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IN EIGENER SACHE
Bitte um Zusendung von Veranstaltungen in NRW zur Interkulturellen Woche und Tag des Flüchtlings 2008
Der Flüchtlingsrat NRW bittet wie im letzten Jahr um Mitteilung, welche Veranstaltungen in NRW zum Tag des Flüchtlings am 4.10.2008 und im Rahmen der Interkulturellen Woche(n) vom 28.09. bis 04.10.2008 geplant sind. Wir beabsichtigen, eine entsprechende Übersicht an Pro Asyl weiterzuleiten und versuchen nach Möglichkeit die Veranstaltungen auf unserer Homepage anzukündigen.
Ein paar Veranstaltungen sind uns schon zugesendet worden, diese übernehmen wir in unsere Übersicht.
Alle weiteren Veranstaltungen bitten wir nach Möglichkeit in das Formular einzutragen, das Sie auf unserer Homepage unter Aktionen > Interkulturelle Wochen und Tag des Flüchtlings in NRW > Veranstaltungsübersicht für NRW 2008 erhalten. Tragen Sie dort bitte folgende Angaben ein: Veranstalter / Initiative; Art der Veranstaltung / Titel; Ort, Datum und Uhrzeit; Homepage / Link) und senden uns die Datei zurück an koenig@frnrw.de oder per Fax 0201/89908-15.
Zu Erinnerung: die Liste aus dem letzten Jahr kann eingesehen werden auf unserer Homepage unter Aktionen > Interkulturelle Wochen und Tag des Flüchtlings in NRW.
Vielen Dank!
Weitere Infos : http://www.interkulturellewoche.de/
HERKUNFTSLÄNDER
Syrien: Rückübernahmeabkommen liegt jetzt vor
Das Durchführungsprotokoll zum Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Syrien sowie das Abkommen selbst liegen uns jetzt vor und können auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Syrien herunter geladen werden (wir berichteten in Schnellinfo 7/2008).
EUROPA
FRONTEX: Beteiligung der Bundespolizei in 2007 kostete 245.000 Euro - Zahl der entdeckten Bootsflüchtlinge unbekannt
Heute im Bundestag berichtet am 25.07.2008:
Berlin: (hib/HLE) 148 Beamte der Bundespolizei haben sich im Jahr 2007 an insgesamt sechs Operationen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex beteiligt. Die größte Operation war "NAUTILUS" im Gebiet vor Malta und der italienischen Insel Lampedusa im Mittelmeer, an der sich allein 95 Beamte beteiligten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (16/9888) auf eine Kleine Anfrage (16/9558) der Grünen-Fraktion. Für "NAUTILUS" und eine kleinere Operation mit dem Namen "HERMES", die die italienische Insel Sardinien und das umliegende Seegebiet betraf, wurden zwei seeflugtaugliche Hubschrauber der Bundespolizei zur Verfügung gestellt. Für die Beteiligung an den sechs Operationen seien Kosten von insgesamt 245.000 Euro entstanden. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die personellen und finanziellen Ressourcen von Frontex den aktuellen strategischen und operativen Anforderungen entsprächen, um die zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Frontex soll die EU-Mitgliedstaaten besonders bei der Sicherung der Außengrenzen unterstützen. Fragen nach der Zahl der durch die Frontex-Operationen entdeckten Bootsflüchtlinge konnte die Regierung nicht beantworten. Darüber lägen keine amtlichen Erkenntnisse vor. Die Wahrnehmung des Grenzschutzes im jeweiligen Mitgliedstaat auch bei Frontex-Einsatzmaßnahmen erfolge allein in nationaler Verantwortung und nach nationalem Recht. "Dies gilt auch für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung statistischer Daten", heißt es in der Antwort.’
DEUTSCHLAND
Aktionsprogramm der Bundesregierung: Statusverbesserung für geduldete BildungsinländerInnen
Im Zuge der neusten Erkenntnisse zur Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung am 16. Juli 2008 in Berlin ein Aktionsprogramm vorgestellt, wie dem Fachkräftemangel in naher Zukunft gegengesteuert werden soll. Hierzu gibt es mittlerweile einen Referentenentwurf vom 29.07.2008 mit dem Titel Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (s. Artikel unten). Unter anderem betrifft dies auch junge Geduldete, die in Deutschland integriert sind und hier ihre Schullaufbahn absolvierten, so genannte BildungsinländerInnen, denen aber häufig durch den Aufenthaltsstatus der Eltern eine Aufenthalts- und Ausbildungperspektive verwehrt bleibt.
