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SCHNELLINFO 5/2006, 19. Juli 2006, Teil 1



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IN EIGENER SACHE

MIGRA Filmproduktionsgesellschaft aus Köln wird 1000ster Abonnent des Schnellinfos

Die Kölner Dokumentarfilmgesellschaft MIGRA ist 1000ster Abonnent des Schnellinfos geworden. Wir freuen uns, dem Geschäftsführer, Herrn Peter Schran, das Buch „Tea-Bag“ von Henning Mankell überreichen zu dürfen. Die Filmgesellschaft stellt aktuell eine Dokumentation über die Freudenberger Familie Trshani fertig. Die Familie geriet Ende letzten Jahres ins Blickfeld der Medien als diese seit nunmehr 14 Jahren in Deutschland lebende Familie abgeschoben werden sollte. 300 Schüler versammelten sich im Oktober 2006 am Morgen der Abschiebung vor dem Haus der Familie, um die Abschiebung zu verhindern. Die Härtefallkommission NRW empfahl der Ausländerbehörde im Dezember, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Familie ihren Lebensunterhalt bestreiten könne. Eine über den Bürgermeister vermittelte Stelle im Städtischen Bauhof wurde von dem zuständigen Personalrat verhindert, so dass erneut die Abschiebung zum 6. Juni 2006 angedroht wurde. Mittlerweile hat die Familie eine ausreichende Arbeit gefunden, so dass ihr Aufenthalt für ein weiteres Jahr sicher ist. (s. Schnellinfo 23+24/2005 und Schnellinfo 1/2006, Westfälische Rundschau vom 07.06.2006.

Die Filmgesellschaft MIGRA beleuchtet Hintergründe über soziale Phänomene. Ein besonderer Schwerpunkt ist das Thema Migration. Bisherige Dokumentationen wurden gedreht zu Gewalt in Schulen (Folterkammer Klassenzimmer, WDR 2004) oder über die rechte Szene („Aufmarsch von Rechts. Nazi-Provokateure im Migrantenviertel“, WDR 2006, „Nebenan der braune Sumpf. Neonazis, ihre Mitläufer und Drahtzieher“, WDR 2005, „Der Skin und der Türke. Zwei Freunde im Hinterland der Gewalt“, Dokumentarfilm (3sat 1999). Im Jahre 2004 erhielten sie den Kölner Medienpreis für die Doku „Ohne Gang bist du nichts! – Überlebenskampf am Stadtrand“ (weitere Infos unter www.migra.de).

 

Neue Handreichung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zu Ermessenspielräumen von Ausländerbehörden

Dr. Helmut Gassen hat in einem 30-seitigen Papier mit dem Titel „Gestaltungsräume im Aufenthaltsgesetz - ein ‚heißes Eisen’ zwischen Ausländerbehörden und Flüchtlingsbetreuern und eine Chance zum Dialog“ die Ermessenspielräume der Ausländerbehörden ausgelotet. Schwerpunkt bildet der 25 AufenthG, aber auch weitere Bestimmungen werden auf die Umsetzung der Ermessensspielräume hin untersucht. In seiner ausführlichen Einleitung analysiert Dr. Gassen Chancen der Kommunikation zwischen Flüchtlingsberatern und den Ausländerbehörden bei der Anwendung des neuen Zuwanderungsgesetzes. Die Ausländerbehörden befänden sich dabei objektiv in einer Art „Sandwichposition“ zwischen Politik und (interessierter) Öffentlichkeit. Er zitiert einen Behördenvertreter mit der Feststellung „Wir müssen ausbaden, was die Politik vermurkst hat“. Da die Ausländerbehörden ein Verwaltungsteil des Rechtsstaates sind, könne kein Flüchtlingsberater etwas verlangen, was gegen geltendes Recht verstoße. Den Flüchtlingsbetreuern falle aufgrund ihrer genauen Kenntnis der Geschichte und aktuellen Situation des Einzelfalls die wichtige Aufgabe zu, der Ausländerbehörde Argumente und Materialien zu liefern, mittels derer sie eine rechtlich einwandfreie Problemlösung gestalten kann

Insgesamt attestiert Dr. Gassen dem Zuwanderungsgesetz Unzulänglichkeiten und einen Übergangscharakter; verantwortlich auch für die schwierige Situation der geduldeten Flüchtlinge.

