LSG NRW: Sozialamt muss für Leistungsempfänger nach AsylbLG Passbeschaffungskosten erstatten
Das Landessozialgericht NRW bestätigte in seinem Urteil vom 10.03.2008 (Az. L 20 AY 16/07) eine Entscheidung des Sozialgerichts Köln (S 27 AY16 /07 ) über die Erstattung der Beschaffungskosten von Pässen. Der Senat verurteilte das Sozialamt, die Kosten für die Beschaffung der Pässe gemäß 6 AsylbLG bzw. 2 AsylbLG i.V.m. den Vorschriften des SGB XII dem Kläger (hier ein serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger) zu erstatten.
Das LSG NRW begründete seine Entscheidung wie folgt: Der Kläger sei auf die Pässe angewiesen, um von der IMK-Bleiberechtsregelung (siehe Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2006 - siehe auch Altfallregelung des 104a AufenthG) profitieren zu können. Der Kläger habe beim Bezug von Leistungen gem. 3 AsylbLG einen Anspruch auf die Erstattung der Passkosten aus 6 AsylbLG.
Nach Satz 1 dieser Vorschrift können sonstige Leistungen insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. 6 Satz 1 AsylbLG stelle mit Blick auf die pauschalierten und abgesenkten Leistungen der 3, 4 AsylbLG eine Auffang- und Öffnungsklausel dar.
Es sei nach Ansicht des Gerichtes schlichtweg nicht hinnehmbar, wenn die Rechtsordnung den Klägern auf der einen Seite etwas zu geben bereit ist (Aufenthaltserlaubnis), was sie auf der anderen Seite (leistungsrechtlich) durch mangelhafte finanzielle Ausstattung der grundsätzlich Anspruchsberechtigten unmöglich machen würde. Insoweit liege es nahe, eine Ermessensreduktion auf Null anzunehmen.
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Stellungnahme von UNHCR zur Rückführung abgelehnter irakischer Asylbewerber in Schweden
UNHCR Deutschland hat am 4. August 2008 der Rechtsanwältin Klaudia Dolk zur gegenwärtigen Rückführungspraxis abgelehnter irakischer Asylbewerber in Schweden Auskunft gegeben.
UNHCR weist auf das seit Februar 2008 existierende Abkommen zwischen Schweden und der Zentralregierung in Bagdad hin. Laut diesem Abkommen müsse jeder rechtskräftig abgelehnte irakische Asylbewerber in Schweden mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen einschließlich Abschiebung rechnen.
Eine Differenzierung der abzuschiebenden irakischen Staatsangehörigen nach Volks-, Religionszugehörigkeit oder Herkunftsregion im Irak werde von schwedischen Behörden nicht vorgenommen. Nach neusten Erkenntnissen von UNHCR werden abgelehnte irakische Asylbewerber aus Schweden zunächst in die Hauptstadt Bagdad abgeschoben, um von dort letztendlich ihre Weiterreise an den endgültigen Zielort selbst zu organisieren.
Eine erhebliche Ausweitung der Abschiebungen haben die schwedischen Behörden bereits im April 2008 angekündigt. Ein irakischer Staatsangehöriger pro Tag könne unter Polizeiüberwachung zwangsweise zurückgeführt werden. Einige irakische Staatsangehörige entscheiden sich zu einer selbstständigen Rückkehr, um einer zwanghaften Rückführung zu entkommen. Eine präzise Zahl der von den schwedischen Behörden abgeschobenen irakischen Staatsangehörigen liege UNHCR noch nicht vor.
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VG Oldenburg: BAMF muss Widerrufsentscheidung zu Irak überprüfen
Das VG Oldenburg hat mit Urteil vom 28.05.2008 (Az. 3 A 3334/07) entschieden, dass auch ein unanfechtbar gewordener Widerrufsbescheid eines Irakers vom BAMF erneut zu überprüfen ist. Zwar liegen, so das Gericht, im konkreten Fall keine zwingenden Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß 51 Abs. 1 VwVfG vor, es besteht insofern kein Anspruch auf eine Aufhebung des Widerrufsbescheids. Das Bundesamt habe aber gemäß 51 Abs. 5 i.V.m. 48 Abs. 1 Satz 1 und 49 Abs. 1 VwVfG eine Ermessensentscheidung zu treffen.
