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VG Bremen: längerfristige Duldung bei bestehender Reiseunfähigkeit
VG Düsseldorf: Zwei Urteile zur Anerkennung trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Beschluss des BVerwG zum Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung von Flüchtlingen, die terroristische Straftaten begangen haben
VGH Hessen: Abschiebungsverbot auch bei nur regionalem Konflikt
VG Düsseldorf: Ausländer unter Terrorismusverdacht sollen – auch bei möglichen diplomatischen Zusicherungen - nicht in Länder, in denen Folter droht, abgeschoben werden
Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung
Bundesverfassungsgericht bezügl. Abschiebungsverbot
VG Aachen anerkennt Abschiebungsschutz aufgrund Gefahr von Beschneidung (Togo)
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Bundesverfassungsgericht bezügl. Abschiebungsverbot

Bundesverfassungsgericht zum Abschiebungsverbot bei bevorstehender Rechtsveränderung

Eine bereits beschlossene oder konkretisiert unmittelbar bevorstehende Rechtsänderung kann ein Abschiebungsverbot auslösen, sofern sie den betroffenen Ausländer begünstigt. Dies ergibt sich aus einem Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 2 BvR 283/99) vom 24. Februar 1999. Wir zitieren diese Entscheidung, da das Zuwanderungsgesetz eine Härtefallregelung beinhaltet, deren Umsetzung allerdings bislang nicht konkretisiert ist. Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt es: "Sollte allerdings bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abschiebung der Beschwerdeführerin eine auch sie erfassende Altfall- oder Härtefallregelung beschlossen werden oder konkretisiert unmittelbar bevorstehen, so müsste – etwa durch den Verzicht auf den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen – sicher gestellt werden, dass sie auch der Beschwerdeführerin effektiv zugute kommt."
  • Das gesamte Dokument finden Sie als können Sie hier herunterladen


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    VG Bremen: längerfristige Duldung bei bestehender Reiseunfähigkeit
    Beschluss des VG Bremen vom 31.03.2010 (Az.: 4 V 155/10)
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    Bilanz der Bleiberechtsregelung zum 31.März 2010
    Antwort der Bundesregierung vom 30.04.2010 (Drs. 17/1539) auf eine Kleine Anfrage der Linken
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    Regierung: Menschenrechtslage in Sri Lanka "anhaltend mangelhaft"
    Antwort der Bundesregierung vom 27.04.2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
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