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Abschlusserklärung des 4. bundesweiten Treffens der Abschiebehaftgruppen

Abschiebehaft gehört abgeschafft!

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 4. bundesweiten Vernetzungstreffens lehnen es grundsätzlich ab, Menschen zu inhaftieren, um sie zur Ausreise zu zwingen. Abschiebehaft ist unverhältnismäßig und stempelt MigrantInnen und Flüchtlinge zu Kriminellen ab.

Konkrete Forderungen wurden auf dem diesjährigen Treffen formuliert zu den Themen "erniedrigende Haftpraktiken" und "inhaftierte Kinder und Jugendliche".

1.    Das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention

Abschiebungen und Abschiebehaft entziehen sich weitgehend einer öffentlichen, unabhängigen Kontrolle. Aus unserer alltäglichen Arbeit mit Abschiebehäftlingen wissen wir, dass dadurch Situationen möglich sind, die zu menschenunwürdigen, erniedrigenden Behandlungen von Abschiebehäftlingen führen können.

So wurde beispielsweise in den letzten Wochen bekannt, dass in der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt Berichten zufolge bis zu 42 Stunden dauernde Fesselungen durchgeführt wurden.

Unter anderem berichtete der Antifolterausschuss des Europarates (CPT) über diese Praxis und verurteilte sie als menschenunwürdig und unverhältnismäßig.

Im Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention sind nationale Kontrollgremien vorgesehen, die derartige Vorgänge präventiv verhindern sollen.

Wir halten dieses Instrument zur Wahrung der Menschenrechte von Abschiebehäftlingen für notwendig und fordern die Bundesregierung auf, das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention zur Ratifikation vorzulegen und zügig umzusetzen.

2. Minderjährige Abschiebehäftlinge

Die Inhaftierung Minderjähriger in der Abschiebehaft ist sofort zu beenden. Sie widerspricht dem Kindeswohl und den Grundsätzen einer an menschenrechtlichen Standards orientierten Gesellschaft. Die Praxis der Inhaftierung von Kindern verstößt zudem gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Danach dürfen Kinder unter 16 Jahren überhaupt nicht und Jugendliche unter 18 Jahren nur als letztes Mittel und für den kürzestmöglichen Zeitraum inhaftiert werden. Sie dürfen zudem - außer zum Erhalt des Familienverbundes - nur getrennt von Erwachsenen inhaftiert werden. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ergeben sich diese Mindeststandards auch unmittelbar aus dem deutschen Grundgesetz.

Die aktuelle Praxis widerspricht jedoch diesen Prinzipien: Allein in Berlin befinden sich mehrere Jugendliche in Haft, lediglich zum Zwecke der Abschiebung und zum Teil länger als drei Monate. In mehreren Bundesländern werden Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Erwachsenen und teilweise selbst in Strafhaft eingesperrt.

Wir fordern, dass die Bundesregierung ihre ausländerrechtlichen Vorbehalte gegenüber der Kinderrechtskonvention endlich fallen lässt. Wir fordern die Bundesländer auf, dieses Anliegen nicht zu blockieren, sondern ebenfalls zu unterstützen.

Hinsichtlich der Feststellung der Volljährigkeit von Flüchtlingen muss der Grundsatz "im Zweifel für das Kind" gelten, unabhängig von fragwürdigen Altersfeststellungen.


Für weitere Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Gockel, Tel: 0171-475 92 40


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