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SCHNELLINFO 4/2006, 21. Juni 2006 Teil 2

16.865 Abschiebungen im Jahr 2005: über 10 % in Hand- oder Fußfesseln

Im Jahr 2005 wurden 16.685 Personen auf dem Luftweg abgeschoben. Dies geht aus einer Antwort vom 27.03.2006 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor (BT-Drs. 16/1055). Damit ist - parallel zu den sinkenden Asylbewerberzahlen - bundesweit ein sinkender Trend bei Abschiebungen seit 2002 festzustellen (s. folgende Tabelle). Nicht bekannt ist der Bundesregierung dabei, wie viele Personen über EU-Sammelabschiebungen Deutschland verlassen haben. Die meisten Abschiebungen fanden in die Türkei (2.769) und Serbien/Montenegro (2.651) statt, weitere nach Vietnam (895), Bulgarien (877), Rumänien (859) Ukraine (752), Russische Föderation (383), sowie weitere 122 Länder.

Die Antwort gibt weiterhin Auskunft darüber, dass bei 1.983 Fällen „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (Einsatz von Fesselungsmitteln“) angewendet wurden. Demnach sind über 10 % der Abgeschobenen in Hand- oder Fußfesseln ausgeflogen worden. 

Aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen mussten 293 Abschiebungen abgebrochen werden, weitere 94 Abschiebungen konnten wegen medizinischer Gründe und 95 Abschiebungen wegen Bedenken des Piloten oder der Luftverkehrsgesellschaft nicht zu Ende geführt werden.

 

Abschiebungen auf dem Luftweg 1987 bis 2005

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

1987

2.417

1994

36.183

2001

25.223

1988

2.793

1995

21.487

2002

26.286

1989

3.327

1996

16.428*

2003

23.944

1990

5.861

1997

17.745*

2004

21.970

1991

8.232

1998

34.756

2005

16.865

1992

10.798

1999

?

 

 

1993

36.165

2000

32.443

 

 

* Zahlen nicht vollständig, ca. 18-20.000

 

 

Quellen:

Abschiebungen 2005: Bundestagsdrucksache 16/1055,

Abschiebungen 2004: Plenarprotokoll 15/162

Abschiebungen 2002 und 2003: Plenarprotokoll 15/93

Abschiebungen 2001: Bundestagsdrucksache 14/7951 und 14/8560

Abschiebungen 2000: Bundestagsdrucksache 14/5734

Abschiebungen 1998: Bundestagsdrucksache 14/2462

Abschiebungen 1987 bis 1997: Jürgen König, Rückkehr und Verbleib von Asylbewerbern in Deutschland, unveröffentlichte Diplomarbeit, 2000

 

UNHCR präsentiert Flüchtlingszahlen: 20,8 Millionen Menschen von UHNCR betreut, aber  nur noch 8,4 Mio. Flüchtlinge außerhalb ihres Herkunftslandes

UNHCR ist Ende 2005 weltweit für 20,8 Millionen Flüchtlinge weltweit zuständig. Dies geht aus der Pressemitteilung der UNHCR vom 9. Juni 2006 hervor. Die Gesamtzahl der von UNHCR geschützten und unterstützten Personen sei somit um 1,3 Millionen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Zahl grenzüberschreitender Flüchtlinge sank jedoch von 9,5 Millionen (2004) auf 8,4 Millionen, den niedrigsten Stand seit 26 Jahren. Die Gesamtzunahme sei vor allem das Ergebnis der wachsenden Rolle von UNHCR bei der Unterstützung von Binnenvertriebenen, d.h. Menschen, die innerhalb ihres Heimatlandes fliehen mussten. Insgesamt gibt UNHCR die Zahl der Flüchtlinge weltweit mit 40 Millionen an.

