"Das Innenministerium NRW hat in seiner Antwort an den Flüchtlingsrat NRW den Ausländerbehörden einen Persilschein für eine barbarische Abschiebepraxis ausgestellt und das brachiale Vorgehen der Behörden für einwandfrei erklärt", so Andrea Genten, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW. Der Flüchtlingsrat hatte sich zuvor mit einer ausführlichen Dokumentation von sechs skandalösen Fällen im Zusammenhang mit der Sammelabschiebung in die Türkei am 28.06.2005 an das Innenministerium NRW gewandt und um Aufklärung gebeten.
Die uneingeschränkte Rückendeckung der Behörden durch das Innenministerium zeigt Wirkung. Die menschenverachtende Abschiebepraxis wird ungebremst fortgesetzt. Am Mittwoch morgen, dem 24.08.2005 startete erneut eine Sammelabschiebung vom Düsseldorfer Flughafen über Istanbul nach Sri Lanka. An Bord ca. 120 Flüchtlinge, die aus NRW, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig -Holstein in aller Herrgottsfrühe nach Düsseldorf zur Abschiebung gebracht worden sind. Das Einschecken begann um 4.00 Uhr nachts, die Maschine startete kurz nach 8.00 Uhr morgens.
In seiner Antwort an den Flüchtlingsrat NRW vermag das Innenministerium NRW aus datenschutzrechtlichen Gründen zwar nicht detailliert zu den vom Flüchtingsrat NRW dokumentierten Fällen Stellung beziehen. Gleichzeitig erklärt das Innenministerium aber, dass ihm aufgrund der vorliegenden Berichte jedoch "keine Anhaltspunkte dafür (vorlägen), dass die jeweiligen Rückführungen nicht in rechtlich einwandfreier Art und Weise durchgeführt worden sind."
Für rechtlich einwandfrei erklärt das Innenministerium auch das nächtliche Eindringen in die Wohungen und das Abholen im Morgenrauen. In allen vom Flüchtlingsrat NRW dokumentierten Fällen waren die Betroffenen nachts aus dem Schlaf gerissen und zum Düsseldorfer Flughafen abtransportiert worden. Das Innenministerium NRW erklärt hierzu, dass das Polizeigesetz NRW vorsehe, dass in der Zeit zwischen neun Uhr abends und vier Uhr morgens das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur unter besonderen Voraussetzungen möglich sei. "Nach § 41 Abs. 3 PolG NRW können jedoch Wohnungen zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten und deren Abschiebung nicht ausgesetz ist, begehen eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG." "Hiermit werden Geduldete zu Kriminellen erklärt, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird für Geduldete aufgehoben. Eine Einschätzung, die wir derzeit juristisch überprüfen lassen", so Andrea Genten, Geschäftsführerin des Flüchtingsrates NRW.
Keinen Grund zur Beanstandung sieht das Innenminsterium NRW auch in der Tatsache, dass der Bundesgrenzschutz einer Rechtsanwältin ein Gespräch mit ihren Mandanten auf dem Düsseldorfer Flughafen verweigert hatte. Die engagierte Rechtsanwältin war nachts um 4.00 Uhr direkt zum Flughafen geeilt, nachdem sie von ihren Mandanten telefonisch um Hilfe gebeten worden ist. Begründung des Innenministeriums NRW: "Der Abfertigungsbereich, der vom Flughafen Düsseldorf für Sammelrückführungen zur Verfügung gestellt wird, befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Zutritt zum Sicherheitsbereich. Diese Regelung gilt für alle externen Personen; mithin auch für Rechtsanwälte. Insbesondere dann wenn anzunehmen ist, dass nach polizeilicher Lageeinschätzung eine störungsfreie Duchführung einer Sammelrückführung nicht gewährleistet ist, muss und wird der Kontakt zu den Rückkehrenden duch die Bundespolizei auf ein absolut notwendiges Maß begrenzt... Im vorliegenden Fall konnte die Bundespolizei kein durch die Rechtsanwältin geltend gemachtes übergeordnetes Interesse erkennen."
