EUROPA
UNHCR: Nur noch 199.000 Asylbewerber in Europa im Jahr 2006. Deutschland auf Platz 17 in der EU
UNHCR hat am 23. März 2007 die Asylzahlen für Europa vorgelegt. Dies berichtet PRO ASYL in seiner Presseerklärung vom gleichen Tag. Nur noch 199.000 neue Asylgesuche seien in der gesamten Europäischen Union im Jahr 2006 registriert worden. Beim Ländervergleich (Anzahl der Asylgesuche im Verhältnis zur Bevölkerungszahl) belege Deutschland in der EU der 25 Mitgliedsstaaten den 17. Platz. Hinter Deutschland rangierten nur noch die drei baltischen Staaten sowie Polen, Ungarn, Spanien und Italien. „Deutschland hat sich beim Flüchtlingsschutz in Europa in die dritte Liga verabschiedet“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL.
Die komplette Statistik ist unter www.unhcr.org abrufbar.
DEUTSCHLAND
Hamburg setzt Abschiebungen von Familien nach Afghanistan für ein Jahr aus
Der Hamburger Innensenat setzt die Zwangsabschiebungen von afghanischen Kindern und ihren Eltern für mindestens ein Jahr aus, so berichtet die taz nord am 15. März 2007. Innensenator Udo Nagel (parteilos) habe auf eine "sich abzeichnende Verschärfung der Sicherheitslage" in Afghanistan hingewiesen, "speziell in den letzten Tagen". Aus "humanitären Gründen" habe er diese Entscheidung nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin getroffen, sagte der Innensenator.
Der temporäre Abschiebestopp betreffe rund 35 afghanische Familien in Hamburg, die sich weniger als sechs Jahre in Deutschland aufhalten und deshalb nicht ins Raster der Bleiberechtsregelung fallen. Sie seien "akut von der Abschiebung bedroht gewesen", so Claudius Brennmeister von der Evangelischen Flüchtlingshilfe Fluchtpunkt.
Alleinstehende Männer, Ehepaare und Straftäter sollen jedoch auch weiterhin nach Afghanistan abgeschoben werden können. Die am Dienstag bekannt gewordene interne Analyse der Hamburger Innenbehörde zur aktuellen Gefährdung ändere an ihrer Lage nichts: Ihre Abschiebungen werden weiterhin nach den Grundsätzen der Innenministerkonferenz von 2005 vollzogen.
Weitere Infos: Flüchtlingsrat Hamburg e.V. , http://www.fluechtlingsrat-hamburg.de/ -> Abschiebepolitik
Statistik: Zahl der Abschiebungen aus Deutschland sinkt auf 13.060 im Jahr 2006
Nach einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE wurden im Jahr 2006 13.060 Personen auf dem Luftweg abgeschoben (Bt.-Drs.16/4523). Hier setzt sich eine sinkende Tendenz fort, die etwa 1999 einsetzte als noch knapp 35.000 Personen abgeschoben wurden (s. ausführlich im SCHNELLINFO 4/2006, 21. Juni 2006).
Die Antwort gibt weiter detailliert Auskunft über die Zielländer, in die abgeschoben wurde. So wurden die meisten Personen nach Serbien und Montenegro (1.884 Personen), in die Türkei (1.834), nach Vietnam (929), Rumänien (732) und Bulgarien (539) abgeschoben. Zusätzlich wurden 829 Personen auf dem Landweg und fünf Personen auf dem Seeweg abgeschoben. Zudem wurden an den Grenzen insgesamt auf dem Land und Seeweg 4.016 Zurückschiebungen und 16.522 Zurückweisungen gezählt.
301 Abschiebungen mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden. Wegen medizinischer Bedenken wurden weitere 76 Abschiebungen abgebrochen, wegen der Weigerung des Piloten 111 Abschiebungen. Bei 50 Personen weigerten sich die ausländischen Behörden, die Abgeschobenen zu übernehmen. 235 Abschiebungen wurden in Begleitung von medizinischem Personal durchgeführt.
Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 AufenthG wurden im Jahr 2006 nicht verhängt.
Auf einige interessante oder kritische Fragen konnte die Bundesregierung mangels Statistik keine Antwort geben. So zum Beispiel auf die Frage, wie viele Abschiebungen in Drittstaaten stattfanden oder wie viele Abschiebungen ohne gültigem Reisepass oder Laissez-Passer-Papiere vollzogen wurden. Auch ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele Abschiebungen per Charterflug durchgeführt wurden.
