In seine Urteilen vom 10.03.2008 (Az.: L 20 AY 9/07) und vom 05.05.2008 (Az: L20 AY 5/07) lehnt das Landessozialgericht NRW die Leistung von (erhöhten) Analogleistungen gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG für Kleinkinder bis zum Alter von drei (bzw. jetzt vier) Jahren ab. Die Rechtsfrage hat jedoch grundsätzliche Bedeutung, deshalb ist die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen worden.
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