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„Welche Möglichkeiten hat das Land Nordrhein-Westfalen, Kranken und Traumatisierten einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu gewähren?“
Laut niedersächsischem Ministerium für Inneres, Sport und Integration gibt es keinen Beschluss, wonach ausschließlich Flugmediziner mit der Feststellung der Flugreisetauglichkeit beauftragt werden sollen
Dokumentation des Fachgesprächs „Krankheit als Abschiebehindernis" am 16.05.2008
111. Deutscher Ärztetag will Standards bei Abschiebungen sichern – „Abschiebung ist kein flugmedizinisches Problem“
Mitwirkung von Ärzten bei Abschiebungen in der Kritik – Abgeschobener in Frankfurt „ruhiggespritzt“
Grüne kritisieren Abschiebungen von kranken Flüchtlingen
Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh nimmt schwerkranken jungen Mann in Krankenhaus fest und bringt ihn in Abschiebehaft
Geduldete erhalten seit Einführung des Zuwanderungsgesetzes keine Behindertenausweise mehr
Dr. Hans Wolfgang Gierlichs: Antrag abgelehnt. Jeder dritte Asylsuchende in Deutschland ist traumatisiert.
Gierlichs, Hans Wolfgang: Die „Lebenserfahrung“ des OVG Münster
Kleine Anfrage im Bundestag zum Umgang mit Traumatisierten: alles bleibt, wie es ist
"Behandlungsbedarf, Prognose und Suizidalität bei komplexen chronischen Traumastörungen"
Studie: 40% der Asylbewerber leiden unter Posttraumatischer Belastungsstörung
Kommentar von Dr. Gierlichs vom 15. März 2005
Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen aus medizinischer Sicht
Position des Robert-Koch-Institutes zu gesundheitlichen Risiken für HIV-Positive Migrantinnen und Migranten bei Ausreise in afrikanische Länder
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Studie: 40% der Asylbewerber leiden unter Posttraumatischer Belastungsstörung

Eine wissenschaftliche Untersuchung der psychologischen Forschungs- und Modellambulanz für Flüchtlinge der Universität Konstanz und von vivo, Konstanz, kommt zu dem Schluss, dass rund 40 % der Asylbewerber unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden. Damit trete die Posttraumatische Belastungsstörung bei Asylbewerbern in Deutschland deutlich häufiger auf als bisher angenommen. Andere Studien an Asylbewerbern und Flüchtlingen kämen auf ähnliche Ergebnisse.
Die traumatischen Erfahrungen und daraus resultierende PTBS-Symptome würden im Rahmen der Erstanhörung auch durch geschulte Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht ausreichend erkannt. Es habe sich herausgestellt, dass es "geschulten Einzelentscheidern des BAFl unter den gegenwärtigen Bedingungen einer Anhörung nicht möglich ist, Anzeichen auf PTSD verlässlich zu erkennen", so der Wortlaut der Studie. Damit kommt die Studie, die auch vom BAMF unterstützt wurde, zu dem Ergebnis, dass das Verfahren "verbesserungswürdig" sei. Probleme gebe es bei der Übersetzung oder der Situation der Anhörung, wo in der gleichen Konstellation nach objektiven Tatsachen der Fluchtgeschichte und nach subjektiven Befinden gefragt werde. Auch seien die Kenntnisse in psychologischer Gesprächsführung nicht ausreichend und die emotionale Stabilität der Einzelentscheider nicht immer gegeben. Es sei Einzelentscheidern kaum möglich, in einer Befragung, die unmittelbar im Anschluss an eine Anhörung stattfinde, "von der Herangehensweise eines juristischen Entscheiders auf die eines empathischen Interviewers umzuschalten". Ein weiterer Aspekt sei die geringe Erfahrung der Einzelentscheider im Bereich der Psychodiagnostik. "Auch die große Diskrepanz zwischen subjektiver Einschätzung der Einzelentscheider, den Befunden aus der PDS und denen der psychologischen Nachuntersuchung bezüglich der PTSD-Prävalenz geben einen Hinweis auf das mangelnde klinische Verständnis der Einzelentscheider."

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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

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Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
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