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Die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des FR NRW

Der Flüchtlingsrat hatte sechs "Flüchtlingspolitische Wahlprüfsteine" an folgende Parteien mit der Bitte um Beantwortung geschickt: SPD, CDU, FDP und Grüne als die im Landtag vertretenen Fraktionen, darüber hinaus an die PDS und die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG). Mittlerweile haben alle vier Landtagsparteien und die WASG geantwortet, von der PDS lag bei Redaktionsschluss keine Reaktion vor. Die Antworten der Parteien können Sie am Ende dieser Seite herunterladen. Hier eine redaktionelle Zusammenfassung:

1. Werden Sie sich für eine allgemeine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge einsetzen?

SPD, FDP Grüne und WASG antworten mit ja. Die FDP weist darauf hin, dass sie diese Forderung sogar in ihrem Landtagswahlprogramm stehen habe. Die SPD schränkt ein, dass wohl "nicht alle ein Bleiberecht erhalten können". Die CDU unterscheidet zwischen Flüchtlingen, die "ein Abschiebehindernis selbst zu verantworten haben und denjenigen, die dies nicht zu verantworten haben". Letztere können nach Ansicht der Christdemokraten über das Aufenthaltsgesetz nach achtzehn Monaten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Erstere hingegen - also Personen, "die ihr Abschiebehindernis selbst zu verantworten haben" – "dürfen (…) nicht auch noch belohnt werden."

2. Werden Sie sich dafür stark machen, dass auch in NRW die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kettenduldungen tatsächlich abgeschafft werden und die Betroffenen ein Bleiberecht erhalten?

SPD, FDP, Grüne und WASG stimmen grundsätzlich zu. FDP und Grüne betonen einen Handlungsbedarf in NRW zugunsten kettengeduldeter Personen. Die Grünen sehen in der nordrhein-westfälischen Erlasslage einen Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers, und aus Sicht der FDP kann der rheinland-pfälzische Erlass zu § 25 Abs. 5 AufenthG "durchaus als positives Beispiel gelten", da die Zumutbarkeit "grundsätzlich Teil einer ausländerrechtlichen Regelung sein" solle. Die CDU betont hingegen, dass sie in dieser Frage mit der Linie des Landesinnenministers übereinstimme. Ihrer Ansicht nach "sind Kettenduldungen hinfällig", "solange die Abschiebehindernisse nicht selbst zu verantworten sind". Bei selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen müssten diese Flüchtlinge "ihrer Ausreisepflicht nachkommen."

3. Werden Sie sich für den Fortbestand der zeitlich befristeten Härtefallkommission (HFK) auf Landesebene engagieren und darüber hinaus Initiativen zur Einrichtung kommunaler Härtefallkommissionen ergreifen?

Wieder befürworten SPD, FDP, Grüne und WASG einhellig den Fortbestand der HFK. FDP und Grüne befürworten zudem die Einrichtung kommunaler Härtefallkommissionen, die SPD hat an diesem Punkt rechtliche Bedenken. Die CDU will zunächst abwarten, ob die Arbeit der HFK "sich in der Praxis bewährt" und zudem die Erfahrungen anderer Bundesländer in die Entscheidung mit einbeziehen. Allerdings betont die CDU, dass der Petitionsausschuss "als parlamentarisch kontrolliertes Organ in NRW ein besonderes Gewicht bei der Prüfung entsprechender Fälle" besitze. Der Petitionsausschuss solle nicht geschwächt sondern gestärkt werden.

4. Werden Sie sich für eine Öffnung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes für geduldete Flüchtlinge stark machen und dafür Sorge tragen, dass die seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes weit verbreitete Praxis der Erteilung von Arbeitsverboten für geduldete Flüchtlinge beendet wird?

Die FDP geht in dieser Frage am weitesten: Sie befürwortet die Abschaffung von § 11 BeschVerfV, der für die Arbeitsverbote verantwortlich ist. SPD und Grüne sprechen sich immerhin für eine "Änderung" bzw. "Klarstellung" der Verordnung aus, für die sich beide Parteien auf Bundesebene einsetzen wollen. Die WASG will sich ebenfalls für eine Öffnung einsetzen. Für die CDU hingegen ist bei Personen mit selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen "aus guten Gründen der § 11 der Beschäftigungsverfahrensordnung (...) gültig." Grundsätzlich sei eine Öffnung nicht erforderlich, "weil künftig nach 18 Monaten der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis und damit auch eine Ausbildung bzw. eine Arbeit ermöglicht wird."

5. Werden Sie sich für ein Gesetz zur Legalisierung von Menschen ohne Papiere einsetzen oder zumindest Maßnahmen für die Umsetzung von Mindestnormen für diesen Personenkreis in die Wege leiten?

FDP und Grüne sehen wiederum "Handlungsbedarf" bzw. die Notwendigkeit, sich "dem Problem (zu) stellen". Auch die WASG bejaht die Frage, ebenso wie die SPD, die allerdings abwägen will zwischen "berechtigten und unterstützenswerten Belangen der Betroffenen einerseits und dem öffentlichen Interesse andererseits". Ablehnend steht auch dieser Frage lediglich die CDU gegenüber: Ihrer Ansicht nach wäre eine "’Legalisierung der Illegalität’ das falsche Signal", unter anderem weil dadurch "Wanderungsanreize geschaffen (würden), die nicht im Interesse Deutschlands liegen".

6. Unterstützen Sie das Landesprogramm "Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen" und werden Sie sich für eine verlässliche Finanzierung und ausreichende, flächendeckende und bedarfsgerechte Beratungsstruktur in NRW einsetzen?

Erstmalig sind sich alle Parteien einig: Grundsätzlich befürworten sie das Landesprogramm – einige allerdings unter Vorbehalten: "Effektivität" (CDU), "soweit es der Haushalt zulässt" (SPD). Die Grünen sehen zudem die Notwendigkeit der Einrichtung eines zusätzlichen psychosozialen Zentrums in Westfalen.

Zusammengefasst kann man also feststellen: FDP und Grüne stehen sich zumindest im Feld der fortschrittlichen Flüchtlingspolitik offensichtlich sehr nahe. Auch die SPD vertritt Positionen, die der sozialdemokratische Innenminister Dr. Fritz Behrens scheinbar noch gar nicht kennt. Und die CDU? Schwimmt beharrlich gegen den Strom. Spannend bleibt indes die Frage, wie Christdemokraten und Liberale in denkbaren Koalitionsverhandlungen zu einer Einigung über ihre – wenig deckungsgleichen – flüchtlingspolitischen Ansichten kommen wollen.





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