So soll jungen Geduldeten, die sich weniger als 4 Jahre in Deutschland aufhalten ein erleichterter Zugang zu einer Ausbildung gewährt werden, allerdings ohne dass sich während der Ausbildung ihr Aufenthaltsstatus ändert. Dieser Punkt soll in Form einer Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates umgesetzt werden.
Weiter sollen Geduldete, die gut integriert sind und erfolgreich in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Hierfür soll durch Änderung des 2. Kapitels 4. Abschnitt "Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit" des Aufenthaltsgesetztes eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete eingeführt werden. Trotzdem werden auch in solchen Fällen Ausschlusskriterien, wie die der Altfallregelung in 104a Abs. 1 AufenthG, Anwendung finden.
Ebenfalls von dieser Gesetzesneuerung betroffen sind geduldete Absolventen und Absolventinnen einer Hochschule, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgängig in einem ihren Qualifikationen entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Sie erhalten ebenso wie geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre in einer Beschäftigung tätig waren, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung.
Weitere Infos:
Aktionsprogramm der Bundesregierung – "Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland", herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16. Juli 2008 in Berlin,
http://www.bmas.de/coremedia/generator/26946/2008__07__16__aktionsprogramm__fachkraefte.html
Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Referentenentwurf „Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz“ – Regelung zu Härtefallkommissionen sollen entfristet werden
Am 29.07.2008 veröffentlicht die Bundesregierung einen Referentenentwurf zum oben erwähnten Aktionsprogramm mit dem Kurztitel „Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz“. In voller Länge heißt der Titel „Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten“. Hier werden unter anderem ein neuer 18a in das Aufenthaltsgesetz eingeführt (Arbeitserlaubnis für qualifizierte Geduldete) und der 19 AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) geändert. Zudem wird die Regelung zu Härtefallkommissionen entfristet.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband nimmt mit seinem Schreiben vom 08.08.2008 Stellung zu dem Referentenentwurf. Mit dem neu geschaffenen 18a Abs. 1 AufenthG soll qualifizierten Geduldeten die Möglichkeit gegeben werden, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung zu bekommen. Dies wird vom Paritätischen begrüßt. Er stellt aber fest, dass praktisch nur wenige Geduldete davon profitieren werden, da es zahlreiche einschränkende Bedingungen gebe. Erstens gebe es aufgrund der bisherigen, einschränkenden Rechtslage wenige Geduldete, die die Anforderungen an die Qualifikation erfüllen, zweitens werden die Qualifikationen, die im Heimatland erworben wurden, oft nicht anerkannt und drittens finden gut qualifizierte Migranten zumindest am Anfang häufig nur unterqualifizierte und -bezahlte Tätigkeiten. Sie können so nicht der Bedingung, mind. 2 Jahre in einem Beruf ihrer Qualifikation durchgängig zu arbeiten, gerecht werden.
Der Paritätische schlägt folgende Änderungen vor: Es sollte genügen, wenn der Geduldete über entsprechende Qualifikationen verfüge und die zukünftige Tätigkeit dieser Qualifikation angemessen sei. Es wird kritisiert, dass die restriktiven Bedingungen aus der Bleiberechtsregelung übernommen wurden. Das darüber hinaus geforderte Sprachniveau B1 sieht der Paritätische als unverhältnismäßig hoch an, besonders für Forscher an Universitäten, da dort die Sprache meistens Englisch sei.
Als weitere Beschränkung im 18a Abs. 3 AufenthG wird kritisiert, dass qualifizierte Geduldete, deren Asylantrag offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, die aber seit mehreren Jahren eine Duldung besitzen, trotzdem von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen sein sollen.
18a AufenthG solle mit dem 60a AufenthG (Duldung) verzahnt werden, damit Geduldete, die noch nicht die vollen 2 Jahre Berufstätigkeit nachweisen können, aber den Anforderungen Deutschlands an qualifizierte Arbeitskräfte genügen, nicht in Gefahr geraten, abgeschoben werden zu können.
