Die Einführung des Zuwanderungsgesetzes versprach deutliche Verbesserungen im humanitären Bereich: Die Aufnahme zusätzlicher Asylgründe, die Abschaffung der Kettenduldungen und eine Gleichstellung von Asylberechtigten und Konventionsflüchtlingen waren Punkte, die weithin positiv beurteilt worden sind. In der Praxis zeigt sich jedoch: Kaum ein geduldeter Flüchtling profitiert von den angeblichen Verbesserungen. Insbesondere die vom Gesetzgeber gewollte Abschaffung der Kettenduldungen wird durch Anwendungshinweise, Erlasse und Verwaltungshandeln torpediert. Professor Peter Kühne analysiert diese Widersprüche im Artikel "Aufenthalts- und Lebensperspektive: Weiterhin brüchig", der in IZA - Zeitschrift für Migration und soziale Arbeit im April 2005 erschienen ist.
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