Im dieser Handreichung geht es um weibliche Genitalverstümmelung (FGM) als eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt, die in der Familie praktiziert wird und von der Staatgewalt in mehreren Staaten entweder nicht verhindert oder sogar noch gefördert wird. Diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt wird aus verschiedenen Aspekten beleuchtet: medizinischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen. Sie finden hier u.a. eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung im Jahr 2005, nachdem die nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund seit den 1.1.2005 anerkannt wird.
Fazit: In Deutschland gibt es noch nicht viele Urteile zur geschlechtsspezifischen Verfolgung nach der Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes. Man kann noch keine allgemeinen Schlussfolgerungen aus der Praxis ziehen. Bisher wurden 2005 nur relativ wenige Frauen auf Grund Genitalverstümmelung beim Bundesamt oder bei den Gerichten anerkannt. Es ist zu begrüßen, dass diese Schutzlücke durch das Zuwanderungsgesetz geschlossen worden ist.
Die dort aufgelisteten Urteile finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Urteile > Nichtstaatliche Verfolgung > Beschneidung/Genitalverstümmelung.
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