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IN EIGENER SACHE
Flüchtlingsrat NRW e.V. startet ESF-Projekt zur Arbeitsmarktintegration
Voraussichtlich am 1.11.2008 startet der Flüchtlingsrat NRW e.V. ein Projekt zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das Projekt ist Teil des Kölner Netzwerkes „Bunt in die Zukunft – Kölner Netz für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ mit dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. als Koordinationsstelle.
Ziel des Projektes ist es vor allem die Beratungsstellen für Flüchtlinge in NRW und schwerpunktmäßig in Bonn und Düsseldorf bei der Arbeitsmarktintegration von langjährig Geduldeten und Bleibeberechtigten zu unterstützen und zu stärken. Zudem soll das Projekt über politische Lobby- und Pressearbeit zur Weiterentwicklung der politischen Rahmenbedingungen für langjährig Geduldete beitragen. Bei Bedarf wird über Informationsveranstaltungen für Betriebe und Regeldienste dem Einsatz von Expert/innen zur Vermittlung einstellungsrelevanter Besonderheiten von Flüchtlingen ein Beitrag zur interkulturellen Öffnung von Betrieben geleistet.
Die Projektleitung und –durchführung wird Jürgen König im Rahmen einer Dreiviertel-Stelle (27,5 Std.) übernehmen. Ab dem 1.11.2008 wird er über die Emailadresse arbeit@frnrw.de erreichbar sein.
Freya Lüdeke übernimmt Informationsarbeit in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates NRW
Ebenfalls ab dem 1.11.2008 übernimmt Freya Lüdeke die Informationsarbeit in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates NRW e.V. im Rahmen einer 400-Euro-Stelle. Freya Lüdeke ist Studienabsolventin des B.A. „Angewandte Afrikawissenschaften. Kultur und Gesellschaft Afrikas“ an der Universität Bayreuth. Sie absolvierte von Juli bis Oktober 2008 ein Praktikum in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrat NRW e.V. und bei der Flüchtlingsberatung des Ev. Kirchenkreis Oberhausen.
Daraus ergeben sich folgende neue Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Montag: 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 18.00 Uhr
Einladung zum Asylpolitischen Forum vom 5. - 7.12.2008 in Villigst
Wir möchten Sie hiermit herzlich zum diesjährigen Asylpolitischen Forum in der Ev. Akademie Villigst einladen. In diesem Jahr wird die Jahrestagung des Flüchtlingsrates NRW unter dem Motto „Flüchtlingsschutz zwischen Familien- und Flüchtlingspolitik“ durchgeführt. Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer (Download) den Sie auch auf unserer Homepage unter Termine finden.
SozialhilfeempfängerInnen, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende, SchülerInnen, StudentInnen und Auszubildende zahlen den halben Preis für Unterkunft, Verpflegung und Tagungsgebühr. Ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Engagierte erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Tagungsgebühr.
Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung!
BLEIBERECHT
Innenministerkonferenz: Materialien zu den Aktionen von Hier Geblieben!
Die Plakate und Flyer für die Demonstration, Aktionen und Proteste können jetzt unter
info@hier.geblieben.net bestellt werden. Bis 3 Plakate kosten 2 €; bis 20 Plakate und Flyer 5 €; bis 50 Plakate und Flyer 10 €; 100 Plakate und Flyer 17 €. Weitere Informationen unter www.hier.geblieben.net.
Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung
Zur Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung hatten die Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte und weitere Abgeordnete aus der Fraktion DIE LINKE erneut bei der Bundesregierung nachgefragt. Doch auch in ihrer Antwort vom 01.07.2008 (BT-Drucksache 16/9586) lagen der Bundesregierung offenbar viele Erkenntnisse immer noch nicht vor (siehe SCHNELLINFO 5/2008).
Die Bundesregierung weigerte sich ausdrücklich, die Anzahl der Personen zu benennen, die bis zum 31.03.2008 eine Aufenthaltsgenehmigung nach 104a oder 104b AufenthG beantragt hatten. Jedoch lag die Anzahl derjenigen Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung nach der gesetzlichen Altfallregelung erhalten hatten, mittlerweile vor:
Bis zum 31.03.2008 wurden 19.031 Aufenthaltserlaubnisse nach der gesetzlichen Altfallregelung erteilt, die mehrheitlich „auf Probe“ ausgesprochen worden waren, da der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war.
