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FLÜCHTLINGE IN ARBEIT NRW
Neue Homepage zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: www.arbeit.frnrw.de
Seit Ende Januar 2009 ist die neue Internetseite des Flüchtlingsrates NRW zur Arbeitsmarktintegration online verfügbar: www.arbeit.frnrw.de. Im Rahmen des Projektes „Flüchtlinge in Arbeit NRW“ stellt der Flüchtlingsrat NRW e.V. Informationen rund um das Thema Arbeit für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge bereit: Rechtliche Rahmenbedingungen, Unterstützungsmöglichkeiten bei der Arbeitssuche, Beratungsstellen und Hilfsangebote, Ideen über Best Practice Beispiele.
Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz tritt zum 1.1.2009 in Kraft:
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete, BAFöG und Berufsausbildungsbeihilfe für Geduldete nach vier Jahren und Ausbildung für Geduldete ohne Vorrangprüfung nach einem Jahr
Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17.12.2008 über das Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) geeinigt und der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner letzten Sitzung vor Jahresende am 19.12.2008 zugestimmt. Damit treten zum 1.1.2009 für Geduldete folgende Veränderungen in Kraft.
1. Zur besseren Nutzung inländischer Potenziale sieht das Gesetz einen neuen Aufenthaltstitel vor, der Geduldeten einen sicheren Aufenthalt verschafft, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen. Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, können einen sicheren Aufenthaltstatus erhalten. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die drei Jahre lang durchgehend in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt. Dies ist in dem neu erstellten 18a AufenthG geregelt (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zwecke der Beschäftigung)
2. Durch das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz wird auch das BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) geändert: Danach haben ab dem 1.1.2009 auch Geduldete nach vierjährigem Aufenthalt Anspruch auf diese Leistungen ( 8 Abs. 2a BAFöG und 63 Abs. 2a SGB III). Zudem wird nach der geänderten BeschVerfV Geduldeten für eine Berufsausbildung bereits nach einjährigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung erteilt ( 10 Abs. 2 BeschVerfV). Diese Änderungen sind insbesondere für Bleibeberechtigte von Bedeutung, da Ausbildungsförderung unschädlich für die Sicherung des Lebensunterhalts ist.
Weitere Änderungen des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes betreffen vor allem den Zuzug von Hochqualifizierten. Zudem wird die Höchstdauer für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitnehmern von vier auf sechs Monate im Jahr verlängert.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, weil er die bisherigen Regelungen für nicht weitreichend genug erachtet hat, um die Fachkräftebasis in Deutschland durch hochqualifizierte Ausländer zu sichern. Die Länder forderten daher eine Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis auf 53.400 Euro. Der Bund ist dieser Forderung der Ländern nicht nachgekommen und belässt es bei der Mindesteinkommensgrenze von 63.600 Euro. Dennoch ist der Bund den Ländern am 17.12.2008 im Vermittlungsausschuss entgegengekommen und hat die Hürden für die Zuwanderung gesenkt. Existenzgründer sollen sich leichter in Deutschland niederlassen können. Die Summe, die Existenzgründer investieren müssen, wird von 500.000 auf 250.000 Euro gesenkt.
Die GGUA Flüchtlingshilfe in Münster hat die Änderungen des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes in das Aufenthaltsgesetz eingefügt. Die aktuelle Version des Gesetzes kann über den folgenden Link heruntergeladen werden.
Links:
· Das Aufenthaltsgesetz inkl. der Änderungen durch das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (Erstellt von der GGUA Münster, 22. Dezember 2008)
· Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 19.12.2008
· Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 19.12.2008
· Infos zur Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html
· BAB-Rechner (Arbeitsagentur): http://babrechner.arbeitsagentur.de/
· Infos zum BAFöG beim Bundesbildungsministerium: http://www.bafoeg.bmbf.de/
· BAFöG-Rechner (Studis-Online): http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Gutachten des Caritasverbandes zur Frage: Ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, Ausländern mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen anzubieten?