UN-Flüchtlingskommissar António Guterres sagte hierzu: „Die internationale Staatengemeinschaft ist noch weit davon entfernt, Millionen von Binnenvertriebenen aus Notlagen wie in Darfur, in Uganda und in der Demokratischen Republik Kongo zu befreien. Während wir in Liberia, der Russischen Föderation, dem Balkan und anderorts Hunderttausende Binnenvertriebene bei der Heimkehr unterstützt haben, leben noch immer Millionen wie Flüchtlinge in den Grenzen ihres eigenen Landes. Sie brauchen viel mehr Hilfe, und UNHCR beabsichtigt, seinen Beitrag zu leisten.“

Nicht mehr zwischenstaatliche Konflikte, sondern vielmehr Bürgerkriege und innerstaatliche Unruhen verursachen heute hauptsächlich Flucht und Verfolgung. Menschen, die eigentlich Sicherheit in Nachbarländern finden müssten, sind immer häufiger gezwungen, innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht zu leben. Dies liegt nicht zuletzt an der immer rigider werdenden Abschottungspolitik „sicherer Länder“.

Der aktuelle Flüchtlingsbericht des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) „The State of the world’s refugees - Human displacement in the new millenium“, der im April vorgestellt wurde, präsentiert die UN-Statistiken von 2001 bis Oktober 2005. Darüber hinaus beschreibt der Bericht die Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik der zurückliegenden Jahre und thematisiert die Herausforderungen und Aufgaben der Flüchtlingspolitik. Eine elektronische Fassung ist auf der englischsprachigen UNHCR-Website abrufbar.

Erst im März hatte UNHCR berichtet, dass auch die Asylzahlen so niedrig wie zuletzt in den 1980er Jahren waren. Die meisten der Flüchtlinge kommen weiterhin aus asiatischen (3,47 Mio.) und afrikanischen (3,02 Mio.) Ländern. Seit 2001 seien die meisten Flüchtlinge aus Afghanistan (2 Mio.), dem Sudan (644.000) und Burundi (471.000) gekommen, gefolgt von der Demokratischen Republik Kongo (371.000) und Somalia (303.000). Die höchsten Flüchtlingsbestände als Aufnahmeländer (Stand Ende 2004) hätten der Iran (1,05 Mio.), Pakistan (969.000), Deutschland (963.000), die USA (685.000) und Tansania (602.000).

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20.6.2006 hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) eine preisgekrönte interaktive Website vorgestellt: Unter www.ein-tag-im-fluechtlingslager.org betritt der Besucher ein Flüchtlingslager und erfährt etwas über verschiedene Hilfsmaßnahmen, die dort innerhalb von 24 Stunden stattfinden: z.B. Wasser- und Nahrungsversorgung, Unterbringung oder Schutz von unbegleiteten Minderjährigen.

 

Weitere Informationen:

www.unhcr.de, Pressemitteilungen vom 17.3.2006, 19.4.2006, 9.6.2006, 20.6.2006

www.unhcr.ch,

www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/060411.htm

 

Antidiskriminierungsgesetz nach Strafandrohung der EU wieder im Gesetzgebungsverfahren           

Nachdem die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, ist das Antidiskriminierungsgesetz wieder im Gesetzgebungsverfahren. Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom  4.5.06 hat sich der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen auf einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht geeinigt. Im Bundesrat wurde der Entwurf jedoch am 16.6.2006 abgelehnt und soll nun erneut überarbeitet werden. Die CDU/CSU-geführten Länder stellten sich damit gegen einen unter Federführung von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgehandelten Kompromiss in der großen Koalition (s.a. Handelsblatt vom 16.6.2006).

 

Der Informationsdienst „Migration  und Bevölkerung“ (MuB) schreibt hierzu in seiner Ausgabe April 3/06:

„In Deutschland steht die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes bevor. Bis Ostern will die große Koalition ihre letzten Streitpunkte ausräumen. Mit dem Titel „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ soll das Gesetz einen neuen Namen erhalten. Die rot-grüne Vorgängerregierung war mit dem Gesetzesvorhaben gescheitert (vgl. MuB 5/02, 7/03, 1/05, 3/05).

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz will Deutschland vier EU-Richtlinien umsetzen. Diese verbieten im Arbeitsrecht Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Weltanschauung und Religion. Im Zivilrecht sind die Brüsseler Vorgaben auf Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht reduziert. Der rot-grüne Gesetzentwurf 2005 war über die EU-Vorgaben hinausgegangen und hatte sämtliche Diskriminierungsmerkmale im Arbeitsrecht auch im Zivilrecht zugelassen. Er scheiterte am Widerstand der Unionsparteien im Bundesrat.

