Download als PDF zum bequemen Ausdrucken
IN EIGENER SACHE
Flüchtlingsrat NRW e.V. veröffentlicht Adressenverzeichnis der Beratungsstellen und Initiativen für Flüchtlinge in NRW
Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. hat Ende August 2008 das Netzheft, ein Adressenverzeichnis der behördenunabhängigen Beratungsstellen und Initiativen für Flüchtlinge in NRW in einer neu gestalteten Broschüre veröffentlicht und den ehren- und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies wurde ermöglicht durch die finanzielle Unterstützung von „Die Gesellschafter“, einer Initiative der „Aktion Mensch“.
Das Netzheft konnte seit August 2007 bereits auf der Homepage www.frnrw.de heruntergeladen werden, nun liegt es als handliche Broschüre vor.
In dem Heft finden sich neben den Beratungsstellen und Flüchtlingsinitiativen in NRW die Adressen der
· Ausländerbehörden
· Zentralen Unterbringungseinrichtungen
· Verfahrensberatung
· Zentralen Ausländerbehörden in NRW
· Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in NRW
· Rückkehrberatungsstellen
· Psychosozialen Angebote für Flüchtlinge
· Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel
· Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche
· Flüchtlingsräte der Bundesländer
Das Netzheft kann kostenlos in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates NRW e.V. bestellt werden (Telefon: 0201/89908-0, E-Mail: info@frnrw.de, Fax: 0201/89908-15).
Neue Übersicht über hilfreiche Adressen auf www.frnrw.de
In der Rubrik Flüchtlingspolitik > Beratungspraxis finden Sie nun eine Sammlung von Adressen, die im weiteren Sinne für die Flüchtlingsarbeit in NRW relevant sein können. Neben dem Netzheft, das die wesentlichen Adressen für die Flüchtlingsberatung zusammenfasst, erhalten Sie dort Adressen etwa von Stellen zur medizinischen Hilfe für illegal aufhältige Migranten und Links zu Adressen von europäischen Flüchtlingsorganisationen, von Migrantenselbstorganisationen und Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen.
HERKUNFTSLÄNDER
Länder-Info-Tag zur DR Kongo im Psychosozialen Zentrum Düsseldorf
Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) in Düsseldorf veranstaltete am 20.08.2008 einen Länder-Info-Tag zur DR Kongo in Kooperation mit der Ev. Flüchtlingsberatung, ZIBB Diakonie Düsseldorf und DIALOG INTERNATIONAL, Fördergemeinschaft für Demokratische Friedensentwicklung e.V. Frankfurt / Düsseldorf.
Die Demokratische Republik Kongo ist so groß wie Europa und hat 56,9 Millionen Einwohner, die sich in ca. 250 verschiedene ethnische Gruppen einteilen. Seit Jahrzehnten herrschen im Land Unruhen und Kriege, besonders im Osten der DR Kongo.
Deutschland ist nicht das Hauptzielland für Flüchtlinge aus der DR Kongo, diese fliehen vor allem nach Belgien und Frankreich (Amtssprache im Kongo ist Französisch).
Vier ReferentInnen hielten Vorträge über die politische Situation und die Gesundheitsversorgung in der DR Kongo und über die Situation der kongolesischen Flüchtlinge in Deutschland. Die Vorträge werden im Folgenden zusammengefasst (Bericht von Freya Lüdeke, B.A. in „Angewandte Afrikawissenschaften. Kultur und Gesellschaft Afrikas“, Universität Bayreuth):
Dominic Johnson (taz): Aktuelle politische Situation
Den ersten Vortrag hielt Dominic Johnson, der als Journalist bei der taz in Berlin und für ca. 3 Monate im Jahr in der DR Kongo tätig ist, über die aktuelle politische Situation in der DR Kongo. Er beschreibt die DR Kongo als einen Staat mit Dorf- anstelle von Staatscharakter. Die Parlamente, die Regierung und die Zivilbevölkerung seien schwach. Zwar wurde Joseph Kabila 2006 als Präsident gewählt, die Wahlen standen aber unter dem Vorwurf der Manipulation. Die Politik im Kongo sei informell und beziehe sich auf persönliche und ethnische Loyalitäten und müsste verstärkter Institutionalisierung und Demokratisierung unterzogen werden. Der Bereich der "Sicherheit" unterliege dem Militär unter Autorität des Präsidenten. Der Ressourcenreichtum des Kongos werde schonungslos ausgebeutet, die Ausbeutung werde vor allem vom Ausland und von den Rebellen geregelt, die Regierung sei aber auch in den illegalen Mineralienexport involviert und finanziere so ihre korrupten Strukturen (seit 2006 wurden ca. 1Mrd. US$ unterschlagen). Aussicht auf baldige Besserung sieht Johnson kaum.
