Im Newsletter Migration und Bevölkerung Ausgabe 10/07 (Dezember 2007) wird folgendes berichtet:
‚Mit seiner Entscheidung vom 15. November hat der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) die Einführung von Gentests zur Überprüfung des Verwandtschaftsverhältnisses bei Familienzusammenführungen erlaubt (Az: 2007-557 DC). Nationalversammlung und Senat hatten das umstrittene Einwanderungsgesetz Ende Oktober verabschiedet (vgl. MuB 8/07). Gegen die Einführung der Gentests hatte sich eine breite Protestfront gebildet. Die oppositionellen Sozialisten hatten in der Angelegenheit den Verfassungsrat angerufen. Dieser knüpfte die Gentests nun an konkrete Bedingungen: Sie dürfen nur in letzter Instanz und erst nach ausgiebiger Prüfung der Personaldokumente der Antragsteller angewandt werden; es bedarf einer richterlichen Genehmigung und der Staat trägt die Kosten. Der Verfassungsrat hob zudem hervor, dass der Familiennachzug auch allen adoptierten Kindern offensteht. Hingegen verbot er die im Gesetz geplante erstmalige Erfassung von ethnischer Herkunft und Religion in amtlichen Statistiken.’
Links: http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/archiv/ausgaben/ausgabe0710.pdf |