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Rücknahme der Einbürgerung für seit Jahrzehnten in Berlin lebende Libanon-Flüchtlinge ist unzulässig

In drei Urteilen vom 14.02.2008 (5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07) erklärt das Bundesverwaltungsgericht die Rücknahme der Einbürgerung für seit Jahrzehnten in Berlin lebende Libanon-Flüchtlinge für unzulässig. Die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erwirkten Einbürgerung erst nach achteinhalb Jahren oder später sei nicht mehr "zeitnah", so das BVerwG in seiner Pressemitteilung vom 14.2.2008.

In zwei der entschiedenen Fälle hätten Ausländer ihre Einbürgerung dadurch erschlichen, dass sie im Einbürgerungsverfahren eine Zweitehe im Ausland (Pakistan) verschwiegen. In zwei anderen Fällen hätten sich türkische Staatsangehörige als Staatenlose aus dem Libanon ausgegeben, so das BVerwG.

Das BVerwG berufe sich in der Begründung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2006. Nach der Anwendung der allgemeinen Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder (§ 48 VwVfG) müsse die Einbürgerung "zeitnah" zurückgenommen werden. Nur dann sei für die Betroffenen – bis zu einer speziellen Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz – die Rücknahme nach § 48 VwVfG als Folge ihres Verhaltens noch vorhersehbar. 

Das BVerwG habe offen gelassen, bis zu welcher zeitlichen Grenze die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung als noch zeitnah nach geltender Rechtslage zulässig ist. Jedenfalls in den vorliegenden Fällen, in denen die Einbürgerungen erst nach achteinhalb bis über elf Jahren zurückgenommen worden sind, waren die Rücknahmen nicht mehr zeitnah.

Das Bundesverwaltungsgericht habe – wie schon das Bundesverfassungsgericht – darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber eine ausreichend klare spezialgesetzliche Regelung bisher nicht geschaffen habe. 

Der Berliner Flüchtlingsrat kritisiert Innensenator Körting scharf. Mit größtmöglicher Härte gehe die Berliner Ausländerbehörde und Innensenator Körting gegen seit Jahrzehnten in Berlin lebende kurdische Libanon-Flüchtlinge vor. Integrierten Familien würden Aufenthaltserlaubnisse verweigert, unbefristete Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse und selbst der deutsche Pass entzogen, weil sie – neben ihrer libanesischen Staatszugehörigkeit – oft ohne ihr Wissen auch in türkischen Geburtenregistern verzeichnet waren.

Die Betroffenen erhielten Duldungsbescheinigungen, ihnen werde die Arbeits- und Ausbildungserlaubnis entzogen, sie würden auf Sozialleistungen verwiesen und in die Türkei abgeschoben, ein Land, dessen Sprache sie vielfach nicht einmal kennen. Betroffen seien auch in Berlin geborene und/oder aufgewachsene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Der Berliner Flüchtlingsrat fordert den Innensenator auf, die mehr als zweifelhafte Tätigkeit der Gemeinsame Ermittlungsgruppe Ident („GE Ident“, seit 2000 aktiv, weitere Info, s. unten) zu beenden. Berlins Innensenator solle statt gnadenloser Verfolgung angeblicher ausländerrechtlicher Verfehlungen über Jahrzehnte hier lebender Flüchtlings- und Einwandererfamilien endlich einen Schlussstrich zu ziehen und den Betroffenen ein sicheres Aufenthaltsrecht ermöglichen.

 

Weitere Infos

·         Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.2.2008

·         Rechtsanwalt Freckmann, Hannover: „Staatenlose Kurden aus dem Libanon oder türkische Staatsangehörige?“ Ergebnisse einer Untersuchung vom 08. - 18.03.2001

http://libasoli.de/doku/freckmann.html

·         Der Tagesspiegel vom 09.07.2007„Aufenthalt auf Abruf“

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Integration;art270,2336065

·         Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2007; Thorsten Denkler: Im Dickicht der Identitäten. Eine libanesische Familie aus Berlin soll abgeschoben werden, weil die Behörden davon überzeugt sind, dass sie türkisch ist.

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/622/116506/

·         Berliner Zeitung vom 11.04.2007 „Ein Mädchen aus Berlin“

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0411/blickpunkt/0001/index.html

·         Rechtsanwalt Rüdiger Jung, GE-Ident: Zweckbestimmung – Abschiebung; in: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Infobrief Nr. 96:  http://www.rav.de/infobrief96/Jung.html

·         „AG Wohlfahrt“ in Offenbach deckt „Asyl- und Sozialleistungmissbrauch“ auf; Schnellinfo 4/2007, 9. Mai 2007, Teil 2



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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
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  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

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Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
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