Sie erhalten die Handreichung auf unserer Homepage unter Flüchtlingsrat NRW > Publikationen > Handreichungen für die Flüchtlingsarbeit oder über die Geschäftsstelle.

 

Neu auf der Homepage: Literaturübersicht

Direkt auf der Startseite des Flüchtlingsrates NRW finden Sie jetzt in der Navigation einen Link zu einer Literaturübersicht. Hier haben wir Bücher und weitere Materialien nach Themen sortiert zusammengestellt. Eine Literaturliste ist natürlich nie vollständig, daher freuen wir uns über Ergänzungsvorschläge.

Hier gelangen Sie direkt zur Literaturübersicht.

 

Wie Sie den Flüchtlingsrat NRW unterstützen können:

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DEUTSCHLAND

Nach Abschiebung in die DR Kongo: Schwangere Frau wurde inhaftiert, misshandelt und verstarb wenig später

PRO ASYL e.V. berichtet in seinem Newsletter Nr. 112 Mai 2006:

‚Über eine "Abschiebung in den Tod" hat der Journalist Albrecht Kieser in WDR 3 berichtet. Die Anfang des Jahres 2004 abgeschobene Kongolesin Tshiana Nguya war nach dem Bericht eines evangelischen Pastors nach der Ankunft in der Demokratischen Republik Kongo zu Tode gekommen. Frau Nguya war zu diesem Zeitpunkt im vierten Monat schwanger. Eine Petition war beim Niedersächsischen Landtag anhängig, aber noch nicht behandelt worden. Mit zwei kleinen Kindern, erneut schwanger und krank hatte sie schon wenig Chancen. Nach Aussage eines örtlichen Pfarrers soll sie im Kongo inhaftiert und unmenschlich behandelt worden sein. Der Pfarrer, der nach seinen Angaben die junge Frau bis zu ihrem Tod begleitet hat und sich nun um ihre Waisen kümmert, hat in einem Brief den Tod der Mutter und des neugeborenen Kindes auf die Misshandlungen in der Haft zurückgeführt. Das Auswärtige Amt konnte den Tod von Frau Nguya nicht bestätigen – was auch immer das heißen soll. Es bedeutet jedenfalls: Abschiebungen in den Kongo gehen ungebremst weiter. Dem niedersächsischen Flüchtlingsrat gelang es später, im Kontakt mit dem Ehemann sowie der Gemeinde, die sich in Kinshasa um die Frau und ihre Kinder bemühte, den Sachverhalt weitgehend aufzuklären.’

Weitere Infos auf den Seiten des Niedersächsischen Flüchtlingsrates:

http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/?p=33

REGIONALES AUS NRW

Suizid einer Chinesin in der Abschiebehaftanstalt Neuss

Wie erst kürzlich und nur durch Zufall bekannt wurde hat sich bereits Anfang Mai 2006 eine Chinesin in der JVA Neuss das Leben genommen. Die 57-jährige erhängte sich am Nachmittag des 07.05.2006 und konnte zunächst von einem sofort alarmierten Notarzt wiederbelebt werden. Jedoch verstarb sie am Morgen des 08.05.2006 an den Folgen des Suizidversuchs. Wahrscheinlich war die Angst vor der Abschiebung nach China der Auslöser für den Selbstmord.

Suizide in der Abschiebehaft sind keine Seltenheit: ARI Berlin dokumentierte seit 1993 49 Selbstmorde in Abschiebehaft (http://www.anti-rar.de/PE_ARI_DOK_13.pdf).