Zu Art. 1.3 und 1.6 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte wird die Senkung der Mindestgehaltsgrenze begrüßt, gleichzeitig die neu geschaffenen Widerrufsmöglichkeiten innerhalb der ersten 5 Jahre kritisiert.
Die Aufhebung des Art. 15 Abs. 4 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004, also die Entfristung der Härtefallregelung gemäß 23a AufenthG wird vom Paritätischen ausdrücklich begrüßt.
Sie erhalten den Referentenentwurf und die Stellungnahme auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Soziale Situation > Arbeit oder über die Geschäftsstelle.
Rückgang der Visa zum Ehegattennachzug bzw. Familienzusammenführung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 24.07.2008 (BT-Drs. 16/10052) auf eine Anfrage der Linksfraktion vom 07.07.2008 (BT-Drs. 16/9939) neue Zahlen zu den Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der Anfragen von der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/4242) vom 01.02.2007 und von der Linksfraktion (BT-Drs. 16/7953) vom 18.02.2008 entsteht folgendes Bild. Danach ist in 2008 ein leichter Anstieg der bewilligten Visa zur Familienzusammenführung nach dem Einbruch der Zahlen nach der Änderung des Zuwanderungsgesetzes am 28.08.2007 festzustellen, der jedoch weit unter dem Vorjahresniveau liegt.
Die Bundesrepublik hat am 15.12.2007 als Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion zum Stand der Integration von Frauen mit Migrationshintergrund mitgeteilt, dass die Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug seit 2002 rückgängig sei. Begründet wurde der Umstand mit einer rückläufigen Zahl an Zuwanderern seit Mitte der 90er Jahre und dem Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten in die EU. Im Jahr 2002 wurden 85.305 Visa erteilt, im Jahr 2006 waren es 50.300 Visa.
Seit dem Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Richtlinienumsetzungsgesetz) verschärft, vor allem in Hinblick auf die Sprachkenntnisse. Nachzügler müssen nun in ihrem Heimatland die deutsche Sprache erlernen, die mit einem Sprachnachweis überprüft wird. Das Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEF) muss erreicht werden. Dies gilt für all diejenigen Visaanträge, die ab dem 28.08.07 gestellt wurden, bzw. zwischen dem 28.05.2007 und dem 28.08.2007, zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht entscheidungsreif waren.
Danach gab es zahlenmäßig einen großen Einbruch, wie die Bundesregierung am 24.07.2008 auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilte.
Im Jahr 2007 und in den ersten zwei Quartalen 2008 wurden folgende Anzahl Visa zum Ehegattennachzug erstellt:
I. Quartal 07: 7.176
II. Quartal 07: 7.245
III. Quartal 07: 6.199
IV. Quartal 07: 3.296
I. Quartal 08: 4.408
II. Quartal 08: 5.567
Nachdem die Anzahl nach der Gesetzesänderung im August 2007 stark zurückgegangen war, gibt es seit 2008 einen leichten Anstieg zu verzeichnen, der aber noch nicht wieder das Niveau von 2007 erreicht.
Die meisten Visa wurden an Staatsangehörige der Türkei erstellt (3.183), gefolgt von der Russischen Föderation (930), Marokko (597), Thailand (595) und der Ukraine (402).
Das Erlernen der Sprache solle die Integration fördern und der Ausübung von Schein- und Zwangsehen vorbeugen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Erwerben einfacher deutscher Sprachkenntnisse in jedem Land für jeden Migranten machbar sei.
Quellen:
· Antwort der Bundesregierung vom 24.07.2008 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 07.07.2008, BT-Drs. 16/10052, Anfrage BT-Drs. 16/9939
· Antwort der Bundesregierung vom 18.02.2008 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 29.01.2008, BT-Drs. 16/8175, Anfrage BT-Drs. 16/7953
· Antwort der Bundesregierung vom 27.11.2007 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.11.2007, BT-Drs. 16/7288, Anfrage BT-Drs. 16/6941
Bundesregierung weist Kritik an Erfordernis von Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug zurück
Heute im bundestag (hib) berichtet am 08.07.2008:
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Dies teilt sie in einer Antwort (16/9722) auf eine Anfrage (16/9496) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Darin weist die Regierung auch Vermutungen zurück, die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" habe die Verschärfung des Ehegattennachzugsrechts nach Deutschland kritisiert.’