Selbst die von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen sind wahrscheinlich nicht vollständig: So fehlt in der Übersicht der deutschen Flughäfen, von denen aus Abschiebungen durchgeführt werden, der Baden-Airport Karlsruhe. Da nach unseren Informationen von dort aber Flüge zumindest nach Prishtina starteten, sind die Angaben der Bundesregierung wohl nicht vollständig.
REGIONALES AUS NRW
Neuer Abschiebebeobachter ab 1. April 2007 am Düsseldorfer Flughafen: Joachim Vorneweg
Zum 1. April 2007 tritt Joachim Vorneweg (44) die Stelle als neuer Abschiebebeobachter am Düsseldorfer Flughafen an. Dies teilt die Evangelische Kirche im Rheinland in ihrer Pressemitteilung vom 26.März 2007 mit. Der Vorsitzende des Forums Flughäfen in Nordrhein-Westfalen, Landeskirchenrat Jörn-Erik Gutheil, sei froh, dass die Stelle nach einer Zeit der Vakanz wieder besetzt würde. Eine erste Bewährungsprobe für den neuen Abschiebebeobachter werde der zweite Eurocharter Ende April 2007 ab Düsseldorf sein.
Joachim Vorneweg ist laut Pressemitteilung Diplom-Tropentechnologe und Diplom-Ingenieur für Holztechnik. Nach dem Studium arbeitete er in der Entwicklungshilfe in Kamerun und Togo. Außerdem ging er nach Bosnien. Zuletzt war Vorneweg Öffentlichkeitsreferent bei der Aktion "Fair Play – Fair Life", der Kampagne zum Fairen Handel bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland.
Der Abschiebebeobachter arbeitet im Auftrag des Forums Flughäfen und wird vom Land Nordrhein-Westfalen bezahlt. Die Abschiebebeobachtung ist als Monitoring angelegt und in dieser Form europaweit einmalig.
Abschiebung einer an AIDS erkrankten Kenianerin ohne ihre Kinder im Januar 2007: Kleine Anfrage der Grünen im Landtag NRW
Unter der Überschrift "Wo sind für Innenminister Wolf die Grenzen der Unmenschlichkeit bei Abschiebungen" richtete Monika Düker von der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 24. Januar 2007 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Grund der Anfrage ist Weise, mit der die Ausländerbehörde Soest am 8. Januar 2007 eine an Aids erkrankte Mutter ohne ihre zwei minderjährigen Kinder ( 11 bzw. 13 Jahre ) nach Kenia abgeschoben hat.
Die Kenianerin habe am 04. Januar 2007 bei der Ausländerbehörde Soest vorgesprochen, um ihre Duldung verlängern zu lassen. Sie fühlte sich abgesichert, da sie und ihr Lebensgefährte beabsichtigten, zu heiraten. Den Termin hätten sie noch nicht bestimmen können, da seitens der Frau Papiere für die Eheschließung fehlten. Dieses sei der Ausländerbehörde bekannt gewesen, die Kenianerin sei dennoch unmittelbar in Abschiebehaft genommen worden. Die Kinder seien seitdem verschwunden und würden von der Polizei gesucht.
Auf Grund dieser Vorgeschichte fragte Monika Düker nach dem Grund der Inhaftierung, warum nicht das Eintreffen der für die geplante Eheschließung notwendigen Papiere abgewartet worden sei, ob Informationen über die seit dem 04. Januar 2007 verschwundenen Kinder vorlägen, ob die Entscheidung der Soester Ausländerbehörde, einen an Aids erkrankten Flüchtling abzuschieben, die Zustimmung des Innenministers finde und ob es Überlegungen gebe, zukünftig humanitäre Härten bei Abschiebungen zu verhindern.
Der Innenminister hält nach der Antwort vom 6. März 2007 die Abschiebung für rechtmäßig (LT-Drs. 14/3923). Die auf Bleiberecht gerichteten Anträge der ausreisepflichtigen Betroffenen seien am 18.12.2006 durch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden. Die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Abschiebung der Betroffenen - auch ohne ihre Kinder – habe das VG Arnsberg durch Beschluss vom 5. Januar 2007 bestätigt. Eine zweiwöchige Sicherungshaft sei durch Beschluss des Amtsgerichtes Soest am 29. Dezember 2006 angeordnet und die Versorgung der beiden Kinder im Vorfeld gesichert worden. Die Kinder hätten sich am 3. Februar 2007 in einer Polizeidienststelle gemeldet und seien nun in der Obhut einer Jugendeinrichtung.