Die Regierungsgewalt des Staates sei eingeschränkt in vielen Landesteilen, besonders im Osten des Kongo regierten Rebellen. Seitdem Jean-Pierre Bemba verhaftet wurde, existiere keine Opposition mehr. Im Gebiet des Bas-Kongo herrschten seit Anfang 2008 bürgerkriegsartige Zustände, ebenso kam es in jüngster Vergangenheit zu Unruhen im Osten und an der angolanischen Grenze. Zwar kam es im Januar 2008 zu einer Friedenskonferenz zwischen Regierung und Miliz mit dem Ergebnis eines unterzeichneten Friedensabkommens, durch diese Maßnahme wurden aber die Milizen in ihrer Macht gestärkt. Der Konflikt sei nun "eingefroren", die Kämpfe hätten nachgelassen, jedoch stuft Johnson die Gefahr als groß ein, dass die Kämpfe noch vor Jahresende wieder ausbrechen könnten. Die politische Kultur im Kongo sei seit den Wahlen 2006 gewalttätiger geworden. (Die Wahlen verliefen zwar relativ ruhig, was aber daran gelegen habe, dass ausländische Beobachter und Soldaten (Bundeswehreinsatz) im Land waren.) Politische Morde nähmen zu, es wird auch von einer "Banalisation de la mort" gesprochen.
Christoph Ruhmich (Malteser, Projektkoordinator Gesundheit für die Menschen in Bukavu / Süd-Kivu): Gesundheitsversorgung
Den zweiten Vortrag hielt Christoph Ruhmich, der ganzjährig im Süd-Kivu im Osten Kongos für die Malteser als Projektkoordination für den Bereich "Gesundheit" tätig ist. Die Malteser helfen, die Gesundheitsversorgung aufzubauen in einem nicht funktionierenden Staat, in dem die Infrastruktur zu ca. 80% zerstört ist. Der Kivu galt früher als die Kornkammer des Kongos, durch die Kriege und Unruhen ist dieses Gebiet heute unterentwickelt. Wiederaufbauarbeit könne geleistet werden, indem die alten Erinnerungen daran wieder ausgefrischt werden.
Die Malteser initialisieren Projekte, arbeiten zusammen mit dem einheimischen Gesundheitspersonal, organisieren deren Fortbildung und kümmern sich um die Medikamentenbeschaffung und den erleichterten Zugang zur Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung. Die Landbevölkerung leide vor allem unter der zerstörten Infrastruktur. Durch die fehlenden Möglichkeiten zum Marktzugang blieben Einkünfte aus. Den Rebellen seien Abgaben zu zahlen, Möglichkeiten zur Geldanlegung gebe es kaum, da das Bankwesen seit den 80er Jahren nicht mehr funktioniere. Die zugesicherten Gratisbehandlungen für besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen werden nur in den von den Maltesern unterstützten Gesundheitszentren eingehalten. Den anderen Patienten wird jeweils eine kleine Gebühr berechnet. Die wichtigsten Determinanten für den gesicherten Zugang zur Gesundheitsversorgung seien die Sicherheitslage, die Infrastruktur und das Einkommen.