Neue Erkenntnisse zur psychiatrischen Versorgung im Kosovo – Dr. Gierlichs in der ZAR
Dr. med. Hans Wolfgang Gierlichs informiert in der Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) vom 05.06.2008 über neue Erkenntnisse zur psychiatrischen Versorgungslage im Kosovo. Schon im Sommer 2006 informierte Dr. Gierlichs dort über grundlegende Versorgungsengpässe, und stellt nun eine ähnliche, tendenziell noch schlechtere Situation fest.
1. Häufigkeit schwerer psychischer Erkrankungen:
Die Studie „Long-term Sequels of War, Social Functioning and Mental Health in Kosovo“ vom KRCT, dem kosovarischem Gesundheitsministerium, dem dänischen Flüchtlingsrat und Prof. Dr. Thomas Wenzel, Koordinator der „Section on Psychological Consequences of Torture & Persecution“ der World Psychiatric Association weist Ende 2006 auf eine hohe Zahl von psychischen Erkrankungen im Kosovo hin. Dazu zählen PTBS, die bei 22,05% der Erkrankungen liegt, und Depression, die bei 41% liegt. Für spezifische Ursachen der PTBS werden die kumulative Wirkung des chronischen psychosozialen Stresses vor dem Krieg, die hohe Exposition gegenüber mehrfachen traumatischen Ereignissen während des Kriegs, Vergewaltigungserfahrungen, Flucht und Vertreibung und die erzwungene Rückkehr der Albaner gehalten. N. Morinas Untersuchungen weisen daraufhin, dass 87 % der PTBS-Kranken eine weitere Krankheitsdiagnose hatten. Zwei Drittel davon litten zusätzlich an einer Depression.
2. Die Versorgungslage:
Die KRCT sowie auch die UNKT-Studie bestätigen die Schätzungen Dr. Gierlichs von 2006 und stellen eine unübersehbar katastrophale Versorgungslage dar. Laut Gierlichs Angaben leben im Kosovo knapp 2 Millionen Menschen, von denen nach der KRCT Studie 27,7%, also ca. 550.000, ernsthaft krank sind. Sie werden von 62 Fachärzten und Fachärztinnen versorgt, d.h. für 8.900 ernsthaft kranke Menschen steht ein Arzt oder Ärztin zur Verfügung.
3. Juristische Interpretation
Die Lage im Kosovo werde, soweit aus medizinischer Sicht beurteilbar, in der Rechtsprechung zunehmend realistischer, aber auch weiterhin unterschiedlich eingeschätzt, so Gierlichs. Er kritisiert einzelne Punkte der Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster stufte z. B. die Wahrscheinlichkeit der Verschlimmerung einer psychischen Krankheit, wie etwa PTBS, wiederholt niedrig ein. Die Argumentation, dass psychische Krankheiten wie PTBS oder schwere Depressionen in den öffentlichen Institutionen der Gesundheitsversorgung und den Institutionen der privaten Organisationen sowie von niedergelassenen Therapeuten landesangemessen medikamentös und gesprächsweise behandelt werden könnten, hält Gierlichs für realitätsfremd und zynisch.
Gierlichs wirft dem Gericht mangelnde Kenntnisse in Epidemiologie bezüglich der Meinung vor, dass Krankheitshäufigkeiten in Zusammenhang mit ihrer regionalen Verteilung auf eine Bezugsgruppe zu bringen seien.
Auch falsch zitierte Quellen sorgten für eine ungenaue Einschätzung der psychiatrischen Versorgungslage im Kosovo. So behaupte der Senat z. B., dass nur 10-25 % „der Betroffenen“ eine behandlungsbedürftige PTBS aufweisen. Als Quelle zitiere er die „Opferhilfe Hamburg“ und Prof. G. Fischer. Die Häufigkeitsangaben der Opferhilfe in ihrer Broschüre „Aktuelle Standards der Traumabehandlung“ würden sich auf inländische Klienten und Patienten mit ihren typischen Traumatisierungen beziehen. Für Bürgerkriegs- und Folteropfer beschreibe Fischer ebenso wie die KRCT-Studie deutlich höhere Erkrankungsraten.
Sie erhalten den Artikel aus der ZAR auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Kosovo oder über die Geschäftsstelle.