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Flüchtlingsrat NRW
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Bullmannaue 11
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Telefon: 0201/899 08-0
Fax: 0201/899 08-15
E-Mailinfo [at] frnrw.de



Gefördert von
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und



dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und



dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)



Spendenkonto:
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BLZ 370 205 00
Konto Nr. 8 05 41 01



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Bleiberecht


Pressemitteilung FR NRW: Fünf Jahre quälende Unsicherheit sind genug: für ein Bleiberecht ohne Restriktionen

Der Flüchtlingsrat NRW fordert eine grundlegende Neugestaltung des Bleiberechts. Dem humanitären Anspruch, langjährig geduldeten Flüchtlingen endlich eine Aufenthaltsperspektive zu eröffnen, wird die bisherige Regelung nicht gerecht, weil sie vielfach unerfüllbare Anforderungen an die Betroffenen stellt.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen hierzu finden Sie über diesen Link.
(KD)

Zum Thema Bleiberecht finden Sie auf unseren Seiten



Bleiberechts-Arbeitsgruppe des Flüchtlingsrats NRW gegründet! Auf der Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW wurde am 20.06.2009 eine Arbeitsgruppe zum Thema Bleiberecht gegründet, um landesweit die politische Arbeit zu vernetzen und Forderungen zur Vermeidung eines Scheiterns der Bleiberechtsregelung zu erarbeiten. Interessierte sind herzlich eingeladen, in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Bitte wenden Sie sich bei Interess an die Geschäftsstelle.

Informationen zum Aufruf der Kirchen zum Bleiberecht finden Sie auf unseren Seiten und auf den Seiten www.aktion-bleiberecht.de.


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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

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Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
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