Nach Plänen der Landesregierung soll die JVA Neuss Anfang 2007 geschlossen werden. Die Frauen werden dann in dem Abschiebegefängnis Büren inhaftiert. Nach Darstellung des Vereines „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ haben sie in Büren mit wesentlich längeren Haftzeiten und schlechteren Haftbedingungen zu rechnen. Der Verein fordert daher die Landesregierung auf die Entscheidung, die Frauen von Neuss nach Büren zu verlegen, zu revidieren. „Mit Wut, Zorn und Trauer erfüllt uns die Nachricht, dass es einen erneuten Todesfall in der Abschiebehaft gibt. Wie viele Menschen müssen sich noch das Leben nehmen, bevor die Bundesregierung lernt, dass nicht in Krisengebiete abgeschoben werden darf“, so der Vorsitzende des Bürener Hilfsvereins, Frank Gockel, „Die JVA Neuss muss ersatzlos geschlossen werden, nur das wäre ein Schritt zu einer humaneren Flüchtlingspolitik.“

 

Neu: Kommunale Beratungskommission für Härtefälle in Köln eingerichtet

Wie die Flüchtlingspolitischen Nachrichten des Kölner Flüchtlingsrates mitteilen, fand am 19.05.2006 die konstituierende Sitzung der ausländerrechtlichen Beratungskommission statt. Die Kommission ist zuständig für Härtefälle, sie soll den Ausländerbehörden Entscheidungshilfen und Empfehlungen anbieten. Insbesondere soll sie der Härtekommission des Landes NRW einzelne Fälle vorlegen. Ihre Empfehlungen sind aber nicht rechtsverbindlich. Die Kommission kann nicht angerufen werden in Fällen, die bereits Gegenstand eines Petitionsverfahrens im Landtag sind oder mit denen die Härtefallkommission befasst ist.

Der Kölner Flüchtlingsrat ruft dazu auf, Eingaben einzelner Fälle (möglichst konkret und mit Belegen) an die Mitglieder der Beratungskommission zu richten.

 

150 Personen demonstrieren am 14. Juni 2006 für Bleiberecht in Köln

Rund 150 Menschen beteiligten sich am 13.6.2006, wie die taz am 14.06.2006 berichtete an der Demonstration für ein Bleiberecht von langjährig Geduldeten in der Kölner Innenstadt. Viele der Demonstranten waren selbst Betroffene: Allein in Köln sollen ca. 5 000 geduldete Flüchtlinge leben. In ganz Deutschland sind es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 180.000 Menschen, die jederzeit damit rechnen müssen abgeschoben zu werden obwohl sie teilweise seit über zehn Jahren hier leben.

 

Ehemaliger CDU-Politiker Heinlein aus Hamm setzt sich für Bleiberecht ein

Wie der Westfälische Anzeiger am 02.06.2006 berichtete, setze sich der ehemalige Bürgermeister und Ratsherr in Bockum-Hövel, Hans Heinlein, für ein Bleiberecht von „Flüchtlinge(n), die seit 13 Jahren in Hamm sind“ ein. So habe er sich jetzt mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin g, den NRW-Ministerpräsidenten, den Hammer Oberbürgermeister sowie die heimischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten gewendet und argumentiere darin für ein Bleiberecht von Flüchtlingen die 13 Jahre und mehr in Deutschland leben.

 

Essener Stadtrat fordert vom Innenministerium NRW  sich für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende Flüchtlingen einzusetzen - Hintergrund ist auch eine gescheiterte Abschiebung einer staatenlosen Familie in die Türkei

Ende Mai beschloss der Essener Stadtrat einen Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP und nur gegen die Stimmen der REP. Die Landesregierung wird aufgefordert, „langjährig hier lebenden Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ein Leben in Deutschland zu ermöglichen.“ Vor dem Hintergrund, dass NRW schon seit längerem auf eine Lösung drängt und die Innenministerkonferenz im Herbst 2006 einen Beschluss fassen will, bittet der Essener Rat das Innenministerium, der Stadt Möglichkeiten aufzuzeigen, „damit nicht vor der von der Landesregierung begehrten Regelung gegenteilige und insbesondere aufenthaltsbeendende Fakten geschaffen werden (müssen).“ Von der Ausländerbehörde Essen erwartet der Rat, dass sie „ihre Möglichkeiten und ihr Ermessen im Sinne dieses Antrages nutzt“.