In einem 4-seitigen Gutachten vom 21.4.2008 kommt das Projekt „Sag Ja“ beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. zu dem Schluss, dass die Arbeitsagenturen Ausländern mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, die sich seit einem Jahr in Deutschland aufhalten, die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die weiteren Leistungen nach 35 SGB III anbieten müssen.
Ausländer mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, die sich seit einem Jahr in Deutschland aufhalten, erfüllen sowohl die Vorraussetzung für die Einstufung als „arbeitsuchend“ als auch als „Arbeitslose“. D.h. diese Personen können sich arbeitslos bzw. arbeitsuchend melden und werden somit von der Arbeitsagentur bei der Arbeitssuche unterstützt.
Das Projekt „Sag Ja“ unterstützt junge Asylsuchende und Flüchtlinge eine berufliche Perspektive zu finden und wird gefördert mit Mitteln der „Aktion Mensch“ und des „Europäischen Flüchtlingsfonds“.
Sie erhalten das Gutachten auf unserer neuen Homepage www.arbeit.frnrw.de unter Informationen > Agentur für Arbeit oder auf der Homepage des Projektes „Sag Ja“ (http://www.caritas-os.de/51270.html > Informationsmaterial).
Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung: die Härtefallregelung nach 7 BeschVerfV
Nach 7 Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) kann Personen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung in Härtefällen auch schon nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland eine Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung erteilt werden. In einem Informationsblatt stellt Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat diese Regelung vor.
Nach der Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur BeschVerfV kann bei folgenden Gegebenheiten/Personen ein Härtefall vorliegen:
- Kinder und Ehegatten deutsche Staatsangehöriger
- Elternunabhängiges Aufenthaltsrecht in Härtefällen nach 31 Abs. 2 AufenthG
- Zuwanderer jüdischen Glaubens
- Zeugenschutzprogramm
- Anerkennung als Härtefall nach 23a AufenthG
- Traumatisierte: zwei Gruppen
o Mit Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis wegen Trauma: Angestrebte Beschäftigung ist laut schriftlicher Bestätigung des Facharztes/Therapeuten Bestandteil der Therapie
o Mit Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen: Die Ausländerbehörde muss bestätigen, dass in den nächsten drei Monaten keine Abschiebung bevorsteht.
Da Studien zufolge ca. 40 % der Asylbewerber traumatisiert sind (s. auf unser Homepage unter Flüchtlingspolitik > Krankheit/Traumatisierung), eröffnen sich gerade über den letzten Punkt Spielräume für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen.
Sie erhalten das Info-Blatt auf unserer neuen Homepage www.arbeit.frnrw.de unter Arbeitserlaubnisrecht > Arbeitshilfen oder über die Geschäftsstelle.
Die Durchführungsanweisung der BA zur BeschVerfV erhalten Sie unter:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Beschaeftigungsverfahrensverordnung.pdf
BLEIBERECHT
Erlass des IM NRW: Sicherung des Lebensunterhaltes muss jetzt höher sein
Das Innenministerium NRW hat durch seinen Erlass vom 6.11.2008 zur Berechnung des Lebensunterhalts (Az.: 15-39.06.02-2-Lebensunterhalt) klargestellt, dass für die Sicherstellung des Lebensunterhalts (auch bei Bleiberechtsregelung) künftig durch das Einkommen nicht nur die Regelsätze plus Warmmiete plus 10 Prozent gedeckt sein müssen, sondern nun werden sämtliche Absetzbeträge und Freibeträge bei Erwerbstätigkeit mit berücksichtigt. Das bedeutet in der Praxis, dass das Einkommen bis zu 310,- Euro höher sein muss, als dies in der bisherigen Berechnungsweise erforderlich war.
