Bundesverfassungsgericht zum Abschiebungsverbot bei bevorstehender Rechtsveränderung
Eine bereits beschlossene oder konkretisiert unmittelbar bevorstehende Rechtsänderung kann ein Abschiebungsverbot auslösen, sofern sie den betroffenen Ausländer begünstigt. Dies ergibt sich aus einem Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 2 BvR 283/99) vom 24. Februar 1999. Wir zitieren diese Entscheidung, da das Zuwanderungsgesetz eine Härtefallregelung beinhaltet, deren Umsetzung allerdings bislang nicht konkretisiert ist. Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt es: "Sollte allerdings bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abschiebung der Beschwerdeführerin eine auch sie erfassende Altfall- oder Härtefallregelung beschlossen werden oder konkretisiert unmittelbar bevorstehen, so müsste – etwa durch den Verzicht auf den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen – sicher gestellt werden, dass sie auch der Beschwerdeführerin effektiv zugute kommt." |