Indessen wird die barbarische Abschiebepraxis ungebremst fortgesetzt. Am Mittwoch morgen startete erneut eine Sammelabschiebung vom Düsseldorfer Flughafen über Istanbul nach Sri Lanka mit ca. 120 Flüchtlingen an Bord.
An Bord der Maschine waren u. a. auch Frau V. und ihre beiden minderjährigen Kinder aus dem Kreis Meschede. Eins der beiden Kinder ist schwer geistig behindert. Ein Antrag an die Härtefallkommission war gestellt. Nach Informationen des Flüchtlingsrates NRW waren Frau V. und ihre beiden minderjährigen Kinder in der Nacht zum 24.08.05 jäh geweckt worden. Als die Tür auf das mitternächtliche Klingen nicht geöffnet wurde, sei sie durch einen Schlüsseldienst geöffnet worden. Die schlafende Mutter mit ihren Kindern wurde geweckt, als plötzlich acht Beamte in ihrem Schlafzimmer standen und Frau V. aufforderten, die Koffer zu packen, da sie nun - nach über 10 Jahren Aufenthalt in Deutschland - nach Sri Lanka abgeschoben würde. Als der Ehemann und Vater der Familie von der Spätschicht nach Hause kam, fand er die Wohnung verlassen vor. Seine Familie war bereits abtransportiert und ohne ihn nach Sri Lanka abgeschoben worden.
An Bord der Maschine war auch das Ehepaar K aus dem Kreis Meschede, das bereits seit 14 Jahren in Deutschland lebte. Als Herr K. gegen 17.30 Uhr von der Arbeit nach Hause kam befanden sich bereits zwei Polizisten in Uniform, sowei ein weiterer in Zivil - nach Auskunft von Augenzeugen erkennbar an einer Schusswaffe, die hinten aus der Hose herausschaute - in seiner Wohnung. Das bereits vorbereite Essen musste Herr K. stehen lassen. Einer von zwei anwesenden Ärzten boten ihm Beruhigungstabletten an, die er aber nicht nehmen wollte. Das Ehepaar hatte bereits einen gemeinsamen Suizidversuch nach ergangener Abschiebungsandrohung zwei Jahre zuvor hinter sich und befand sich seither noch immer in psychiatrischer Behandlung. Ein Abschiebungshindernis konnte die Ausländerbehörde darin jedoch nicht erkennen. Ohne dass der Rechtsanwalt der beiden informiert worden war, war lediglich verfügt worden, dass die beiden Eheleute in ärztlicher Begleitung abgeschoben werden sollten. Vor der Abschiebung hatten die Eheleute einem Verwandten noch eine Vollmacht für den Wohnungsschlüssen und ein Bankschließfach erteilt. Als der Verwandte den Schlüssel für das Bankschließfach bei der Ausländerbehörde abholen wollte, habe diese dem Verwandten nach Informationen des FR NRW erklärt, dass die Ausländerbehörde bei der Öffnung des Bankschließfaches dabei sein wolle. Schließlich müssten zunächst die Kosten für die Abschiebung der beiden Eheleute sowie die für die sie begleitenden Beamten des Bundesgrenzschutzes beglichen werden.
Nach Informationen eines Rechtsanwaltes befand sich an Bord der Sammelabschiebung auch ein alleinstehender Mann, der zuvor aus einer psychiatrischen Klinik in Siegen herausgeholt worden ist. Der Flüchtingsrat NRW recherchiert in allen diesen Fällen. "Wir werden zu dieser barbarischen Abschiebepraxis nicht schweigen", so der Flüchtlingsrat NRW.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Andrea Genten, Flüchtingsrat NRW, Tel. 0201 8990818, 01714570109
Superintendent Lothar Kuschnik, 02931 890820, 01718350317
Zur Abschiebung des Herr Th. aus der Psychiatrie in Siegen liegt dem FR NRW inzwischen eine eidesstattliche Erklärung eines Augenzeugen vor. Siehe unten:
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