In Zukunft wird es daher noch wichtiger sein, zu prüfen, ob zur Sicherstellung des Lebensunterhalts der Kinderzuschlag beantragt werden kann, da diese Sozialleistung unschädlich im ausländerrechtlichen Sinne ist (anders als Hartz IV). Für die Integration in den Arbeitsmarkt von Bleibeberechtigten ist es daher erforderlich, bei der Klärung, ob der Lebensunterhalt für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gesichert ist, die neue Berechnungsweise anzuwenden.
Sie erhalten diesen Erlass auf unserer Homepage unter Bleiberechtsregelungen > Bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung > Erlasse NRW oder über die Geschäftsstelle.
Link:
· Kinderzuschlagrechner beim Bundesfamilienministerium:
http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/rechner,did=29178.html
23a AufenthG – Abweichung vom Erteilungsverbot ist zulässig
Laut eines Schreibens des BMI vom 20.08.2008 (Az: M I 3 – 125 181 23/1) ist es zulässig, dass im Rahmen des 23a AufenthG von den Voraussetzungen des 10 Abs.3 Satz1und 2 AufenthG abgewichen werden darf. Die Aufgabe der Härtefallregelung bestehe darin, "jenseits der ansonsten im Gesetz normierten Voraussetzungen eine Erteilungsmöglichkeit für den Aufenthaltstitel zu schaffen".
Den Erlass finden Sie auf unserer Homepage unter Bleiberechtsregelungen > Bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung > Erlasse NRW oder über die Geschäftsstelle.
Straftaten nach 9-16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind keine Ausschlussgründe bei der Bleiberechtsregelung
Das Innenministerium NRW stellte am 23.Juli 2008 aufgrund einer Anfrage des Kreises Mettmann klar, dass gemäß Anwendungserlass zur Altfallregelung (104a AufenthG) vom 16.Oktober 2007 bei Jugendlichen Straftaten nach 9-16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) als Ausschlussgründe außer Betracht bleiben.
Sie erhalten den Erlass auf unserer Homepage unter Bleiberechtsregelungen > Bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung > Erlasse NRW oder über die Geschäftsstelle
Schreiben des Innenministeriums NRW vom 10.07.2008 zur Ermessensduldung in Petitionsangelegenheiten
Durch die Ermessensduldung nach 60a Abs.2 Satz3 AufenthG ist es möglich, die Abschiebung eines vollziehbar Ausreisepflichtigen auszusetzen, wenn dringend humanitäre oder sonstige Gründe dagegen sprechen. Dies gelte auch während eines laufenden Petitionsverfahrens. In diesen Einzelfällen soll eine Duldung erteilt werden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine Petition keine grundsätzlich aufschiebende Wirkung der Abschiebung hat, sondern die Duldung nur erteilt werden kann, wenn die Petition neue Sachverhalte liefert. Ist nur das negativ entschiedene Asylverfahren Gegenstand der Petition, ist der Ausländer untergetaucht, ist die Abschiebung bereits terminiert oder sitzt der Ausländer in Abschiebehaft, ist keine Duldungserteilung möglich. Das IM NRW weist darauf hin, dass die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt wurde, bestehen bleibt.
Nachfolgend im Schreiben werden Bearbeitungsgrundsätze für Petitionen und die Wege der Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, Bezirksregierung und Ausländerbehörde genannt.
Das Schreiben erhalten Sie auf unserer Homepage Bleiberechtsregelungen > Bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung > Erlasse NRW oder über die Geschäftsstelle.
Fragebogen zu Bleiberecht - Kirchen fordern Verbesserungen
Die evangelische und katholische Kirche, die Caritas sowie das Diakonische Werk bitten alle Beratungsstellen, sie anhand eines Fragebogens über Probleme bei der Bleiberechtsregelung zu unterrichten. In anonymisierter Weise sollen exponierte Einzelfälle bis Ende Februar 2009 kurz skizziert werden. Ziel ist es, einen auf Fallbeispielen basierenden Erfahrungsbericht zu erstellen, der deutlich machen soll, dass die bisherige Regelung ungenügend sei. Kritisiert wird insbesondere, dass die Aufenthaltserlaubnisse zum größten Teil nur auf Probe erteilt werden und Ende 2009 die Gefahr des Widerrufs bestehe, da die Hürden zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch seien. Außerdem sei die Verlängerung der Altfallregelung dringend notwendig. Auf dem Bericht aufbauen soll schließlich ein gemeinsamer Aufruf und eine Kampagne zur Nachbesserung der Bleiberechtsregelung.