Mittlerweile zeichnet sich ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern SPD und CDU/CSU ab. Nach derzeitigem Stand sollen sich auch Menschen, die wegen ihrer Behinderung oder wegen ihres Alters benachteiligt werden, zivilrechtlich auf das Gesetz berufen können. Sexuelle Orientierung und Religion bleiben dagegen im Zivilrecht unberücksichtigt.

Uneinigkeit herrscht noch in Details. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob Betriebsräte und Gewerkschaften gegen Diskriminierungen von Mitarbeitern klagen können. Nach Vorstellungen der SPD soll dies auch dann möglich sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer selbst eine solche Klage ablehnt. Die Union ist dagegen.

Meinungsverschiedenheiten gibt es außerdem bei der so genannten „Kirchenklausel“ aus der EU-Richtlinie. Sie sieht vor, dass Kirchen ihre Mitarbeiter nach der Konfession frei auswählen dürfen. Die Union will den Kirchen ein solches Recht in jedem Falle einräumen. Die SPD argumentiert, dass Kirchen nur die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers beachten dürften, wenn der Glaube für die Art der Tätigkeit entscheidend sei. Ungeklärt sind auch der Standort und die Größe einer Antidiskriminierungsstelle, die auf Bundesebene eingerichtet werden soll.

Trotz der offenen Punkte erwartet die Koalition eine schnelle Lösung. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass das Vorhaben im April umgesetzt wird. „Wenn man die Entwürfe und Richtlinien vergleicht, sieht man: Das ist kein fauler, sondern ein guter Kompromiss.“ Die Koalition werde sich weitestgehend an die europäischen Vorgaben halten. „Wo wir davon abweichen, lässt es sich sachlich begründen“, so Bosbach. Zurückhaltender äußerte sich das sozialdemokratisch geführte Justizministerium. „Wir werden sehen, wie schnell wir eine Einigung finden. Alles andere ist Kaffeesatzleserei“, sagte dessen Sprecherin Christiane Wirth. Offene Fragen müssten Spitzenpolitiker beider Parteien im Koalitionsausschuss klären. Das hätten Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bosbach in einem gemeinsamen Brief an den Ausschuss vorgeschlagen.

Die Zeit drängt. Da die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinien Mitte 2003 abgelaufen ist, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder (Finnland, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Österreich) eingeleitet. Es drohen Strafzahlungen. Auch Schadensersatzklagen diskriminierter Bürger gegen die Bundesrepublik wären möglich.“

 

Weitere Informationen: www.bmj.bund.de

 

Bundesinnenminister Schäuble will Ausländerrecht ändern. Kritiker befürchten weitere Restriktionen und kritisieren die Abschiebepraxis der EU-Staaten

Bis Ende des Jahres will Bundesinnenminister Schäuble das Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht ändern, wie er auf dem 6. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz am 19.6.2006 in Berlin verkündete. Im Vordergrund stehe dabei die Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zum Flüchtlingsschutz, zu Asylverfahren und zur Zuwanderung. Flüchtlingsorganisationen befürchten weitere Restriktionen und Verschlechterungen.

Der Vertreter des UNO-Flüchtlingskommissariat, Gottfried Köfer, stellt fest: „Die Neigung, sich in der europäischen Asylpolitik auf den jeweils kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen, war in den vergangenen Jahren unübersehbar“ (zit. Aus Berliner Morgenpost vom 20.6.2006) und fordert, die Schieflagen der Asylpolitik zu korrigieren. Ähnlich äußert sich der Europaabgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler (SPD), der betonte, dass der legale Zugang für Asylbewerber immer mehr beschränkt werde. Praktisch sei eine legale Einreise nur noch per Hubschrauber möglich. Dem entspricht auch, dass die Asylanträge in Europa den niedrigsten Stand seit 26 Jahren erreicht haben.

Die mit dieser Politik korrelierende Abschiebepraxis der EU-Staaten wurde kritisiert. So hatten im Jahre 2004 die EU-Staaten 650.000 Ausweisungen beschlossen, 160.000 Flüchtlinge wurden wirklich ausgewiesen.



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