Die Malteser sind eine der wenigen Organisationen, die im Rebellengebiet arbeiten, sie sind nicht in Gebieten tätig, die relativ stabil sind, diese überlassen sie der Entwicklungshilfe. Die Malteser betreuen 17 der 34 Gesundheitszentren (dies sind keine Krankenhäuser) im Süd-Kivu.
Vorrangig sind zwei Gruppen: Vergewaltigungsopfer und Mütter mit Kindern. Im Kongo kommt es während der Unruhen immer wieder zu massenhaften Vergewaltigungen. 90% der Krankheitsbilder seien laut Ruhmich psychologische Störungen, vor allem von traumatisierten Überlebenden der Massaker und Opfer von Vergewaltigungen und anderen massiven Menschenrechtsverletzungen.
Von einer Notfallsituation wird in einem Gebiet gesprochen, in der es ca. 1 Todesfall / 10.000 Einwohner / Tag gibt. In einigen Gebieten des Kongo wird dieser Wert unterschritten, in Kivu dagegen beträgt er 3,5.
Seit 2005 beginnt die internationale Hilfe mit dem Wiederaufbau im Rahmen der Notfallhilfe (Reparatur von Straßen, Aufbau von Krankenhäusern), ein nachhaltiger Wiederaufbau ist ab 2008 geplant.
Johnson warf bei der Diskussion um die Situation der Flüchtlinge nach der Abschiebung ein, dass Kinshasa kein sicherer Ort sei (Abschiebungen finden nach Kinshasa statt) und dass es keine allgemein gültige Realität gebe, da man im Kongo schon morgen eine veränderte Situation vorfinden könnte. Heute noch relativ stabile Gebiete könnten morgen in Kriegszustände geraten, heute instabile Regionen könnten sich zu sicheren Gebieten entwickeln.
Mboyo Likafu (Ärztin): Die kongolesische Flüchtlingscommunity in Deutschland
Esther Mujawayo (Traumatherapeutin PSZ): Umgang mit psychischen Belastungen
Die in Deutschland aufgewachsene Kongolesin Mboyo Likafu machte in ihrem Vortrag über die kongolesischen Exilgemeinden darauf aufmerksam, dass die Herausforderungen für Kongolesen in Deutschland neben ihrem Asylverfahren vor allem Sprachschwierigkeiten, finanzielle Belastungen (da sie oft Geld an die Familie ins Heimatland schicken), fremdes kulturelles Umfeld, familiäre Belastung oder Isolation, Rassismus und Diskriminierung sind.
Den darauf folgenden Vortag hielt Esther Mujawayo, eine Tutsi aus Ruanda, die beim PSZ in Düsseldorf arbeitet. Sie stellt fest, dass die Flüchtlinge in der Hoffnung auf Sicherheit mit falschen Hoffnungen nach Deutschland kommen. Ihre Situation hier sei auch gefährdet, sie müssen sich vor Gericht verantworten. Viele könnten während dieser Verfahren nicht über ihre traumatischen Erfahrungen sprechen und hätten somit weniger Chance auf Asyl aus humanitären Gründen. Als Therapeutin müsste man seinen Klienten Sicherheit bieten, was sie bei Menschen, denen die Abschiebung droht, nicht gewährleisten kann, weshalb die dringend notwendige Traumatherapie nicht greifen könnte.
Anhörungen mutmaßlicher sierra-leonischer Staatsangehöriger vor Delegation aus Sierra Leone im Hamburg
Für den Zeitraum vom 15. bis zum 18. September 2008 sind 280 afrikanische Flüchtlinge aus ganz Norddeutschland zu einer Anhörung nach Hamburg „eingeladen“ worden. Eine Delegation aus Sierra Leone sollte die Herkunft der Betroffenen überprüfen. Ähnliches wurde auch 2001 versucht, jedoch erfolglos. Damals wurden keine Papiere ausgestellt und so konnten keine Abschiebungen stattfinden. Nun rechnet der Hamburger Flüchtlingsrat angesichts erneuter Anhörungen mit schnellen Abschiebungen.