Wörtlich heißt es in dem Urteil: “Dabei wird die Beklagte u.a. zu erwägen haben, ob die Gründe, die sie in anderen Fällen derzeit zur Aussetzung schon anhängiger Widerrufsverfahren oder sogar zur Nichteinleitung solcher Widerrufsverfahren veranlassen, es nicht auch gerechtfertigt erscheinen lassen könnten, in einem Einzelfall wie dem vorliegenden einen bereits bestandskräftig gewordenen Widerruf - ggfs. auch aufgrund besonderer persönlicher Verhältnisse wie des Grades der Integration und dergleichen mehr - zurückzunehmen oder zu widerrufen. Ein weiterer Anlass zu einer solchen Entscheidung könnte sein, dass die konkreten rechtlichen Widerrufsvoraussetzungen seit der Geltung der sog. ‚Qualifikationsrichtlinie’ nicht mehr als vollständig geklärt angesehen werden können und dass deswegen inzwischen von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts der Europäische Gerichtshof angerufen worden ist, von dessen Entscheidung es nun letztlich abhängen wird, ob der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung im Falle des Klägers auch nach europarechtlichen Maßstäben zu Recht erfolgt war. …”
Ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach 51 VwVfG könnte so in der Konsequenz zu einem Widerruf des Widerrufes führen und damit eine interessante Möglichkeit erschließen, alternativ zu einem Asylfolgeverfahren zu agieren, auch wenn das Gericht im vorliegenden Fall davon ausging, dass keine zwingende Gründe für ein Wideraufgreifen vorliege, sondern das Bundesamt verpflichtet hat, eine Ermessensentscheidung zu fällen. (Hinweise von Kai Weber, Niedersächsischer Flüchtlingsrat, und Frank Gockel, Flüchtlingshilfe Lippe)
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VG Düsseldorf: Umfassender Schutz Minderjähriger - spätmöglichstes Geburtsdatum ist anzunehmen
In seinem Urteil vom 21.07.2007 (Az.: 13 K 6992/04.A) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Schutz Minderjähriger Priorität habe und somit vom spätmöglichsten Geburtsdatum des Flüchtlings auszugehen sei.
Der Kläger stammt nach eigenen Angaben aus der Republik Côte d' Ivoire, hat allerdings keinerlei Ausweispapiere. Nach einer fiktiven Schätzung in der Erstaufnahmeeinrichtung Hamburg wurde sein Alter auf 16 Jahre festgelegt, was die Annahme einer Fähigkeit zur eigenständigen Durchführung des Asylverfahrens zur Folge hatte, obwohl der Kläger stets angab, jünger zu sein. Der von ihm gestellte Asylantrag wurde vom damaligen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge negativ entschieden. Weiter wurde ihm die Abschiebung angedroht, sollte er seiner Ausreisepflicht nicht innerhalb eines Monats nachkommen. Eine vom Kläger bevollmächtigte Rechtsanwältin hat das Anerkennungsbegehren weiterverfolgt, jedoch das Mandat später niedergelegt.
Die nachfolgende Prozessbevollmächtigte legte eine Vollmacht des inzwischen bestellten Vormundes des Klägers vor und erklärte, der Kläger habe wegen seines Alters keinen Asylantrag stellen können und der Vormund sei nicht bereit den gestellten Antrag zu genehmigen. Beide Parteien, der Kläger und das Bundesamt, beriefen sich auf eine fachärztliche Stellungnahme, die zwar ein Knochenalter der linken Hand von 18 Jahren feststellte, jedoch auch ein Hodenvolumen eines 14-jährigen. Aufgrund dieser differenten Pubertätsentwicklung ist nach der im Urteil zitierten Ansicht des Arztes eine Altersschätzung aus fachärztlicher Sicht nicht vertretbar. Nun, so das Verwaltungsgericht, greife der in 12 VwVfG zum Ausdruck kommende, umfassende Schutz Minderjähriger, was zur Folge habe, dass man vom spätmöglichsten Geburtsdatum ausgehen müsse. Dies sei das vom Kläger genannte, welches er durchgehend angab, so dass es keinen Anlass zum Anzweifeln seiner Angabe gebe.
