Nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf wurden in den Jahren 2006 35 Personen und 2007 bis zum 31.5.2007 4 Personen aus NRW nach Afghanistan abgeschoben. Dabei seien 2006 auch Familien abgeschoben worden (wir berichteten über eine Abschiebung aus dem Hochsauerlandkreis im SCHNELLINFO 1/2007), Straffällige seien nicht darunter gewesen. Dies könne jedoch nicht genauer aufgeschlüsselt werden.
Der Beginn der Abschiebungen nach Afghanistan ist zusammen mit einer Bleiberechtregelung für langjährig in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige auf der Innenministerkonferenz im Juni 2005 beschlossen und in NRW mit dem Erlass vom 13. Juli 2005 umgesetzt worden. Bei den Rückführungen sollten mit „Vorrang“ Straffällige (mehr als 50 Tagessätze), „Sicherheitsgefährder“ und allein stehende Männer, die noch keine 6 Jahre in Deutschland sind, abgeschoben werden. Danach „können“ die Ausländerbehörden folgenden Gesichtspunkte berücksichtigen: noch nicht so lange in Deutschland lebende Personen sollen zuerst abgeschoben werden, Alleinstehende und Ehepartner ohne Kinder sollen grundsätzlich vor Familien mit Kindern abgeschoben werden, ebenso Arbeitslose und Empfänger von Sozialleistungen vor Arbeitenden. Das Bleiberecht bezog sich auf Personen die am 24. Juni 2005 seit sechs Jahren in Deutschland lebten und seit mindestens zwei Jahren in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen und am 24. Juni 2005 vollständig ihren Lebensunterhalt sichern konnten. |