Der Hamburger Flüchtlingsrat hält die Legitimation der Delegierten für umstritten. Der Chef des Hamburger Einwohnerzentralamtes, Ralf Bornhöft, weist die Vorwürfe zurück und versichert, dass die Delegation aus fünf Vertretern der Republik Sierra Leone bestehe und vom zuständigen Außenministerium in Freetown autorisiert sei. "Die Vertreter haben alle Befugnisse", so Bornhöft. "Im positiven Fall können sie direkt einen Pass ausstellen oder eben Pass-Ersatzpapiere." Finanziert werde die Anreise der Delegation aus Sierra Leone im Rahmen der Europäischen Weisung "Return 2006".
Wie kritisch solche Identitätsfeststellungen durch Delegationen sein können, zeigt der Guinea-Fall aus dem Jahre 2005 (mehr dazu unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Guinea).
EUROPA
Bonn International Center for Conversion (BICC) veröffentlicht Diskussionspapier zum Sicherheitsaspekt in der afrikanisch-europäischen Migration
Das Bonn International Center for Conversion (BICC) veranstaltete vom 22. bis 23.02.2008 eine internationale Konferenz zum Thema Sicherheit und Migration („The Security-Migration Nexus. Challenges and Opportunities of African Migration to EU Countries“). Die Redebeiträge der 25 europäischen und afrikanischen Referenten sind nun in einem Diskussionspapier veröffentlicht worden. In dem Papier spiegeln sich die die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Sichtweisen der eingeladenen Wissenschaftler, Politiker, Mitarbeiter von Entwicklungsorganisationen, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Behörden.
Konsens ist, dass Migration auf der einen Seite Herausforderungen für eine Gesellschaft mit sich bringe. Auf der anderen Seite könne die Migration aber auch den Ländern politisch und wirtschaftlich zugute zukommen, die Migranten aufnehmen. Auch die Heimatländer könnten wirtschaftlich durch vermehrte Investitionen der Migranten profitieren. Ein negativer Effekt für die Herkunftsländer sei allerdings der so genannte „Brain Drain“, wenn Hoch-Qualifizierte abwandern. Positiv zu diesem Punkt werden diejenigen erwähnt, die nach ihrem Universitätsabschluss in Europa zurück in ihr Heimatland gehen, wie z.B. der Außenminister von Afghanistan.
Zum Schwerpunktthema "Migration und Sicherheit" gibt es Berichte vor allem mit Bezug auf die verschärften Sicherheitsmaßnahmen seit dem 11.09.2001. In anderen Darstellungen wird auf die menschliche Sicherheit, vor allem die der Asylsuchenden, eingegangen. In diesem Zusammenhang wird auch das sensible Thema der Medien angesprochen und die Frage, ob ein Einzelschicksal in Europa mehr zähle als die Schicksale hunderter boat-people, die vor den Küsten Europas sterben.
In zwei Länderfallstudien werden über den Niger und über die ghanaische Community in Deutschland referiert. Die Einflussmöglichkeiten der Diaspora auf die Migranten und auf die Politik werden analysiert, ebenso ihre Rollen in Konfliktsituationen im Heimatland und in der Entwicklungszusammenarbeit.
Im Schlussplädoyer wird hervorgehoben, dass es die Kulturvielfalt zu bewahren gelte und Wege gefunden werden müssen, „diversity within unity“ zu verwirklichen.
Das Diskussionspapier kann auf der Homepage des BICC (www.bicc.de) unter http://www.bicc.de/publications/briefs/brief36/content.php heruntergeladen bzw. bestellt werden: BICC (2008): The Security-Migration Nexus. Challenges and Opportunities of African Migration to EU Countries. Documentation of the International Conference Bonn, 22-23 February 2008, brief 36.
