Die Erstaufnahmeeinrichtung in Düsseldorf soll nach den vorliegenden Plänen geschlossen werden und die Einrichtung nach Dortmund verlegt werden. Diese Erstaufnahmeeinrichtung in Düsseldorf unterscheidet sich von anderen Erstaufnahmeeinrichtungen dadurch, dass sich hier Flüchtlinge der Erstanhörung zum Zwecke ihrer Asylantragstellung unterziehen müssen. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Düsseldorf ist also nicht primär ein „vorübergehender Wohnort“, sondern ein Ort, an dem wichtige Weichen für das weitere Schicksal von Asylbewerbern gestellt werden. Flüchtlinge, oft traumatisiert, in jedem Fall aber aus der Bahn geworfen und in einer sehr schweren Notsituation und Unsicherheit, brauchen in einer solchen Situation Unterstützung. Weder der deutschen Sprache mächtig, noch sich der rechtlichen Situation bewusst, brauchen Sie vor allen Dingen eine qualifizierte Rechtsberatung.
Wie der Menschenrechtskommissar der EU, Herr Hammarberg, nach seinem Deutschlandbesuch Ende 2006 in seinem soeben vorliegenden Bericht (u.a.) kritisiert, fehlt in Deutschland eine entsprechende obligatorische und kostenfreie qualifizierte Beratung. Im Bericht heißt es deshalb an die Adresse der Bundesrepublik Deutschland gewandt: „Der Kommissar empfiehlt, dass Asylbewerber ab dem Beginn des Asylverfahrens systematisch eine kostenlose Rechtsberatung erhalten.“ (Nr. 136 im Bericht) In Düsseldorf ist eine solche qualifizierte Beratung durch die Beratungsstellen gegeben. Aber nicht nur das, sondern auch eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Behördenvertretern und medizinischen und sozialen Einrichtungen. Ein solches, zur wechselseitigen Zufriedenheit funktionierendes Kooperationsgeflecht bedarf eines langjährigen Aufbaues und gewachsener, vertrauensvoller Arbeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung nach Dortmund ist diese Konstruktion nicht ersetzbar.
Der Flüchtlingsrat NRW wendet sich deshalb entschieden gegen die Pläne, die Erstaufnahmeeinrichtung in Düsseldorf zu schließen.
Wenn der EU-Kommissar für Menschenrechte schon anmahnt, dass die unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten notwendige Rechtsberatung per se in der BRD nicht besteht, so ist nicht nachvollziehbar, warum in einem der wenigen Fälle, in denen eine qualifizierte, für Flüchtlinge kostenlose Beratung neben einer guten Kooperation mit Behördenvertretern vorhanden ist, diese zu Gunsten rein quantitativer Überlegungen zerschlagen wird. Kontraproduktiv erscheinen diese Pläne auch, weil möglicherweise durch eine gute Beratung Folgekosten vermieden werden können. Der EU-Kommissar für Menschenrechte führt hierzu in seinem Bericht aus: „Zusätzlich zur Verbesserung des Rechtschutzes von Asylbewerbern würde eine solche Regelung (kostenlose Rechtsberatung s.o.) möglicherweise die große Zahl der Beschwerdeanträge senken, da die anfänglichen Interviews mit den Behörden und die darauf folgenden Anträge eine solidere Grundlage erhielten“.
Der Flüchtlingsrat NRW appelliert deshalb an die Verantwortlichen die Erstaufnahmeeinrichtung in Düsseldorf zu belassen. |