Hilfe   kommentieren    weiterempfehlen    drucken    


Home

Flüchtlingsrat NRW

Aktuelles

Termine

Bleiberecht

Dublin II

Flüchtlingspolitik

Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen)
Abschiebungshaft
Abschiebung
Abschiebungshindernisse
Altersfeststellung
Altfälle / Bleiberecht
Arbeitserlaubnis
Asylverfahren
Aufenthaltsrecht
Europäische Rechtssprechung
Familienzusammenführung / Visum
Geburtsurkunden
Herkunftsländer
Kinderrechte
Krankheit/Traumatisierung
Materielles Asylrecht
Nichtstaatliche Verfolgung
Residenzpflicht
Sammelanhörungen / Botschaftsvorführungen
 
Guinea - Im Einzelfall keine Erscheinenspflicht zur Sammelanhörung in Braunschweig, wohl aber in Ausländerbehörde
Auskunftsverweigerung bei Botschaftsvorführungen nicht strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG
Botschaftsanhörung Kamerun rechtmäßig
Sammelvorführung vor Vertretern der vietnamesischen Innenbehörde rechtmäßig
Zwangsweise Durchsetzung der Mitwirkungspflicht nach § 82 Abs. 4 AufenthG erfordert Entscheidung des zuständigen Amtsgerichtes
Sozialrecht für Flüchtlinge, Drittstaatsangehörige, Unionsbürger
Staatsangehörigkeit / Einbürgerung
Unterbringung
Widerrufsverfahren

Rechtsnormen / Erlasse / Anwendungshinweise / Dienstanweisungen

Aktionen

Initiativen

Links

Literatur



Stichwortsuche:

[ Sitemap ]



Flüchtlingsrat NRW
Asienhaus Essen
Bullmannaue 11
45327 Essen

Telefon: 0201/899 08-0
Fax: 0201/899 08-15
E-Mailinfo [at] frnrw.de



Gefördert von
PRO ASYL e.V.
und



dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und



dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)



Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
BLZ 370 205 00
Konto Nr. 8 05 41 01



Sie sind hier: Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen) > Sammelanhörungen / Botschaftsvorführungen

Sammelvorführung vor Vertretern der vietnamesischen Innenbehörde rechtmäßig

In seinem Beschluss vom 23.8.2006 (Az: OVG 8 S 63.06) hält das OVG Berlin-Brandenburg die Anhörung vor einer vietnamesischen Delegation für rechtmäßig. Mit diesem Beschluss hebt das OVG einen gegenteiligen Beschluss des VG Berlin (vom 11.6.2006, Az.: VG 15 A 218.06) auf, der die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Vorführung wiederhergestellt hatte.

Downloads:


  Botschaftsanhörung Kamerun rechtmäßig zurück    weiter Zwangsweise Durchsetzung der Mitwirkungspflicht nach § 82 Abs. 4 AufenthG erfordert Entscheidung des zuständigen Amtsgerichtes

Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
[ mehr.. ]
Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

[ mehr.. ]
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
[ mehr.. ]