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SCHNELLINFO 9/2008, 8. Oktober 2008, Teil 2

Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der LINKEN: Anzahl der Abschiebungen 2007 erstmals seit 1992 unter 10.000

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/10152 vom 05.09.2008) wurden im Jahr 2007 8.953 Abschiebungen auf dem Luftweg, 661 Abschiebungen auf dem Landweg und 3 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Somit ist die Zahl der Abschiebungen seit 1992 erstmals wieder unter 10.000 zurückgegangen.

Im SCHNELLINFO 3/2007, 11 April 2007 berichteten wir, dass im Jahr 2006 13.060 Personen auf dem Luftweg abgeschoben wurden (Bt.-Drs.16/4523). Hier setzte sich eine sinkende Tendenz fort, die etwa 1999 einsetzte als noch knapp 35.000 Personen abgeschoben wurden (s. ausführlich im SCHNELLINFO 4/2006, 21. Juni 2006).

Damit ergänzt sich die Übersicht der Abschiebungen auf dem Luftweg von 1987 bis 2005 aus dem Schnellinfo 4/2006 wie folgt:

 

Abschiebungen auf dem Luftweg 1987 bis 2007

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

1987

2.417

1994

36.183

2001

25.223

1988

2.793

1995

21.487

2002

26.286

1989

3.327

1996

16.428*

2003

23.944

1990

5.861

1997

17.745*

2004

21.970

1991

8.232

1998

34.756

2005

16.865

1992

10.798

1999

?

2006

13.060

1993

36.165

2000

32.443

2007

8.953

* Zahlen nicht vollständig, ca. 18-20.000

Im Jahr 2007 fanden die meisten Abschiebungen in die Türkei (1.151) statt, gefolgt von Serbien (1.018), Vietnam (725), Algerien (308), Armenien (275), Italien (246), Ukraine (241), Albanien (236), Nigeria (232), Marokko (224), Russ Föderation (214).

Aus der Antwort der Bundesregierung geht weiter hervor, dass es 549 Zurückschiebungen und 3.349 Zurückweisungen auf dem Luftweg, 3.226 Zurückschiebungen und 8.377 Zurückweisungen auf dem Landweg und 43 Zurückschiebungen und 114 Zurückweisungen auf dem Seeweg gab.

Laut Bundesregierung wurden im Jahr 2007 1.548 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der Bundespolizei und der Polizeien der Länder begleitet, 185 algerische, 436 serbische und 3 montenegrinische Staatsangehörige wurden in Begleitung von Sicherheitskräften des Zielstaates rückgeführt.

Die Bundesregierung führe keine Statistiken zu Sammelabschiebungen der EU, zu gemeinsamen Abschiebemaßnahmen mit FRONTEX und zu den Abschiebungsfällen, die nur mit Fesselung des Abzuschiebenden durchgeführt werden können und könne diesbezügliche Fragen nicht beantworten.

Auf die Anfragen der LINKEN gibt die Bundesregierung weiter Auskunft, dass 210 Abschiebungsversuche aufgrund von Widerstandshandlungen, 56 Abschiebungen wegen medizinischer Bedenken und 59 Abschiebungen wegen Weigerung der Fluggesellschaft, den Abzuschiebenden zu transportieren, abgebrochen werden mussten.

40 Abschiebungen scheiterten an der Weigerung der Zielländer, die Betroffenen aufzunehmen.

Auf die Frage nach Verhängung von Zwangsgeldern gegen Beförderungsunternehmen nach 63 AufenthG antwortete die Bundesregierung, dass dieser Fall neun Mal eingetreten sei mit einer Gesamthöhe des Betrags von 9.000 Euro.

Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen seien dem Bund im Jahr 2007 Kosten in Höhe von ca. 6,8 Mio. Euro entstanden.

Einige dieser Zahlen wurden kurz nach der Veröffentlichung ohne nähere Erläuterung vom Bundesinnenministerium korrigiert. Siehe hierzu die Presseerklärung von Ulla Jelpke vom 16.09.2008.