Nach seiner Darstellung war er erst 15 Jahre, als er den Asylantrag stellte, und somit nicht handlungsfähig im Sinne des AsylVfG. Weiter werde der Antrag auch durch die Beauftragung der Rechtsanwältin nicht rückwirkend genehmigt, da dies zwar prinzipiell möglich, sie aber nicht wirksam bevollmächtigt gewesen sei, da der Kläger nach dem Erkenntnisstand noch handlungsunfähig war. Dies änderte sich jedoch bei der durch den Vormund bestellten zweiten Prozessbevollmächtigten, die allerdings ausdrücklich einer Genehmigung des Asylantrags widersprach.
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NEUE MATERIALIEN
Hofmann, Rainer M. und Hoffmann, Prof. Dr. Holger (Hrsg.): Handkommentar Ausländerrecht, AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfg, StaG; 2008, Nomos-Verlag, 2376 S., 128 €
Tony Bunyan: The Shape of Things to Come (Statewatch Report), 2008
http://www.statewatch.org/analyses/the-shape-of-things-to-come.pdf
Zu der Analyse schreibt Statewatch:
The EU is currently developing a new five year strategy for justice and home affairs and security policy for 2009-2014. The proposals set out by the shadowy "Future Group" set up by the Council of the European Union include a range of highly controversial measures including new technologies of surveillance, enhanced cooperation with the United States and harnessing the "digital tsunami". In the words of the EU Council presidency:
"Every object the individual uses, every transaction they make and almost everywhere they go will create a detailed digital record. This will generate a wealth of information for public security organisations, and create huge opportunities for more effective and productive public security efforts."
Seven years on from 11 September 2001 and the launch of the "war on terrorism" this major new report The Shape of Things to come (60 pages) examines the proposals of the Future Group and their effect on civil liberties. It shows how European governments and EU policy-makers are pursuing unfettered powers to access and gather masses of personal data on the everyday life of everyone – on the grounds that we can all be safe and secure from perceived “threats”.
The Statewatch report calls for a “meaningful and wide-ranging debate” before it is “too late” for privacy and civil liberties.
Broschüre ermutigt zu Hilfe für Menschen ohne Aufenthaltspapiere
Die Evangelische Kirche (EKHN) und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau (DWHN) unterstützen ihre Mitarbeitenden, Menschen ohne Aufenthaltspapiere in ihren Einrichtungen je nach Bedarf zu beraten, zu betreuen, zu erziehen, zu unterrichten und medizinisch zu versorgen. Dazu haben EKHN und DWHN nun eine Broschüre herausgegeben, die auf 28 Seiten Informationen und Anregungen zu konkreten Fragen bietet. Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Haupt- und Ehrenamtliche in Kirche und Diakonie und ermutigt sie, sich den komplexen Fragen und Anliegen von Statuslosen zu stellen.
Evangelische Kirche (EKHN ) und Diakonisches Werk in Hessen und Nassau (DWHN): „Menschen ohne Aufenthaltspapiere“, August 2008, kostenlose Bestellungen an sieglinde.weiland@dwhn.de, Download: http://www.diakonie-hessen-nassau.de/DWHN/presse/PDF/MenschenohneAufenth.pdf
Neue Materialien der Schweizer Flüchtlingshilfe:
Irak: Update
Michael Kirschner für SFH 2008-08-14
Update vom August 2008, 26 Seiten.
http://www.osar.ch/2008/08/14/irak_update
Eritrea: Sozialbericht eines neunjährigen Mädchens
Alexandra Geiser, SFH 2008-08-13
Auskunft der SFH-Länderanalyse, 4 Seiten.
http://www.osar.ch/2008/08/13/eritrea_girl_social_report
Libanon: Mitgliedschaft bei der südlibanesischen Armee (SLA)
Alexandra Geiser, SFH 2008-08-13
Auskunft der SFH-Länderanalyse, 7 Seiten.
http://www.osar.ch/2008/08/13/lebanon_sla
Kosovo: Update
Rainer Mattern, SFH 2008-08-12
Update vom August 2008 der SFH-Länderanalyse, 21 Seiten.
