Die verfassungskonforme Neufassung der Kindergeldberechtigung für Ausländer schien eine unendliche Geschichte zu sein: Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2004 den Ausschluss bestimmter Ausländergruppen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis spätestens Ende 2005 gefordert hatte, ließen sich Bundesregierung und Parlament Zeit bis Dezember 2006, um mit fast einjähriger Verspätung die entsprechenden Gesetze zu ändern. Aber auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen warteten viele eigentlich berechtigte Ausländer vergeblich auf eine positive Entscheidung der Familienkasse. Begründung der Behörde: Zunächst müssten die entsprechenden Verwaltungsvorschriften erarbeitet werden, und das könne dauern.
Am 13. Juni 2007, fast drei Jahre nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, sind diese nun vom Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht worden. Viele Antragsteller können nun endlich auf eine saftige Nachzahlung hoffen: Die zum Dezember 2006 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind wirksam ab 1. Januar 2006.
Die folgende Handreichung erläutert die Voraussetzungen für die Kindergeldzahlungen.
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