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Registrierung von Neugeborenen bei den Standesämtern

von Frank Gockel, November 2003

Es ist leider immer wieder gängige Praxis, dass Standesämter sich weigern, die Geburt eines Kindes von Flüchtlingen in das Geburtenbuch einzutragen, da sie an der Identität der Eltern und damit auch an der des Kindes zweifeln. Doch ohne Geburtsurkunde kann das Kind nicht beim Einwohnermeldeamt eingetragen werden, erhält also keinen Kinderausweis, kein Kinder- oder Erziehungsgeld und fällt aus der Gesundheitsfürsorge, da es nicht möglich ist, es bei einer Krankenkasse anzumelden. Das Kind ist damit gezwungen, ein Leben in der Illegalität zu führen.

Dieses Verhalten der Standesbeamten ist nicht gesetzeskonform.

Siehe auch:
- Rechtsnormen/Rechtsprechung > Urteile > Geburtsurkunden

Download:
  • Handreichung: Registrierung von Neugeborenen bei den Standesämtern


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    Psychische Probleme bleiben meist unerkannt
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