http://www.osar.ch/2008/08/12/kosovo_update
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TERMINE
Donnerstag, 09. 10. 2008, 18:00 Uhr: Sterben an Europas Grenzen; Ort: Berger Kirche, Berger Str. 18b, Düsseldorf (Altstadt); Veranstalter: Respekt und Mut - Düsseldorfer Beiträge zur interkulturellen Verständigung
Samstag, 11. 10. 2008, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr: Infostand zum Tag des Flüchtlings; Ort: Kölnstrasse in Jülich; Veranstalter: Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich
Mittwoch, 15. 10. 2008, 18:30 Uhr: Endspurt ... wohin? Podiumsdiskussion zur Umsetzung der Altfallregelung in NRW, mit Karl Peter Brendel - Staatssekretär im Innenministerium NRW Marei Pelzer (BAG Pro Asyl - Frankfurt) Klemens Roß (Rechtsanwalt und Vorstand ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen); Ort: Haus der Kulturen - Kölner Flüchtlingszentrum, Turmstr. 3-5 (2. Stock), 50733 Köln-Nippes; Veranstalter: "Gemeinsam gelebte Vielfalt" - Flüchtlingsräte in NRW
Donnerstag, 16. 10. 2008, 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr: Beschneidung von Frauen und Mädchen in Europa und Afrika; Ort: Berger Kirche, Berger Str. 18b, Düsseldorf; Veranstalter: Respekt und Mut - Düsseldorfer Beiträge zur interkulturellen Verständigung
Freitag, 17. 10. 2008, 19:30 Uhr: Afrikanischer Leseabend; Ort: Zentrum für interkulturelle Begegnung und Beratung (ZIBB), Eintritt: 7 €; Veranstalter: Respekt und Mut - Düsseldorfer Beiträge zur interkulturellen Verständigung
Mittwoch, 22. 10. 2008, 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr: Gemeinsames Frühstück mit Flüchtlingsfrauen; Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Düsseldorfer Str. 30, Jülich; Veranstalter: Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich
Samstag, 25. 10. 2008, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates NRW e.V., Schwerpunktthema: wird noch festgelegt; Ort: Asienhaus, Bullmannaue 11, 45327 Essen
Montag, 27. 10. 2008, 08:00 Uhr bis Freitag, 31. 10. 2008, 13:00 Uhr: 13th International Metropolis Conference; Ort: World Congress Centre Bonn, Görreestrasße 15, Bonn, www.metropolis2008.org
Mittwoch, 05. 11. 2008, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Menschen ohne Papiere - Aufenthalt ohne Perspektiven ? Humanitäre Hilfe und aufenthaltsrechtliche Fragen. Ort: Internationales Zentrum des Caritasverbandes,Stolzestr.1a, 50674 Köln; Veranstalter: Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes in Zusammenarbeit mir der Stadt Köln
Donnerstag, 06. 11. 2008 bis Freitag, 07. 11. 2008: Vorkonferenz zur Innenministerkonferenz; Weitere Infos:
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=301100
Dienstag, 11. 11. 2008, 19:00 Uhr: Afghanistan - Herausforderungen und Erfolge. Politischer Salon Essen; Ort: Café Central im Grillo-Theater, Theaterplatz, Essen Innenstadt; Anmeldung unter andrea.kamrath@politischer-salon.de, www.politischer-salon.de
Freitag, 14. 11. 2008: Demonstration gegen Sammelanhörungen; Ort: Zentrale Ausländerbehörde Dortmund; Veranstalter: Internationales Aktionsbündnis Dortmund
Mittwoch, 19. 11. 2008 bis Samstag, 22. 11. 2008: JOG-Konferenz (Jugend Ohne Grenzen); Ort: Potsdam; Parallel zur Innenministerkonferenz wird wieder eine Jugendliche Ohne Grenzen – Konferenz stattfinden, Proteste anlässlich des Tags der Kinderrechte organisiert und der Abschiebeminister 2008 gewählt werden (diesmal mit Online-Voting). Weitere Infos: http://www.jogspace.net/
Mittwoch, 19. 11. 2008 bis Freitag, 21. 11. 2008: Innenministerkonferenz; Ort: Potsdam; Weitere Infos:
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=301100
Freitag, 05. 12. 2008, 18:00 Uhr bis Sonntag, 07. 12. 2008, 13:00 Uhr: Asylpolitisches Forum. Jahrestagung des Flüchtlingsrates NRW e.V.; Neuer Veranstaltungsort: http://www.haus-villigst.de ; Weitere Infos:
http://www.kircheundgesellschaft.de/veranstaltungen
Impressum:
Herausgeber: Flüchtlingsrat NRW e. V. Bullmannaue 11 D-45327 Essen Tel.: 0201/899 08-0; Fax: 0201/899 08-15
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Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00