Der Beschluss ist ein Erfolg der Initiative der im Rat vertretenen Linkspartei/PDS. Denn der Kern des gemeinsamen Antrages der vier Fraktionen beruhte auf einem Antrag der Gruppe der Linkspartei/PDS, den sie gemeinsam mit DKP und AUF auf die Tagesordnung des Stadtrates gebracht hatte.

Ende April scheiterte in Essen die Abschiebung der aus dem Libanon stammenden Familie Khodre in die Türkei. Die türkischen Behörden erkannten die Passersatzpapiere nicht an und schickten die Familie mit dem nächsten Flugzeug zurück nach Deutschland. Die Familie gehört zur Gruppe der libanesischen Flüchtlinge mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, denen die Ausländerbehörde seit Jahren mit erheblichem Aufwand nachzuweisen versucht, mit falschen Papieren eingereist zu sein. Mit rund 1.700 Menschen stellen diese Flüchtlinge die größte Gruppe der seit Jahren nur geduldeten Flüchtlinge in Essen. Darunter befinden sich ca. 65 % Kinder und junge Erwachsene, die bereits hier in Deutschland geboren bzw. aufgewachsen sind.

Aus Anlass der misslungenen Abschiebung der Familie Khodre wurde das Vorgehen der Ausländerbehörde gegenüber der Gruppe der „Ungeklärten“ einmal mehr heftig im Integrationsbeirat kritisiert. Der Rechtsanwalt der Familie stellte ausführlich die Fragwürdigkeit der aus der Türkei eingeholten Melderegisterauszüge dar, auf deren Grundlage die Passersatzpapiere ausgestellt werden. Die Frage, warum die Melderegisterauszüge zwar von der Ausländerbehörde anerkannt werden, um damit Abschiebungen durchzusetzen, aber nicht vom Standesamt, wenn es um eine Heiratserlaubnis geht, blieb im Integrationsbeirat (und im Stadtrat) unbeantwortet. Damit verletzt Essen den Grundsatz des einheitlichen Verwaltungshandelns.

Der Integrationsbeirat beauftragte seinen Vorsitzenden, Muhammet Balaban, die Situation der „Ungeklärten“ im Stadtrat darzustellen. Pro Asyl Essen wandte sich in einem Schreiben an den Stadtrat. Ein Aufruf von Pro Asyl Essen zum, Bleiberecht für in Deutschland aufgewachsene und geborene Flüchtlingskinder“, wurde inzwischen von den Stadtsuperintendenten Michael Heering, Irmenfried Mundt und Helmut Keuss, dem Dompropst Otmar Vieth, Rudi Löffelsend von der Caritas, dem DGB-Vorsitzenden Dieter Hillebrand sowie dem grünen Ratsherrn Burak Copur als Erstunterzeichner unterstützt.

Auf dem Hintergrund der breiten Unterstützung der Bleiberechtsforderung wurde der o.g. Ratsbeschluss gefasst. Der nun gefasst, der ein wichtiger Fortschritt in der Auseinandersetzung um ein Bleiberecht und ein deutlicher Fingerzeig an die Ausländerbehörde ist, sich mit Abschiebungen langjährig geduldeter Flüchtlinge zurück zu halten. Vor allem die Vertreter der Flüchtlinge aus dem Libanon fühlen sich in ihren Anstrengungen, eine Lösung zu finden, bestärkt.

Quelle: INFObrief 3, Mai/Juni 2006, ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen, www.proasylessen.de

 

Warum nach 20 Jahren in Deutschland die Abschiebung droht: Staatenlose Libanesen - ein Beispiel nordrhein-westfälischer Verwaltungspraxis

"Ein dunkler Schatten über unserer Familie" - Manal S., geb. 1988 in Kempen/Niederrhein, wohnhaft in Essen

 

Meine Eltern sind 1986 aus dem, Libanon nach Deutschland geflüchtet. Ich habe noch sechs Geschwister, drei davon sind noch im Libanon geboren, ich und meine drei jüngeren Geschwister sind hier in Deutschland geboren und aufgewachsen.