Des Weiteren ist das Innenministerium, bestärkt durch eine Aussage der deutschen Botschaft in Nairobi, der Ansicht, dass eine HIV-Erkrankung in Nairobi sowohl behandel- als auch finanzierbar sei. Und dass "die Ausländerbehörde die humanitären Belange der Ausländerin und ihrer Kinder angemessen berücksichtigt hat."
Münster: Gutscheine für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge werden abgeschafft
Bislang erhielten viele Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge einen Teil ihrer Sozialhilfe in Form von Wertgutscheinen, mit denen sie lediglich Nahrungsmittel, Kleidung und Hausrat kaufen konnte. Da durch die Gutscheine jedoch ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand produziert wurde, habe der Rat nun endlich die Abschaffung dieser Praxis beschlossen, so die GGUA in einer „Medieninformation“ vom 03.04.2007. In Zukunft soll Bargeld ausgezahlt werden. Dadurch soll jährlich ein fünfstelliger Betrag eingespart werden können.
Thomas Grünewald von der GGUA-Flüchtlingshilfe in Münster begrüßte den Ratsbeschluss: „Wir haben die Gutscheinpraxis immer schon kritisiert, weil sie die Menschen an der Kasse stigmatisiert." Das bisherige Angebot des Rücktausches von Gutscheinen in Bargeld durch die GGUA würde in den nächsten Wochen eingestellt.
Grünewald hofft nun, dass das Beispiel Münster auch im Umland Schule macht, wo viele Flüchtlinge nach wie vor kein Bargeld erhielten: „Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen geduldete Flüchtlinge häufig ohnehin rund 40 Prozent weniger Sozialhilfe als der normale Regelsatz beim Arbeitslosengeld II“, kritisiert Grünewald. Dass diese Gruppe künftig zumindest Bargeld erhalten werde, sei ein kleiner aber wichtiger Fortschritt.
Spendenaktion der GGUA Münster geht weiter: Ein Dach für das Haus von Familie Ajetovic!
Bereits im Herbst 2004 startete die GGUA-Flüchtlingshilfe die Kampagne „Ein Haus für Familie Ajetovic“, eine fünfköpfige Familie aus Serbien, die sich nach mehrjährigem Aufenthalt in Münster zur „freiwilligen“ Ausreise nach Serbien entschied (wir berichteten in SCHNELLINFO 19+20/2004 und 2/2005). Der Druck der drohenden Abschiebung war so groß, dass die Eltern sich zu diesem Schritt entschlossen, obwohl sie in Münster hervorragend integriert gelebt hatten. Der Neustart in Serbien gestaltete sich sehr schwierig, doch dank zahlreicher privater SpenderInnen kamen 5.000 Euro zusammen, mit denen sich die Familie in Eigenarbeit ein kleines Haus bauen konnte, das jedoch erst im Rohbau fertig ist, so dass sie immer noch bei den Eltern von Herrn Ajetovic in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben müssen. Fertig gestellt werden konnte der Bau bisher nicht, weil das Geld ausgegangen ist. Es fehlen noch die Wasser- und Stromanschlüsse sowie ein Dach. Für diese zwingend notwendigen Investitionen sind mindestens 3.000 Euro nötig.
Bis vor kurzem haben zwar beide Eltern gearbeitet, doch nun hat Margita Ajetovic ihren Job als Reinigungskraft verloren. Und Suhamed Ajetovic verdient bei der Straßenreinigung nur etwa 100 Euro im Monat - viel zu wenig, um noch Geld für den Bau auf die Seite zu legen. Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen in Serbien nicht, solange ein Familienmitglied erwerbstätig ist.
Hinzu kommen die Kosten für eine dringend erforderliche Operation der achtjährige Isidora, die an einer schweren Ohrenentzündung leidet und mittlerweile sehr schwerhörig ist.
Die GGUA-Flüchtlingshilfe bittet daher um Spenden, damit Familie Ajetovic endlich in zumutbaren Verhältnissen wohnen und die Krankheit behandelt werden kann. Sie können dafür die Einzugsermächtigung oder den Überweisungsträger auf dem Flyer nutzen, den Sie hier herunterladen können:
http://dielinse.de/presse/globalestadt/roma/Spendenaufruf_Ajetovic.pdf
Flüchtlingsrat Düsseldorf stellt prämierte Plakate über die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen illegalisierter Flüchtlinge aus
Der Flüchtlingsrat Düsseldorf stellte vom 1. bis 8. April 2007 im Glashaus am Worringer Platz prämierte Plakate über die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen illegalisierter Flüchtlinge aus. Das Kölner Netzwerk "Kein Mensch ist illegal", das von Künstlern und Aktivisten auf der Dokumenta X im Jahr 1997 gegründet wurde, hat zu diesem Thema einen Plakatwettbewerb organisiert. Studierende des Fachs Kunst, Foto und Design haben insgesamt knapp 200 Arbeiten eingesandt, von denen einige prämiert wurden.
