Dr. Helmut Gassen hat in einem 30-seitigen Papier mit dem Titel „Gestaltungsräume im Aufenthaltsgesetz - ein ‚heißes Eisen’ zwischen Ausländerbehörden und Flüchtlingsbetreuern und eine Chance zum Dialog“ die Ermessenspielräume der Ausländerbehörden ausgelotet. Schwerpunkt bildet der § 25 AufenthG, aber auch weitere Bestimmungen werden auf die Umsetzung der Ermessensspielräume hin untersucht. In seiner ausführlichen Einleitung analysiert Dr. Gassen Chancen der Kommunikation zwischen Flüchtlingsberatern und den Ausländerbehörden bei der Anwendung des neuen Zuwanderungsgesetzes. Die Ausländerbehörden befänden sich dabei objektiv in einer Art „Sandwichposition“ zwischen Politik und (interessierter) Öffentlichkeit. Er zitiert einen Behördenvertreter mit der Feststellung „Wir müssen ausbaden, was die Politik vermurkst hat“. Da die Ausländerbehörden ein Verwaltungsteil des Rechtsstaates sind, könne kein Flüchtlingsberater etwas verlangen, was gegen geltendes Recht verstoße. Den Flüchtlingsbetreuern falle aufgrund ihrer genauen Kenntnis der Geschichte und aktuellen Situation des Einzelfalls die wichtige Aufgabe zu, der Ausländerbehörde Argumente und Materialien zu liefern, mittels derer sie eine rechtlich einwandfreie Problemlösung gestalten kann Insgesamt attestiert Dr. Gassen dem Zuwanderungsgesetz Unzulänglichkeiten und einen Übergangscharakter; verantwortlich auch für die schwierige Situation der geduldeten Flüchtlinge.
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