DEUTSCHLAND
Testfragen für Einbürgerungstest als "Lernkarten" von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Die Einführung des Einbürgerungstest zum 1. September 2008 ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat die 300 Fragen des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests als Lernkarten aufbereitet und dem neuen Curriculum für die Orientierungskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zugeordnet. So ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, sich auf den Test vorzubereiten oder sich einfach über die Fragen zu informieren. Sie können sich die Lernkarten als PDF-Datei herunterladen und zurechtschneiden.
Download Lernkarten als PDF: http://i-punkt-projekt.de/downloads/einbuergerungstest-lernkarten.pdf
Weitere Infos:
· Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg , http://www.lpb-bw.de
Übersicht zur Änderung der Regelungen über das Verfahren bei der Abschiebungshaft
Durch die Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen über die sog. Freiwillige Gerichtsbarkeit (Bundestagsdrucksachen 16/6308 und 16/9733) wird unter anderem das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung (FrhEntzG) aufgehoben. Zugleich sollen mit Wirkung vom 1. September 2009 die Bestimmungen des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) in dem neu geschaffenen “Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)” aufgehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren auch bei der Abschiebungshaft. Friedrich Wichmann von Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. hat hierzu eine Übersicht und Synopse erstellt.
1. Beim Rechtsweg fällt die Instanz Oberlandesgericht weg. Das hat zur Folge, dass eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts weiter beim Landgericht erhoben wird, gegen die Entscheidung des Landgerichtes aber nur noch eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich ist. Die bisherige sofortige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht ist nicht mehr möglich.
2. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts kann innerhalb von einem Monat eingelegt werden (statt in zwei Wochen) (außer bei einstweiligen Anordnungen).
3. Die Rechtsbeschwerde zum BGH (bei Rechtsfehlern) bedarf in Freiheitsentziehungssachen nicht der vorherigen Zulassung.
4. Der neue allgemeine Begriff des Beteiligten bezieht sich auch auf Angehörige und die Rolle der Vertrauensperson. Ob sie allerdings beteiligt werden, ist durch Ausgestaltung der entsprechenden Bestimmung als Kann-Vorschrift nicht vollständig sicher.
5. Nur noch die schon im Verfahren vor dem Amtsgericht Beteiligten können Rechtsmittel einlegen. Das bedeutet, dass etwa eine Person des Vertrauens, die nicht schon an der Anhörung vor dem Amtsgericht teilgenommen hat, selbst keine Rechtsmittel gegen den Haftbeschluss einlegen kann. Und welcher Betreuer in der Abschiebungshaft hatte schon vor dem Erlass eines Haftbeschlusses Kontakt zu einem Abschiebungshäftling? Das Recht des Abschiebungsgefangenen, selbst Beschwerde zu erheben, bleibt allerdings unberührt.
6. Die Anhörung vor der Beschlussfassung kann unterbleiben, wenn sie den Zweck der Anordnung gefährden könnte. Diese Vorschrift, die erst durch den Rechtsausschuss des Bundestages eingefügt wurde, dürfte sich nur auf den Erlass einstweiliger Anordnungen beziehen. Ansonsten bleibt die Anhörung vor Erlass eines Haftbeschlusses unverzichtbar.
7. Durch eine weitere Änderung, die der Rechtsausschuss des Bundestages vorgenommen hat, ist das Stellen eines Haftaufhebungsantrages weiterhin möglich.
8. Im Verfahren ist das Gericht zu Hinweisen an die Beteiligten verpflichtet; die Begründungspflicht des Gerichts ist genauer geregelt (siehe 28 bis 31 FamFG), es gibt aber kein förmliches Beweisantragsrecht.
9. Das Gesetz enthält ausdrückliche Regelungen zur Begründung des Antrags auf Freiheitsentziehung; in Abschiebungshaftsachen soll explizit die Ausländerakte vorgelegt werden.
Die Übersicht und die Synopse erhalten Sie auf unserer Homepage Flüchtlingspolitik > Abschiebung > Abschiebehaft oder über die Geschäftsstelle.