00
Konto Nr. 8 05 41 01



Sie sind hier: Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen)

Kinderrechte

Es ist uns derzeit aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich, aktuelle gerichtliche Entscheidungen regelmäßig zu sammeln und auf unseren Seiten zu veröffentlichen.

Sie finden aktuelle gerichtlichliche Entscheidungen und weitere Dokumente auf den Seiten von www.asyl.net.(KD)
Umfassender Schutz Minderjähriger - spätmöglichstes Geburtsdatum ist anzunehmen
Urteil de VG Düsseldorf vom 21.07.2007 (Az.: 13 K 6992/04.A)
Bundesverfassungsgericht: Auswirkungen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes auf ausländerrechtlichen Entscheidungen
Für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Trennung durch Rückkehr (Abschiebung) eines Elternteils ins Heimatland muss im Rahmen des Ermessen verstärkt auf die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern geachtet werden. Eine schematische Einordnung und Qualifizierung als entweder schutzwürdige Lebensgemeinschaft oder als bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung verbiete sich daher. (1/2002)


  Herkunftsländer zurück    weiter Umfassender Schutz Minderjähriger - spätmöglichstes Geburtsdatum ist anzunehmen

Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
[ mehr.. ]
Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

[ mehr.. ]
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
[ mehr.. ]