REGIONALES AUS NRW

»Nordrhein-Westfalen: Land der neuen Integrationschancen« - 1. Integrationsbericht der Landesregierung

In der Vorstellung des 1. Integrationsberichtes des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI, http://www.mgffi.nrw.de/integration) heißt es:

»Die Landesregierung legt den 1. Integrationsbericht vor. Der umfangreiche Bericht geht einleitend auf die Ziele und Strukturen der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen ein und hat als thematischen Kern den Stand der Umsetzung des Aktionsplans Integration vom 27. Juni 2006. Der Aktionsplan ist das integrationspolitische Arbeitsprogramm der Landesregierung. Der Integrationsbericht dient auch der Information des Parlaments und der Fachöffentlichkeit über den Stand der Integration in Nordrhein-Westfalen. Er enthält einen Beitrag zur Bevölkerungsentwicklung und zur Lebenslage der zugewanderten Menschen in Nordrhein-Westfalen auf breiter Datengrundlage (Mikrozensus etc.). Der vorliegende Integrationsbericht unterscheidet sich von den Vorgängerberichten dadurch, dass er erstmals den Begriff "Menschen mit Zuwanderungsgeschichte" verwendet. Er überwindet damit das alte "Ausländer"-Konzept, das sich angesichts der Vielschichtigkeit von Zuwanderung und Integration als nicht mehr zeitgemäß erwiesen hat. Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter bei der Entwicklung dieses Konzeptes. Der vorliegende Bericht ist der Einstieg in ein regelmäßiges indikatorengestütztes Integrationsmonitoring. Der Bericht des Integrationsbeauftragten der Landesregierung ist Teil des vorliegenden Integrationsberichts.«

 

Weitere Infos:

Pressemitteilung des MGFFI vom 20.08.2008,

http://www.mgffi.nrw.de/presse/pressemitteilungen/pm2008/pm080820a/index.php

 

Statistische Erfassung ausreisepflichtiger Personen in Köln

Aus „Flüchtlingspolitische Nachrichten“ vom 13.08.2008 des Kölner Flüchtlingsrates

Nach dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 10.03.2008 Nr. 15-39.22.01-5 „Durchsetzung der gesetzlichen Ausreisepflicht von Ausländern“ soll der Aufenthalt von Ausreisepflichtigen, die weder nach der Bleiberechtsregelung noch nach der gesetzlichen Altfallregelung einen Aufenthaltstitel erhalten, „konsequent beendet werden.“ Den Ausländerbehörden wurde eine Berichtspflicht für ausreisepflichtige Personen aus Serbien, dem Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina sowie der Türkei auferlegt.

Nach Mitteilung der Verwaltung für die Sitzung des Integrationsrates der Stadt Köln am 19.08.2008 wurden von der Ausländerbehörde Köln im Rahmen einer ersten statistischen Erfassung insgesamt 2.707 Personen erfasst. 310 Personen haben vom 01.01. bis zum 31.05.2008 einen Aufenthaltstitel erhalten, 272 Personen befanden sich zum 31.05.2008 noch in der Bleiberechtsprüfung. In 60 Fällen ist die Abschiebung ausgesetzt, da gerichtliche Verfahren anhängig sind. 757 Personen befinden sich aufgrund von Passlosigkeit im Duldungsstatus. 196 Personen werden aus gesundheitlichen Gründen geduldet. In 649 Fällen konnte keine eindeutige Zuordnung erfolgen. In den übrigen 463 Fällen liegen sonstige Gründe vor, die einer Ausreise / Abschiebung entgegenstehen.

 

Sicherheitsbefragung: RA Achelpöhler aus Münster hält Befragung aller Staatsangehöriger aus bestimmten Ländern für unzulässig

In einer Stellungnahme vom 08.08.2008 an den AStA der Universität Münster kommentiert Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler die Durchführung der Sicherheitsbefragung, die in dem geheim gehaltenen Erlass des IM NRW vom 11.07.2007 geregelt ist (weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Anti-Terrorismus). Diese Befragung wird bei den Angehörigen bestimmter – islamischer - Staaten (wie Pakistan oder Afghanistan), die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis für Deutschland erhalten oder verlängern möchten, durchgeführt  mit dem Ziel, Personen mit terroristischen Verbindungen zu identifizieren.

