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SCHNELLINFO 8/2008, 29. August 2008, Teil 2

Detailliertere Asylstatistik auf Anfrage der Linksfraktion

In ihrer Antwort (16/10043) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/9938) teilt die Bundesregierung detaillierte Angaben zur Asylstatistik mit. Vergleichend für die Zeiträume Januar bis Juni 2007 und Januar bis Juni 2008 werden die Gesamtschutzquote, Daten zu Dublin-Überstellungen, minderjährigen Asylbewerbern und Widerrufsverfahren nach den 10 stärksten Herkunftsländern veröffentlicht. Im Folgenden geben wir eine vereinfachte Darstellung der Zahlen wieder.

 

 

Januar bis Juni 2008

Januar bis Juni 2007

 

Anzahl

%

Anzahl

%

Asylerstanträge gesamt

11 011

100

8465

100

davon: Asylanträge für später eingereiste und hier geborene Kinder ( 14a Abs. 2 AsylVfG)

1267

11,5

1894

21,8

Unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahre

155

1,4

keine statistische Erfassung

 

Unbegleitete Minderjährige 16 bis 18 Jahre

162

1,5

keine statistische Erfassung

 

Entscheidungen Asylerstverfahren

10579

100

13557

100

Asylberechtigte nach Art 16 a GG

125

1,2

114

0,9

Genfer Flüchtlingskonvention ( 60 Abs. 1 AufenthG)

3402

32,2

1046

7,7

Abschiebungshindernisse im Sinne von 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG

256

2,4

315

2,3

Gesamtschutzquote

3783

35,8

1475

10,9

Widerrufsverfahren neu angelegt

26449

 

8042

 

Widerrufsverfahren Entscheidungen

19733

100

4925

100

davon: Widerruf

3427

17,4

3669

74,5

Dublin-Überstellungen

 

 

 

 

Übernahmeersuchen

3139

 

2627

 

Zustimmung des Mitgliedstaaten gesamt

2340

 

1760

 

Vollzogene Überstellungen

1389

 

1026

 

 

Weitere Quellen:

Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 14.07.2008

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/07/Asylzahlen__Juni08.html

Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 09.07.2007

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2007/07/Asylzahlen__Juni07.html

 

Bundesregierung: Kritik an Umsetzung der Aufnahmerichtlinie ist nicht zutreffend

Die Kritik der EU-Kommission an Umsetzung der Aufnahmerichtlinie sei nicht zutreffend, so die Antwort der Bundesregierung vom 26.05.2008 auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/9273).

Die EU-Kommission hielt die Umsetzung der EU-Flüchtlingsaufnahmerichtlinie, bei der die darin enthaltenen Unterrichtungspflichten "nicht vollständig übernommen" sind, für mangelhaft. Dennoch sei es nicht ersichtlich, worin die von der Kommission gerügten Umsetzungsdefizite bestehen sollten, so die Bundesregierung. Im Bericht der Kommission würden sich dazu keine Erläuterungen finden. Die Umsetzung der Richtlinienbestimmungen sei vollständig erfolgt. Demnach hat die EU-Kommission die Klage wegen der verspäteten Umsetzung der Aufnahmerichtlinie zurückgenommen.

 

Rückkehr einer Libanesin nach Berlin nach ihrer Abschiebung in die Türkei

Am 03.07.2008 kehrte die 51jährige Frau Khadra O. wieder nach Berlin zurück, nachdem sie drei Monate zuvor nach 27 Jahren von Berlin in die Türkei abgeschoben wurde. Die Härtefallkommission hatte sich für eine Aufenthaltserlaubnis ausgesprochen, wenn sie sich einen Pass besorgt und für ihren Lebensunterhalt sorgt, so die taz am 07.04.2008.

Durch eine Bescheinigung der libanesischen Botschaft vom Januar 2008 lässt sich nachgewiesen, dass Frau O. sich tatsächlich um einen Pass bemüht hat, nur nicht um einen türkischen, wie die Ausländerbehörde offenbar erwartete. Daher schob die Ausländerbehörde die Frau am 02.04.2008 ab. Der Flüchtlingsrat in Berlin hatte dagegen protestiert und erklärt, dass die Abschiebung in ein Land, in dem Frau O. nie gelebt hat, verstöße gegen jegliche menschenrechtlichen Grundsätze.

Frau O. wurde angebliche „Identitätstäuschung“ vorgeworfen, sie käme angeblich aus der Türkei und nicht wie von ihr angegeben aus dem Libanon. Das von der Ausländerbehörde veranlasste Strafverfahren gegen sie wegen Identitätstäuschung endete im Oktober 2006 mit einem Freispruch durch das Landgericht Berlin.

Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert dabei auch die Arbeit der "GE Ident", die das Aufenthaltsrecht in Berlin lebender kurdischer Flüchtlinge aus dem Libanon zu beenden versuchen, indem sie sich auf zweifelhafte Angaben türkischer Behörden und auf unrichtige türkische Geburtenregister stützen. Der Berliner Flüchtlingsrat fordert Innensenator Körting auf, endlich die mehr als zweifelhafte Tätigkeit der „GE Ident“ zu beenden.



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