In seinem Kommentar zum Schreiben des Innenministeriums NRW vom 28. Januar 2005 (s. vorhergehender Artikel) weist der Beauftragte für Flüchtlingsfragen der deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie, Dr. Gierlichs, auf die Notwendigkeit der individuellen Untersuchung auf Abschiebe- und Vollstreckungshindernisse hin (Kommentar vom 15. März 2005). Die in dem Schreiben des Innenministeriums zitierten juristischen Textbruchstücke würden diese Notwendigkeit tendenziell relativieren. Sie seien aus fachlicher Sicht teilweise falsch, so Gierlichs. Im Einzelfall müsse geklärt werden, wie hoch die Belastung durch eine Rückführungsmaßnahme sei. Traumaströrungen würden im Asylverfahren nicht ausreichend erkannt und äußerten sich oft erst unter dem Druck der drohenden Abschiebung. Abschiebungen könnten bei Personen mit Posttraumatischer Belastungsstörung unterschiedlich schwere Gefährdungen auslösen. Dieses Krankheitsbild sei, ebenso wie sämtliche anderen Krankheitsbilder, in unterschiedlichen Ausprägungen vorhanden. Auch müsse geklärt werden, ob eine eventuell vorgetäuschte Krankheit vorliegt. Die könne nur mithilfe der gewissenhaften Untersuchung eines Fachmannes festgestellt werden. Dies setze Fachkunde voraus und nicht "Lebenserfahrung", wie in dem Schreiben des Innenministeriums zitiert. Gierlichs kommt zu dem Schluss: "Vereinfachung und Selbstüberschätzung helfen hier nicht, sie wären vielmehr - sowohl für die einzelnen Betroffenen als auch für die Qualität der Rechtsprechung - gefährlich."
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