Laut Bundesregierung sind die Zahlen der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach der IMK-Regelung und nach der bundesgesetzlichen Regelung zusammenzuführen. So sind den bis zum 31.03.2008 erteilten 19.031 Aufenthaltserlaubnissen die nach der IMK-Bleiberechtsregelung bis zu diesem Stichtag erteilten 24.527 Aufenthaltserlaubnisse hinzuzurechnen. Bis Ende März 2008 wurde damit insgesamt 43.558 langjährig Geduldeten und deren Familienangehörigen ein Bleiberecht erteilt.
Insgesamt wurden bis zum 31.3.2008 4.400 Anträge abgelehnt, wobei die häufigsten Gründe hierfür begangene Straftaten, Passlosigkeit sowie Versuch der Täuschung oder Behinderung der Abschiebung waren.
HERKUNFTSLÄNDER
Praktische Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006
Dem Flüchtlingsrat NRW e.V. liegen Informationen vor, wonach das Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.06 jetzt wirksam werde. Die Rückführung funktioniere, wenn russische Dokumente vorgelegt werden, deren Echtheit bestätigt ist. Die Identifikation der Betroffenen werde noch einmal bei ihrer Heimatbehörde überprüft.
Zu den im Abkommen genannten Fristen (Zeit zwischen Antragsstellung und Rückübernahme) könnten noch keine Aussagen gemacht werden. Die 180-Tagesfrist, wonach nur die Personen unter das Abkommen fallen, die innerhalb der letzten 180 Tage ausreisepflichtig geworden sind, betreffe nur Drittstaatsangehörige. Die Bearbeitungsdauer für Moskauer sei kürzer als für Personen aus der abgelegenen Provinz.
Die Abschiebung von Personen aufgrund des Rückübernahmeabkommens sei erwünscht. Passersatzpapieranträge würden nur noch erstellt, wenn die zuständige kommunale ABH dies ausdrücklich wünsche. Die Ausstellung sei aber nicht mehr möglich, wenn schon ein Antrag auf Rückübernahme erstellt wurde. Rückübernahmeabkommen bedeuteten kontrollierte Abschiebung mit Überstellung an die russischen Behörden.
Ein offizieller Erlass fehle bisher in NRW, eventuell seien noch nicht alle ABH’s über die neue Situation der Rückübernahme informiert.
Es wird davon ausgegangen, dass nach einer gewissen Anlaufphase, in der sich der Ablauf mit den russischen Behörden einspielen werde, eine Welle von Rückübernahmen ausgelöst werde.
Das Rückübernahmeabkommen war am 25.05.2006 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (außer Dänemark) mit der Russischen Föderation geschlossen worden. Die Zusammenarbeit soll intensiviert werden, um illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen. Die Russische Föderation und die EU verpflichten sich, Staatsangehörige nach der Ausweisung aus einem Land der EU bzw. Russische Föderation, in das sie illegal eingewandert sind, wieder aufzunehmen, ebenso Menschen, die einmal die Staatsangehörigkeit des wiederaufnehmenden Landes besaßen, sowie Staatenlose oder Angehörige von Drittstaaten, die ein Visum für einen der genannten Staaten haben.
Das Rückübernahmeabkommen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Rückübernahmeabkommen > Russland oder über die Geschäftsstelle.
EUROPA
EU-InnenministerInnen vertagen erneut die Entscheidung über die Aufnahme von irakischen Flüchtlingen
Bei ihrem Treffen am 25.09.2008 in Brüssel beschlossen die Innenminister der EU die Entsendung einer ExpertInnen-Kommission nach Syrien und Jordanien, die zusammen mit dem UNHCR die Situation der am meist gefährdeten Flüchtlinge und die Möglichkeit der Aufnahme in Europa erörtern soll. Eine Entscheidung, ob und wie viele Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, wurde weiter vertagt. Aus Delegationskreisen hieß es, dass Deutschland 5.000 und die EU insgesamt 10.000 besonders gefährdete Flüchtlinge aufnehmen wolle. Innenminister Schäuble (CDU) bestätigte diese Zahlen nicht.
Pro Asyl bezeichnet die Quote als "traurig und beschämend" und fordert ebenso wie der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), allein in Deutschland mindestens 10.000 IrakerInnen Schutz zu gewähren und eine Entscheidung nicht weiter hinauszuzögern. Die Meinung Schäubles, die Lage im Irak habe sich sehr verbessert, wird von Menschenrechtsorganisationen nicht geteilt.
Im April 2008 machte Innenminister Schäuble den Vorschlag, irakische ChristInnen in Europa aufzunehmen. Kritik an der Beschränkung auf ChristInnen kam von vielen Seiten. Nachdem die Diskussion auf besonders gefährdeten Minderheiten allgemein ausgeweitet wurde, wurde Schäuble im Juli auch die Unterstützung von niedersächsischen und bayrischen Innenminister Schünemann (CDU) und Hermann (CSU) entzogen. Schünemann argumentierte, es könnten sich so auch TerroristInnen nach Europa einschleusen.