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG UND ERLASSE
Entscheidung des BAMF in Bielefeld vom 13.02.07: Anerkennung als politisch Verfolgte nach § 60 Abs. 1 für zum Christentum konvertiertes iranisches Ehepaar dank EU-Qualifikationsrichtlinie
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bielefeld vom 13.02.07 kam es nach wiederholter Ablehnung der Asyl- bzw. Folgeanträge in einem Fall eines iranischen Ehepaares aus Rees am Niederrhein nun zu einer positiven Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 zu Gunsten der Antragssteller auf der Grundlage der so genannten EU-Qualifikationsrichtlinie, deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des zweiten Änderungsgesetzes zum ZuwG zurzeit heftig diskutiert wird.
Der ursprüngliche Asylantrag wurde Ende 2000 abgelehnt. Die Ablehnung trat Anfang 2003 in Rechtskraft – die Abschiebung wurde angedroht. Ein erster Folgeantrag vor dem Hintergrund der Konversion eines Ehepartners zum Christentum wurde am 28.07.03 abgelehnt, mit Verweis auf die Rechtsfigur des „Forum Internum“, d.h. die nichtöffentliche Ausübung der Religion, die nach Ansicht des Bundesamtes von Verfolgung nicht bedroht sei.
Am 04.01.07 stellte das Paar aus Teheran persönlich beim Bundesamt einen weiteren Folgeantrag mit der Begründung, dass inzwischen beide zum Christentum konvertiert seien, und berief sich darüber hinaus auf Art. 10 Abs. 1b der Qualifikationsrichtlinie, da der dortige Religionsbegriff auch den öffentlichen Bereich umfasst.
Dem Antrag wurde im Bescheid es Bundesamtes vom 13.02.2007 stattgegeben. Es heißt dort: „Mit dem Ablauf des 10.10.06 hat sich eine Rechtssprechung ergeben, aus welcher sich im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Rechtslage ein wesentlich umfangreicherer Schutz der persönlichen Glaubensbetätigung ableiten lässt. Gegenüber der bisherigen Annahme der [..] Rechtssprechung, wonach Art. 16 a Abs. 1 GG als auch § 60 Abs. 1 AufenthG lediglich das so genannte religiöse Existenzminimum schützt, sind seit dem 11.10.2006 hinsichtlich der Auslegung des Religionsbegriffes im Zusammenhang mit der Prüfung von Verfolgungsgründen die Maßgaben der Richtlinie 2004/83/EG [..] vom 29.04.04 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status [..] als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen – so genannte Qualifikationsrichtlinie – zu beachten. [..] In der BRD fehlt es bislang an einer vollständigen Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie. Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes kann sich der Einzelne zu seinen Gunsten gegenüber dem Staat, aber auch unmittelbar auf die Bestimmung einer Richtlinie berufen, wenn diese innerhalb der Umsetzungsfrist nicht oder nur unzulänglich in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ist und wenn die [..] Bestimmungen der Richtlinie inhaltlich hinreichend genau sind und wenn die berufene Bestimmung dem Einzelnen ein subjektives Recht oder jedenfalls eine reflexartige Begünstigung vermittelt.“
So kommt die Behörde zum Schluss: „Da sich die Sach- und Rechtslage [..] durch die EU-Richtlinie geändert hat, kommt im Falle der Antragssteller somit eine positive Entscheidung in Betracht.“
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und der vorliegenden Erkenntnisse sei davon auszugehen, dass die Ausländer im Falle einer Rückkehr in den Iran zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i. S. von § 60 Abs. 1 AufenthG zu befürchten hätten.
Sie erhalten die Entscheidung des Bundesamtes auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Urteile > Herkunftsländer > Iran oder über die Geschäftsstelle.