Ich hatte eine glückliche Kindheit in meiner Familie und mit den meisten deutschen Kindern aus unserer Nachbarschaft in Kempen. Mein Vater hat sieben Jahre bei der Müllsortierfirma Schumackers in Kempen gearbeitet; meine Mutter hat sich liebevoll um unsere große Familie gekümmert. Die Schule hat mir Spaß gemacht, und ich war eine gute Schülerin. Ich hatte viele Freundinnen. Deshalb ist es mir auch nicht leicht gefallen, als wir 1997 von Kempen nach Essen gezogen sind.

Aber wir hatten seit 1995 die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, und mein Vater hat in Essen bei der Tischlerfirma

Freihof Arbeit gefunden. Hier in Essen haben wir uns bald gut eingelebt. Ich habe die Realschule besucht und bin mit meinen Mitschülern immer gut ausgekommen.

Nach dem Abschluss war ich sehr froh, als ich nach längerer Zeit endlich eine Ausbildungsstelle als Arzthelferin gefunden habe. Die Arbeit macht mir Spaß und ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Chef und den anderen Kollegen. Bei unseren Patienten bin ich beliebt und ich bin froh, wenn ich ihnen helfen kann. Auch meine anderen Geschwister sind hier in Essen voll integriert und besuchen erfolgreich die Essener Schulen.

Seit über einem Jahr aber lastet ein dunkler Schatten über unserer Familie. Ende des Jahres 2004 wurde uns von der Stadt Essen die unbefristete Aufenthaltserlaubnis entzogen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Angeblich handelt es sich bei meinen Eltern nicht um libanesische, sondern um türkische Staatsangehörige. Meine Eltern hätten daher keine Aufenthaltserlaubnis erhalten dürfen.

Mein Vater ist im Kindesalter als Kurde aus der Türkei zu seinen Verwandten in den Libanon gekommen. Meine Mutter ist im Libanon geboren. Beide fühlen sich als Libanesen, sie sprechen arabisch und kein Wort türkisch. Aber beide sollen Eltern, bzw. Großeltern haben, die als Kurden in der Türkei registriert worden sind. Deshalb droht unserer ganzen Familie trotz unseres 20-jährigen Aufenthaltes in NRW die Abschiebung in die Türkei.

Seitdem ist die Freude aus unserer Familie verschwunden. Angst vor Abschiebung, große Unsicherheit und Ungewissheit beherrschen unseren Alltag. Ich kann manchmal nachts nicht mehr schlafen und bin mit den Nerven fast am Ende. Ich spreche deutsch, lebe in und mit der deutschen Kultur, will meine Berufsausbildung abschließen und Arzthelferin hier in Essen werden. Hier ist mein Lebensmittelpunkt, hier lebe ich mit meinen Freunden und meiner Familie. Ich würde gern mal im Libanon Urlaub machen, um die Heimat meiner Eltern kennen zu lernen.

Aber leben, leben will ich hier in Deutschland - in meinem Geburts- und Heimatland.

Quelle: INFObrief 3, Mai/Juni 2006, ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen, www.proasylessen.de

 

Erfahrungsbericht mit dem Informations- und Kriterienkatalog zu Fragen der ärztlichen Mitwirkung bei Rückführungen

PRO ASYL e.V. berichtet in seinem Newsletter Nr.112 aus dem Mai 2006:

‚Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen hat am 15. April 2006 einen Erfahrungsbericht mit dem Informations- und Kriterienkatalog zu Fragen der ärztlichen Mitwirkung bei Rückführungen für eine Sitzung des Innenausschusses des Landtages vorgelegt. Referiert wird die Entwicklung des Dialoges mit der Ärzteschaft um Fragen im Zusammenhang mit der Abschiebung seitdem sich die Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder im November 2004 mit dem Thema befasst hat. Deutlich wird die restriktive Linie des Bundesinnenministeriums bei der Frage des Umgangs mit Menschen mit posttraumatischer Belastungsstörung. Auf einer Sitzung der AG-Rück(führung) am 19./20. April 2005 in Köln erläuterte das BMI die Linie, nachdem mehrere ebenso restriktive Entscheidungen des OVG NRW bereits vorlagen: „Die Länder nahmen insbesondere die Ausführungen des BMI zur PTBS-Problematik zur Kenntnis, wonach künftig bei Vortrag von PTBS nur in den Fällen eine gesonderte Flugreisetauglichkeitsbescheinigung vorzulegen ist, in denen weitere, neben der PTBS-Problematik bestehende Krankenheitssymptome vorliegen, die auf die Flugreisetauglichkeit Einfluss haben können. Eine PTBS-Problematik, die bereits im ausländerrechtlichen Verfahren bewertet wurde, spiele danach – ausgenommen der Exazerbationsphase (akute Verschlechterung, akuter Ausbruch) – für die Flugreisetauglichkeit keine Rolle mehr.“ Am 22. Juli 2005 wurde die Frage mit der Ärzteschaft – mit Vertretern der Ärztekammer Nordrhein – diskutiert. Ein regelmäßiger Verzicht der Bundespolizei auf die Vorlage einer Flugreisetauglichkeitsbescheinigung bei Vortrag posttraumatischer Belastungsstörungen könne von der Ärzteschaft nicht akzeptiert werden.

 

Ungeachtet dieser Klarstellung der Ärzteschaft weist der Bericht im Rahmen einer Evaluierung des Informations- und Kriterienkatalogs auf die Fortsetzung der bisherigen Linie hin. Dort heißt es: „Die Dienststellen der Bundespolizei vor Ort müssen deutlicher als bisher auf die seitens des BMI stattgefundene Evaluierung der ‚BestRück Luft’ hingewiesen werden, wonach die PTBS-Problematik, die bereits im ausländerrechtlichen Verfahren bewertet wurde, für die Flugreisetauglichkeit regelmäßig keine Rolle mehr spielt.“ Zuvor hatte die Evaluierung ergeben, dass eine signifikante Steigerung der Bereitschaft der Ärzteschaft zur Mitwirkung, insbesondere auch zur Attestierung der Flugreisetauglichkeit sich bisher nicht flächendeckend belegen lasse. Die Ausländerbehörden wurden bei der Evaluierung auch dazu befragt, in wie vielen Abschiebungsfällen eine Flugreisetauglichkeitsbescheinigung erforderlich war. Die entsprechende statistische Erfassung ist unpräzise. Im Bericht heißt es, im Regierungsbezirk Düsseldorf gehe man von ca. 70 Prozent der Abschiebungsfälle aus, in denen Flugreisetauglichkeitsbescheinigungen ausgestellt wurden. Im Regierungsbezirk Münster hätten letztlich bei allen Abschiebungen in den Kosovo, bei denen eine posttraumatische Belastungsstörung geltend gemacht wurde, Flugreisetauglichkeitsbescheinigungen beigebracht werden müssen. Dennoch sei es in 80 Prozent der Fälle zur Stornierung der Flüge gekommen.

An welche Ärzte wenden sich die Ausländerbehörden, wenn Untersuchungen notwendig werden? Dazu heißt es im Bericht kryptisch: „Daneben sind den Ausländerbehörden aus der täglichen Praxis und durch Erfahrungsaustausch der Behörden untereinander Ärzte bekannt, an die man sich zur Klärung der gesundheitlichen Situation wenden kann.“ Hinter dieser Formulierung darf man den informellen Erfahrungsaustausch über Ärzte vermuten, die der behördlichen Interpretation der Flugreisetauglichkeit leichter zugänglich sind. „Berichtet wurde in diesem Zusammenhang, dass in Anwaltskreisen eine Liste der von den Ausländerbehörden beauftragten Gutachter existieren soll, die ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis nicht attestieren.“

Nur in Anwaltskreisen?’



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