Auswirkungen psychischer Traumafolgen für das Asyl- und Aufenthaltsverfahren Thesen von Dr. med. Gierlichs, Koordinator der Arbeitsgruppe SBPM (Juni 2003): 1. Manche Bescheinigungen, Stellungnahmen, Atteste und Gutachten über Traumatisierungen bemühter Kollegen sind mangelhaft 2. Gerichte und Behörden legen als fachfremde Entscheidungsbefugte zunehmend problematischer Anforderungen an die Begutachtung psychisch Traumatisierter fest, die wissenschafltichen Erkenntnissen nicht ausreichend gerecht werden.
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
[ mehr.. ]