Entscheidung des BAMF Düsseldorf vom 21.03.07: Aufenthaltserlaubnis für Iranerin wegen „geschlechtsspezifischer Verfolgung“ nach § 60 Abs. 1 AufenthG
Im Bescheid vom 21.03.07 stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Düsseldorf bei einer Iranerin ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 1 AufenthG aufgrund drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung fest, mit einem zusätzlichen Verweis auf das Vorliegen der notwendigen Vorraussetzungen „auch unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie 2004/83/EG vom 29.04.04“ (d.h. der schon mehrfach genannten Qualifikationsrichtlinie).
In der kurz gefassten Begründung heißt es: „[Es] ist davon auszugehen, dass die Antragsstellerin im Falle einer Rückkehr in den Iran zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt sein würde.“
Sie erhalten die Entscheidung des Bundesamtes auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Urteile > Herkunftsländer > Iran oder über die Geschäftsstelle.
NEUE MATERIALIEN
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.): Globale Migration am Beginn des 21. Jahrhunderts: Eine Welt ohne Grenzen. Dokumentation einer Internationalen Fachtagung vom 30./31. Mai 2006 in Berlin (Blaue Reihe Nr. 96)
Arbeitsübersetzung des Berichts des UN-Sonderberichterstatters Munoz zur Lage des deutschen Schulsystems (Inhalt u.a.: Kritik am Ausschluss illegalisierter MigrantInnen vom Schulbesuch und der Diskriminierung von MigrantInnen allgemein), auf www.einwanderer.net unter Materialien - Arbeitshilfen – Kinderrechte (Homepage des GGUA-Projekts Qualifizierung)
Kooperation für den Frieden (Hrsg.): Dossier II: Der türkisch-kurdische Konflikt. Monitoring-Projekt Zivile Konfliktbearbeitung. Gewalt- und Kriegsprävention, März 2007; Bezug über Kooperation für den Frieden, Römerstraße 88, 53111 Bonn, Tel. 02 28/69 29 04, Fax 02 28/69 29 06, info@koop-frieden.de, Internet: www.koop-frieden.de (dort auch als PDF verfügbar: Download)
Antirassistische Initiative e.V.: "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen " (1993 bis 2006), 14. aktualisierte Auflage der Dokumentation, März 2007; Die Dokumentation umfasst zwei Hefte. Beide Hefte zusammen kosten 15 € plus 3,20 € Porto & Verpackung. HEFT 1 (1993 – 1999) 6 € für 174 S. – HEFT 2 (2000 – 2006) 10 € für 230 S.- plus je 1,60 € Porto & Verpackung. Im Netz (zurzeit noch die 13. Auflage) unter der Adresse: www.ari-berlin.org/doku/titel.htm
Bündnis gegen Lager – Berlin/Brandenburg: Ausreisezentrum Motardstraße. Systematische Ausgrenzung und Entrechtung. Aspekte der Menschenverachtung in Europa. Februar 2007, Download unter:
http://www.chipkartenini.squat.net/Archiv/aktionen/berichte/Motardstra%DFe%20-%20Materialien/Motardstrasse-Broschuere.pdf
Verein Recht-Verständlich! e.V.
Der Verein Recht-Verständlich e.V. aus Bonn bietet auf seiner Homepage www.verein-rechtverstaendlich.de übersichtliche Powerpointpräsentationen auch zum Ausländerrecht an (1. Familienzusammenführung zu Deutschen und zu Ausländern; 2. Arbeitserlaubnis und Erwerbstätigkeit für Ausländer; 3. Aufenthalt zum Studium - Ihre Rechte als ausländischer Studierender; 4. Das neue Bleiberecht: Chancen für Geduldete und "Illegale"; 5. Einbürgerung - Wie werde ich Deutscher?)
amnesty international (Asylgruppe in Münster): Die Welt kocht; 5. Neuauflage 2007, Preis 9,90 Euro
Seit 1986 gibt die Asylgruppe von amnesty international in Münster ein Kochbuch mit Rezepten von Flüchtlingen heraus. Die Idee entstand aus den vielen Einladungen zum Essen, die die Mitarbeitenden von amnesty während ihrer Flüchtlingsberatung von Menschen aus verschiedensten Ländern erhielten. So wurden über Jahre hinweg Rezepte gesammelt und schließlich in diesem Kochbuch zusammengestellt. Köfte aus der Türkei, Linsengerichte aus Afghanistan, Currys aus Sri Lanka, Empanadas aus Paraguay, Bananencreme aus Ruanda und viele weitere Gerichte zeigen die kulinarische Vielfalt der Welt.
