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Geburtseintrag, der einschränkungslos vorgenommen wurde, darf im Nachhinein nur geändert werden, wenn die Unrichtigkeit bewiesen ist
Ausstellung von Geburtsurkunden, wenn die Eltern lediglich eine Heiratsurkunde und Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung besitzen
Geburtsurkunden müssen ausgestellt werden, auch wenn die Beschaffung von Papieren erhebliche Schwierigkeiten bereitet
Ausstellung von Geburtsurkunden, wenn die Mutter selbst nur eine Geburtsurkunde besitzt
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Geburtsurkunden

Es ist uns derzeit aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich, aktuelle gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema regelmäßig zu sammeln und auf unseren Seiten zu veröffentlichen.

Sie finden aktuelle gerichtlichliche Entscheidungen und weitere Dokumente zu diesem Thema auf den Seiten von www.asyl.net.(KD)
Geburtseintrag, der einschränkungslos vorgenommen wurde, darf im Nachhinein nur geändert werden, wenn die Unrichtigkeit bewiesen ist
Beschluss des Landgerichtes Köln vom 20. September 2006 (Az 1 T 207/06)
Ausstellung von Geburtsurkunden, wenn die Eltern lediglich eine Heiratsurkunde und Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung besitzen
Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 27. August 2004 (AZ: 70 III 151/03)
Geburtsurkunden müssen ausgestellt werden, auch wenn die Beschaffung von Papieren erhebliche Schwierigkeiten bereitet
Beschluss des Amtsgerichtes Aachen vom 29. April 2004 (Az.: 73 III 39/04)
Ausstellung von Geburtsurkunden, wenn die Mutter selbst nur eine Geburtsurkunde besitzt
Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 4. Februar 2004 (AZ: 70 III 31/03)


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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

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Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
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