Seit April steht die Frage, wie irakischen Flüchtlingen Hilfe geleistet werden kann, auf der Agenda der EU-InnenministerInnen-Treffen. Entscheidungen zu konkreten Hilfsmaßnahmen wurden stets verschoben. Lediglich die Fortsetzung von „Gespräche[n] mit der irakischen Regierung wie auch mit dem UNHCR [...], um zu vereinbaren, welche Formen der Solidarität mit den Irakern am angemessensten wären” wurde am 24./25.07.2008 beschlossen.
Ein Grund für diese Zurückhaltung der EU wird in der Presse auch in dem Besuch des irakischen Ministerpräsidenten Nuri al-Maliki in Berlin am 22.07.2008 gesehen, wo dieser erklärte, die Lage im Irak verbessere sich stetig und seine Regierung bemühe sich, Flüchtlinge zurückzuholen, die beim Wiederaufbau des Landes gebraucht würden. Mit einem Resettlement-Programm solle Europa nun kein „falsches Signal” aussenden. Amnesty International kritisierte die positive Darstellung der Sicherheitslage als gänzlich falsch. Pro Asyl verwies darauf, dass al-Maliki Interesse an einem positiven Erscheinungsbild Iraks habe, schließlich wolle er einen baldigen Abzug der ausländischen Truppen und werbe um Investitionen.
Eröffnung des Centre d’Information et de Gestion de Migrations in Mali als Ausdruck der neuen EU-Migrationspolitik
In einem Artikel der belgischen Zeitung "Mondiaal Nieuws" (in Englisch zu finden auf der Webseite: http://www.mo.be/index.php), geht es um die Eröffnung des von der EU finanzierten “Centre d’Information et de Gestion de Migrations” (CIGEM), des "Zentrums für Information und Migrationsmanagement", in Malis Hauptstadt Bamako am 06.10.2008, welches Migranten und Rückkehrer bei der Arbeitssuche in der Heimat unterstützen und die lokale Bevölkerung über illegale Migration aufklären soll.
Das Zentrum besteht aus ungefähr 40 malischen Mitarbeitern und einigen europäischen Fachkräften, die seit 2007 auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.
"The centre aims to promote the mutual gains of legal migration, to discourage illegal migration, to profit from the transmission of diasporas’ funds and knowledge and to strive for a better understanding of the migration processes to develop an adequate policy" (Ilse Cougé, Europäische Kommission).
Außerdem sollen Informationen verbreitet werden über die Zielländer und über die Möglichkeiten der legalen Einreise. Freiwillig zurückgekehrte oder abgeschobene Migranten sollen für ihre Reintegration Unterstützung erhalten, der Eintritt in die heimische Arbeitswelt soll ihnen erleichtert werden. Öffentlichkeitsarbeit wird fokussiert auf Aufklärung bzw. Warnung vor illegaler Migration, ein anderer Schwerpunkt soll sein, die beruflichen Perspektiven der Einheimischen zu verbessern, damit Migration in andere Länder für sie nicht mehr nötig ist. Dafür soll mit der malischen "Agence Nationale pour l’emploi" zusammengearbeitet werden.
CIGEM gehört offiziell dem Staat Mali, wird aber vollständig von der EU finanziert: 10 Millionen Euro für 3 Jahre aus dem neunten Europäischen Entwicklungs-Fond. Damit soll sowohl Malis Entwicklung gefördert, als auch illegale Migration bekämpft werden.
Dieses Zentrum scheint Ausdruck der neuen EU-Migrationspolitik zu sein. Hierin geht es um
- "migration choisie", d.h. selektive Einwanderung nach Nützlichkeitskriterien
- Legalisierungen nur noch im Einzelfallverfahren
- "Rückführung illegaler Einwanderer" mittels Rückübernahmeabkommen, biometrischer Erfassung der Einreisen, Sammelabschiebungen etc.
- effektivere Grenzkontrollen mittels Frontex und Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten.
Der Grund für die Eröffnung des CIGEM in Mali ist, dass Mali ein Transitland geworden ist für die Rückkehrer aus dem Norden zur Weiterreise in den Süden und für die Flüchtlinge aus Sub-Sahara-Afrika, die entweder in den Maghreb oder in den Senegal gelangen wollen.
Die Europäische Kommission lobt das Zentrum als Pilotprojekt, es sei das erste Mal, dass die EU ein afrikanisches Land darin unterstütze, seine Probleme in Bezug auf legale und illegale Migration zu bewältigen.