Achelpöhler argumentiert, dass 54 Nr. 6 AufenthG, der im Wortlaut 47 Nr. 5 des Ausländergesetzes entspricht und auf das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 08.11.2001 zurückgeht, keine Rechtsgrundlage darstelle für die Durchführung der Sicherheitsbefragung. Die Vorschrift besagt, dass ein Ausländer in der Regel ausgewiesen wird, wenn er in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind. Grundlage für die Befragung sind also bereits bestehende Bedenken gegen den Aufenthalt des Betroffenen. Die unterschiedslose Befragung aller Bürger der bestimmten Staaten nur aufgrund ihrer Herkunft, hält Achelpöhler dagegen für unzulässig.

Zweck dieser Befragung sei nicht nur das Sichern von Informationen über Terroristen. Ein weiterer sei die Erleichterung der Ausweisung von Personen, denen zwar kein direkter Kontakt zum Terrorismus nachgewiesen werden kann, die aber falsche Angaben z.B. über ihren Aufenthalt in bestimmten Staaten gemacht oder die Bekanntschaft zu terrorverdächtigen Personen verschwiegen haben. Der Umstand der Lüge oder des Verschweigens reicht dann für eine Ausweisung aus.

Achelpöhler geht davon aus, dass die Sicherheitsbefragung besonders Studierende aus islamischen Ländern einschüchtern soll.

Zum Schluss äußert er sich sehr kritisch über die 20. Frage des Fragebogens: „Die Beantwortung der folgenden Frage ist freigestellt: Möchten Sie unmittelbaren Kontakt mit den Sicherheitsbehörden (Polizeibehörden oder Verfassungsschutzbehörden von Bund und Land) aufnehmen?“ Auch in Deutschland werden geheimdienstliche Tätigkeiten für andere Länder unter Strafe gestellt. Gleiche, meist aber viel höhere Strafen sind für dieses Vergehen in anderen Ländern zu erwarten. Sollte der Heimatstaat erfahren, dass der Ausländer diese Frage mit einem „ja“ beantwortet hat, dann könne ihm deshalb im Heimatland eine Strafverfolgung drohen.

Sie erhalten die Stellungnahme von RA Wilhelm Achelpöhler auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Anti-Terrorismus oder über die Geschäftsstelle.

 

Bundesregierung weiß nichts über Sicherheitsbefragungen – IM NRW: 10 Bundesländer führen diese Befragungen durch

In der kleinen Anfrage von Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE vom 13.08.2008 an den Deutschen Bundestag mit dem Titel „Sicherheitsbefragungen bei Staatsangehörigen bestimmter Herkunftsländer“, (BT-Drucksache 16/10112) wird um Antwort gebeten auf Fragen bezüglich der Sicherheitsbefragung, die einige Bundesländer bei Menschen aus bestimmten muslimischen Ländern vornehmen.

Die Linke kritisiert die Verwendung des Fragebogens und das Vorgehen der Länder, alle Menschen zu befragen, die aus den bestimmten Herkunftsländern kommen, ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Lebenslauf. Insbesondere sei es nicht richtig, dass auch Christen aus dem Iran, Verfolgte von Terrorregimes sowie Minderjährige befragt werden.

In der Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 02.09.2008 (BT-Drucksache 16/10186) wird auf die einzelnen Fragen in unbefriedigender Weise eingegangen. Zu den meisten Fragen, wie z. B. auf die Frage, welche Bundesländer diese Tests durchführen, verweist die Bundesregierung darauf, dass dies Ländersache sei und deshalb keine systematischen Erkenntnisse vorlägen. Die Bundesregierung verneint einen bundeseinheitlichen Fragebogen, auch sei ihr nicht bekannt, dass die Fragebögen "Verschlusssache" wären.

Auf die Frage der Linken, ob es die Absicht des Gesetzgebers bei der Verabschiedung der Regelung des 54 Absatz 6 AufenthG war, pauschal eine Befragung bei allen Staatsangehörigen bestimmter Länder durchzuführen, antwortete die Bundesregierung, dass das Gesetz im Rahmen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes eingeführt wurde, um bei Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt von Personen aus bestimmten Gebieten Klärung zu erlangen. Die Regelung sei abstrakt-generell formuliert. Der Anlass zur näheren Befragung müsse im Einzelfall entschieden werden. Im Zusammenhang damit seien die Angaben Minderjähriger naturgemäß unter Berücksichtigung ihres Entwicklungsgrades zu sehen.