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TERMINE
Samstag, 14. 04. 2007, 14:00 Uhr: Öffentliche Gedenkkundgebung zum 1. Jahrestag des Todes von Dominique Kouamadio; Ort: Dortmund- Eving, Bayrische Straße, Höhe Nr. 191; Ab 17.30 Uhr bis 22:00 Uhr: Treffen und Diskussion im Interkulturellen Zentrum am Burgtor, Münsterstraße 9-11 (Nähe Dortmund Hauptbahnhof)
Mittwoch, 18. 04. 2007, 19:00 Uhr: Politischer Salon Essen: Auf dem Weg ins Paradies ... bis zur Festung Europa. Flucht und Migration im 21. Jahrhundert; Ort: Café Central des Grillo-Theaters in Essen; Anmeldung bitte unter: andrea.kamrath@politischer-salon.de
Freitag, 20. 04. 2007, 18:00 Uhr bis Sonntag, 22. 04. 2007, 14:00 Uhr: 7. Fachtagung gegen Abschiebungshaft; Ort: Liborianum, Bildungsstätte des Erzbistums Paderborn, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn; Teilnahmebetrag: 50,00 € für hauptamtlich Tätige, 35,00 € für ehrenamtlich Tätige, Verbindliche Anmeldung bitte bis zum 15.4.07 an: 7. Fachtagung gegen Abschiebungshaft, c/o Frank Gockel, Pöppinghauser Str. 20, 32756 Detmold, Tel.: 07 00-22 99 77 11, Fax: 0 52 31-60 10 85, Mail: vernetzung@gegenAbschiebehaft.de
Dienstag, 24. 04. 2007, 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr: Seminar: Einführung in das „Ausländerbeschäftigungsrecht“, Referent ist Herr Dr. jur. Ralph Göbel-Zimmermann; Ort: Vortragsraum der Ev. Gemeinde zu Düren neben der Christus-Kirche, Wilhelm-Wester-Weg, Düren: Veranstalter: Flüchtlingsrat im Kreis Düren und Entwicklungspartnerschaft Pro Qualifizierung mit dem Teilprojekt Multiplikatoren Qualifizierung; Ihre schriftlichen oder mündlichen Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 13. April 2007 an: Flüchtlingsrat im Kreis Düren, c/o Caritasverband Düren-Jülich e.V. , Kurfürstenstr. 10, z.Hd. Herrn Barthel Korn, 52351 Düren
Samstag, 28. 04. 2007, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates NRW e.V., Themen unter anderem: a) Globalisierung und Migration (Hans-Joachim Schwabe), b) Familienleistungen und Arbeitsmarktzugang für Geduldete (Claudius Voigt) c) Bleiberecht: Bericht über ein Gespräch mit Staatssekretär Brendel / Bleiberechtsregelung / §§ 104a, 104b AufenthG-E; Ort: Asienhaus, Bullmannaue 11, 45327 Essen
Freitag, 11. 05. 2007, 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr: Kongress: "Und sie gaben keine Herberge" - Über den Umgang mit Menschen ohne Papiere; Ort: Haus der Evangelischen Kirche in Bonn; Veranstalter: Arbeitskreis „Menschen ohne Papiere“ des Bonner Netzwerks Migranet; Kosten 10 Euro; Anmeldung und weitere Informationen: Gundula Schmidt (Evangelische Migrations- und Flüchtlingsarbeit Bonn EMFA), Tel.: 0228/697491, E-Mail: emfa@bonn-evangelisch.de
Montag, 14. 05. 2007 bis Dienstag, 15. 05. 2007: Seminar: Ausländerbeschäftigungsrecht – Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Asylbewerber; Ort: FFFZ Tagungshaus, Düsseldorf; Referent ist Dr. Ralph Göbel-Zimmermann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen; Anmeldeschluss: 16.04.2007, Weitere Informationen: Projekt Pro Qualifizierung. Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten, Angela Rieß, Tel: 0211/430-1195, angela.riess@dgb-bildungswerk.de, http://www.pro-qualifizierung.de
Dienstag, 29. 05. 2007, 19:00 Uhr: Flüchtlingskonferenz mit Staatssekretär Brendel; Ort: CVJM, Hindenburgstr. 57, Essen; Veranstalter: die landesgeförderten Flüchtlingsinitiativen aus Nordrhein-Westfalen und der Flüchtlingsrat NRW
Samstag, 16. 06. 2007, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates NRW e.V., Schwerpunktthema: wird noch festgelegt; Ort: Asienhaus, Bullmannaue 11, 45327 Essen
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