Die EU verlagert ihre Grenzschutzkontrollen auf Länder außerhalb der EU, die dafür Entwicklungshilfegelder erhalten. Das hat zur Folge, dass diese Länder, wie Libyen, ihre Migrationsprobleme eventuell übertreiben. Mali wird für die Eröffnung des Zentrums und für Hilfe an seinen Grenzen Entwicklungs-Unterstützung erhalten.
Flüchtlingsorganisationen kritisieren dieses Zentrum als “outpost watchtower of Fortress Europe”.
Mondiaal Nieuws weist darauf hin, dass die Medien mit den Reportagen über afrikanische Flüchtlinge, die an den Grenzen Europas stranden, den Europäern ein Gefühl der Unsicherheit geben. Dabei muss verdeutlicht werden, dass die Mehrheit der Flüchtlingsbewegungen innerhalb Afrikas, meistens in Nachbarländer, stattfinden.
Probleme bei der Umsetzung sieht die belgische Zeitung in folgenden Punkten:
Zuvor durchgeführte Maßnahmen zur Unterstützung Zurückgekehrter schlugen oft fehl, der gezahlte Betrag wurde dafür verwendet, den Weg nach Europa noch einmal zu versuchen.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Verträge, die mit der EU geschlossen werden können zur legalen Arbeitsmigration. CIGEM wird mit der marokkanischen Anapec, der “Agence Nationale de Promotion de l’Emploi et des Compétences” verglichen, die Verträge mit Spanien hat, Arbeiter für Obstplantagen als Saisonkräfte nach Spanien zu senden, allerdings nur weibliche Arbeiterinnen, die in Marokko Familie haben, damit das Rückkehren nach Marokko kein Problem darstellt.
Die Sorge besteht, dass CIGEM diesem Beispiel folgt und die Betroffenen dann folgenden Problemen gegenüberstehen:
"When those bilateral treaties are ratified, the possibilities for legal labour migration will increase.’ It is uncertain if Mali will then be able to agree on good terms for “his” nationals. The Association Malienne des Emigrés, that opposes the Cigem in the Bamako call, is warning for a new phenomenon of “Kleenex workers” – workers to be disposed of after use like a paper tissue" (http://www.mo.be/index.php).
Zur Rolle Malis in der internationalen Migration finden Sie Informationen auf der Webseite:
http://www.migrapolis-deutschland.de/fileadmin/Dokumente/Fluchtwege/Ein_Traum_von_Europa.pdf.
Die offizielle Homepage www.cigem.org ist in Bearbeitung und kann deshalb noch nicht aufgerufen werden, stattdessen können auf der Webseite: Inauguration of CIGEM 6 Oktober 2008 offizielle Information nachgelesen werden, ebenso auf der Webseite der African Press Organisation: Inauguration of the Migration Information and Management Centre (CIGEM) in Bamako, Mali.
Andere afrikanische Medien haben CIGEM noch kaum aufgegriffen, in der Afrika-weiten Zeitung "AllAfrica" wird die Eröffnung dieses Zentrums nicht erwähnt.
DEUTSCHLAND
PRO ASYL: Bundesinnenministerium soll Widerrufsmaschinerie stoppen
PRO ASYL kritisierte die deutsche Widerrufpraxis erneut scharf und fordert in seiner Pressemitteilung vom 02.10.2008 den Bundesinnenminister auf, das Widerrufsverfahren gegen die Opfer der politischen Verfolgung in der Türkei sofort zu stoppen.
Bis zum Jahresende soll in über 40.000 Fällen geprüft werden, ob die Voraussetzung für eine Asylgewährung noch vorliegen, so PRO ASYL. Begründet wird dies mit dem Zuwanderungsgesetz, das eine Regelüberprüfung bei allen anerkannten Flüchtlingen nach drei Jahren vorschreibt. Es rechtfertige jedoch den Anstieg der Zahl der Entscheidungen über Widerrufsverfahren nicht. Nach Angaben von PRO ASYL wurden in 2006 8.615 Widerrufsverfahren durchgeführt, im Jahr 2007 13.784. Im ersten Halbjahr 2008 seien bereits 19.733 Prüfverfahren durchgeführt worden.