Auf die Frage der Linken, ob es rechtstaatlich sei, ausländische Staatsangehörige "in der Regel" auszuweisen, weil sie falsche Angaben gemacht hätten bzgl. ihres Aufenthaltes in anderen Ländern, antwortete die Bundesregierung, dass dies zum Schutzzweck angemessen sei.

Die Anzahl der Personen, die einer solchen Befragung unterzogen wurden, die Anzahl derer, die falscher Antworten überführt wurden und die Höhe des Arbeitsaufwandes der einzelnen Behörden könne von der Bundesregierung nicht angegeben werden. Sie habe auch keine Informationen darüber, ob in anderen EU-Staaten Sicherheitsfragebögen Verwendung fänden.

Auf die Frage der Linke, inwieweit die Bundesregierung eine Gefahr darin sehe, dass ausländische Studierende, die wegen des Fachkräftemangels angeworben werden, durch die Sicherheitsbefragung abgeschreckt werden, weil sie sich aufgrund ihrer Herkunft eines Generalverdachts gegen sie ausgesetzt sehen, antwortete die Bundesregierung, dass dabei keinesfalls ein Generalverdacht zum Ausdruck komme und dass sich redliche Studenten von einer Befragung nicht abhalten lassen werden, ins Bundesgebiet einzureisen.

Auf die Frage, wie die erhobenen Daten gespeichert werden und ob es möglich sei, diese in der zentralen Antiterrordatei zu speichern, antwortete die Bundesregierung, dass es Angelegenheit der einzelnen Länder sei. Wie die erhobenen Daten gespeichert werden, entziehe sich der Kenntnis der Bundesregierung. Eine grundsätzliche Speicherung der Befragungsergebnisse komme nicht in Betracht, ausgenommen sind Einzelfälle, die nach gründlicher Prüfung in der Antiterrordatei gespeichert werden könnten.

Ob eine Weitergabe der Daten möglich sei und welche Behörden Zugang zu den Daten bekommen könnten, unterliege laut Bundesregierung den Bestimmungen der Länder, weshalb sie dazu nicht Stellung nehme.

 

Das Innenministerium NRW scheint in dieser Sache besser informiert zu sein als die Bundesregierung. Nach einer Anfrage des AStA der Universität Münster vom 08.08.2008 gibt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 27.08.2008 (Az. 15-39.23.00-4-) Auskunft, dass die Sicherheitsbefragung mittlerweile in zehn Bundesländern stattfinde, ohne die einzelnen Bundesländer zu nennen.

Das Innenministerium NRW verteidigt die Einführung des Fragebogens als Notwendigkeit vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage. Die vom Gesetzgeber zur Terrorismusbekämpfung geschaffenen Handlungsmöglichkeiten sollten in Anbetracht der Sicherheitslage in NRW und zum Schutz der Bevölkerung ausgeschöpft werden. In NRW würden die Betroffenen einmalig den Fragebogen ausfüllen, vor allem zur Klärung, ob Beziehungen zu terroristischen Netzwerken bestanden, in allen anderen Bundesländern müsse der Fragebogen bei jeder Erteilung oder Verlängerung ausgefüllt werden.

Eine Richtigstellung bezieht sich auf einen Vergleich der AStA von Sicherheitsbefragung mit Rasterfahndung. Das Innenministerium stellt klar, dass es sich bei einer Rasterfahndung um ein Verfahren zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen anhand bestimmter Eingrenzungskriterien, Täterprofile, ginge. Bei der Sicherheitsbefragung gehe es immer um eine konkrete Person, was den grundlegenden Unterschied kennzeichne.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretung NRW (LAGA) äußert in einem Schreiben an den AStA vom 09.09.2008 ihren Unmut über den "Gesinnungstest" und ist der Meinung, dass das Innenministerium des Landes NRW die Durchführung der Sicherheitsbefragung verharmlose.

Der AStA der Universität Münster hat ein neues Schreiben am 10.09.2008 an das Innenministerium des Landes NRW geschickt, an das er weiterführende Fragen richtet Es geht um inhaltliche Fragen nach den einzelnen Bundesländern und ihren Kriterien, wiederholt werden auch Fragen der Fraktion Die Linke, unter anderem zur Datenspeicherung und zum Zugriff anderer Behörden auf diese Daten.

Sie erhalten diese Dokumente auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Anti-Terrorismus oder über die Geschäftsstelle.



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