Hilfe   kommentieren    weiterempfehlen    drucken    


Home

Flüchtlingsrat NRW

Aktuelles

Termine

Bleiberecht

Dublin II

Flüchtlingspolitik

Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen)
Abschiebungshaft
Abschiebung
Abschiebungshindernisse
Altersfeststellung
Altfälle / Bleiberecht
Arbeitserlaubnis
Asylverfahren
Aufenthaltsrecht
Europäische Rechtssprechung
Familienzusammenführung / Visum
Geburtsurkunden
Herkunftsländer
Kinderrechte
Krankheit/Traumatisierung
Materielles Asylrecht
Nichtstaatliche Verfolgung
Residenzpflicht
Sammelanhörungen / Botschaftsvorführungen
 
Guinea - Im Einzelfall keine Erscheinenspflicht zur Sammelanhörung in Braunschweig, wohl aber in Ausländerbehörde
Auskunftsverweigerung bei Botschaftsvorführungen nicht strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG
Botschaftsanhörung Kamerun rechtmäßig
Sammelvorführung vor Vertretern der vietnamesischen Innenbehörde rechtmäßig
Zwangsweise Durchsetzung der Mitwirkungspflicht nach § 82 Abs. 4 AufenthG erfordert Entscheidung des zuständigen Amtsgerichtes
Sozialrecht für Flüchtlinge, Drittstaatsangehörige, Unionsbürger
Staatsangehörigkeit / Einbürgerung
Unterbringung
Widerrufsverfahren

Rechtsnormen / Erlasse / Anwendungshinweise / Dienstanweisungen

Aktionen

Initiativen

Links

Literatur



Stichwortsuche:

[ Sitemap ]



Flüchtlingsrat NRW
Asienhaus Essen
Bullmannaue 11
45327 Essen

Telefon: 0201/899 08-0
Fax: 0201/899 08-15
E-Mailinfo [at] frnrw.de



Gefördert von
PRO ASYL e.V.
und



dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und



dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)



Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
BLZ 370 205 00
Konto Nr. 8 05 41 01



Sie sind hier: Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen) > Sammelanhörungen / Botschaftsvorführungen

Botschaftsanhörung Kamerun rechtmäßig

In seinem Beschluss vom 28.11.2006 (Az.: 19 B 1789/06) stellt das Oberverwaltungsgericht Münster fest, dass der Antragsteller verpflichtet ist, persönlich zu einer Vorführung in der ZAB L. zur Identifikation durch Vertreter oder einer Delegation des Staates Kamerun zu erscheinen. Der Beschluss befasst sich außerdem mit der Frage, unter welchen Umständen die Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung dieser Verpflichtung einer vorherigen richterlichen Entscheidung bedarf.

Download:


  Auskunftsverweigerung bei Botschaftsvorführungen nicht strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG zurück    weiter Sammelvorführung vor Vertretern der vietnamesischen Innenbehörde rechtmäßig

Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
[ mehr.. ]
Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

[ mehr.. ]
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
[ mehr.. ]