Besonders türkische Flüchtlinge, unter ihnen die meisten Kurden, haben darunter zu leiden. Während im Durchschnitt aller entschiedenen Verfahren beim Bundesamt nur in 17 Prozent der Fälle ein Widerruf erfolgt (1. Halbjahr 2008), wurde bei türkischen Staatsangehörigen in 64 Prozent der Asylstatus widerrufen, so PRO ASYL. Dieser Unterschied deute auf eine politisch motivierte Weisung des Bundesinnenministeriums bezüglich der Türkei-Verfahren hin. Für die oben genannten Zahlen spricht die oft vertretene Meinung, die Kurden seien in der Türkei nicht mehr gefährdet. Ein Gerichtsverfahren sei in solchen Fällen meist von Erfolg gekrönt, da die Verwaltungsgerichte fast immer davon aus gehen, dass die Flüchtlinge im Fall der Rückkehr weiterhin gefährdet sind, verfolgt zu werden. Besonders bei politisch aktiven Kurden sehen die Verwaltungsgerichte eine besondere Verfolgungsgefahr.
Aus diesem Grund besteht PRO ASYL auf dem Einstellen dieser Massenwiderrufe.
UNHCR: Kritik an Asyl-Widerrufpraxis
UNHCR kritisiert in einem Rechtsgutachten für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vom August 2008 die deutsche Widerrufpraxis. Diese Praxis stehe nicht im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Europarecht, so UNHCR.
Deutsche Behörden dürfen zurzeit den Flüchtlingsstatus aufheben, wenn sich die Situation in ihrem Heimatland geändert hat und es keine Verfolgungsgefahr für die Betroffenen besteht. So habe Deutschland laut UNHCR von 2003 bis Ende 2007 den Flüchtlingsstatus von über 17.000 Irakern widerrufen. Anlass dafür war der Sturz des Saddam-Regimes. Solch ein gewaltsamer Umsturz für sich genommen sei dennoch nicht ausreichend für die Beendigung des Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention, so UNHCR. Irak erweise bis heute noch keine dauerhafte Stabilität und Sicherheit vor Verfolgung, was ein Zurückkehren in Sicherheit und Würde der Betroffenen in ihr Heimatland nicht garantiere.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun dem europäischen Gerichtshof einen Fragekatalog vorgelegt, um demnächst eine verbindliche Auslegung über die Kriterien der Beendigung des Flüchtlingsstatus zu durchfechten.
Weitere Infos:
· Pressemitteilung des UNHCR vom 22.08.2008: „Gutachten kritisiert deutsche Widerrufspraxis“
Transitvisumspflicht für Burmesen bestätigt – Flüchtlinge schaffen es nun nicht mehr von Burma nach Deutschland
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24.09.2008 die Transitvisumspflicht für Menschen aus Burma (Myanmar) bestätigt, so Pro Asyl in seiner Pressemitteilung vom 25.09.2008. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wollte den Transitvisumzwang, der im April 2008 eingeführt wurde, jetzt wieder zurückgenommen sehen. Die Vertreter der Koalitionsparteien stimmten jedoch dagegen.
Schon vor dem Transitvisumzwang schafften es von Millionen Menschen, die vor den Brutalitäten des Regimes in Burma ins Ausland geflüchtet sind, nach Angaben von Pro Asyl gerade einmal ein paar Dutzend auf deutschen Flughäfen einen Asylantrag zu stellen (Asylanträge von Myanmarern auf dem Flughafen Frankfurt 2005: 34, 2006: 98, 2007: 78, bis Ende Mai 2008: 43). Die wenigen allerdings hatten gute Anerkennungschancen: Die Quote liegt weit über 70 Prozent.
Seit Juni 2008 habe es kein einziger Burmese mehr geschafft, auf dem Flughafen Frankfurt am Main einen Asylantrag zu stellen.
Große Anfrage zur Aufnahme von unbegleitet einreisenden Minderjährigen
Am 15.10.2008 stellte die Bundesfraktion der Grünen eine Große Anfrage zur "Aufnahme unbegleitet einreisender Minderjähriger" (BT-Drs. 16/10638) an die Bundesregierung. Der umfangreiche Fragenkatalog richtet sich auf die aktuelle Praxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie darauf, was die Bundesregierung zur Verbesserung der Situation zu unternehmen gedenkt. Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen kritisieren, die 2005 beschlossene Änderungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)) sowie der Nationale Aktionsplan der deutschen Bundesregierung „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ seien in der Realität nicht umgesetzt. Stattdessen werde das Asyl- und Aufenthaltsrecht als höherrangig bewertet und unbegleitete schutzsuchende Kinder und Jugendliche nicht bedürfnisgerecht behandelt. Insbesondere wird kritisiert, dass 16- und 17-jährige Jugendliche im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden. Mit einer Beantwortung der Großen Anfrage wird Anfang 2009 gerechnet.