Sie erhalten den Fragebogen auf unserer Homepage unter Bleiberechtsregelungen > Bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung > Erlasse NRW (bzw. Teil 2) oder über die Geschäftsstelle.
Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz
Im Oktober legte das Bundesinnenministerium einen Entwurf für die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz vor (außerdem zum Freizügigkeits- und Ausländerzentralregistergesetz). Pro Asyl kritisierte in seiner Stellungnahme vom 21.November 2008, dass der Entwurf vielfach eine restriktive Auslegung des AufenthG vorgebe. Einige vorgesehene Vorschriften widersprächen sogar den Gesetzesbegründungen oder EU-Richtlinien, wie im dem Papier folgend ausgeführt wird.
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Newsletter_Anhaenge/142/PRO_ASYL_Stellungnahme.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Entwurf_VwV_AufenthG_101008.pdf
Innenministerium NRW: Bleiberecht nach 104a und 104b AufenthG nur nach Sprachnachweis zum Stichtag.
Das Schreiben des Innenministeriums NRW vom 21.07.2008 an die Bezirksregierungen bezieht sich auf die Frage, ob einem Ausländer eine Duldung (als Probeaufenthaltserlaubnis) erteilt werden kann, obwohl dieser zum Stichtag des 01.07.2008 die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht besaß, um ihm den Besuch eines Sprachkurses und den Aufenthalt zu einem Zeitpunkt nach dem Stichtag gemäß 104a AufenthG zu ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist für eine Duldung zum Spracherwerb nur bis zum 01.07.2008 ging; d.h. ein Aufenthalt nach der Altfallregelung 104a und b AufenthG, ist nur möglich, wenn der Antragsteller zum Stichtag schon genügend Deutschkenntnisse vorweisen konnte.
Andere Gründe bedürften einer Einzelfallprüfung.
In einem früheren Schreiben an die Bezirksregierungen am 09.07.2008 wird empfohlen, Ausländern eine Duldung auszustellen, wenn ihre zum 01.07.2008 befristetet Probeaufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, die zu erfolgende Bescheidung aber nicht rechtzeitig kommt. Die Duldung soll auch ausgestellt werden, wenn der Bescheid höchstwahrscheinlich negativ wäre, z.B. wegen mangelnder Sprachkenntnisse.
Die Schreiben erhalten Sie auf unserer Homepage unter Bleiberechtsregelungen > Bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung > Erlasse NRW oder über die Geschäftsstelle.
HERKUNFTSLÄNDER
Ausländerbehörden Hamburg und Dortmund besorgten in Guinea Passersatzpapiere
Auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (Die Linke) teilte der Hamburger Senat (Drucksache 19/1775 vom 19.12.2008) mit, dass im Juli 2008 MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden Hamburg und Dortmund im Rahmen einer Dienstreise nach Guinea für vier ausreisepflichtige Personen Passersatzpapiere besorgt haben. An die Immigrationsbehörde wurden 250 Euro pro Passersatzpapier als Ausstellungs- und Bearbeitungsgebühr bezahlt. Von den vier Betroffenen, die vor der Reise von einer so genannten „guineischen Expertendelegation“ in Deutschland als Staatsangehörige Guineas identifiziert worden seien, wurde bisher eine Person mit dem ausgestellten Papier abgeschoben. Dem Hamburger Senat war nicht bekannt, dass der damalige Premierminister von Guinea, Souaré, geäußert habe, dass seine Regierung von einer derartigen Zusammenarbeit mit deutschen Behörden nichts wisse und sie auch nicht anstrebe.
http://www.fluechtlingsrat-hamburg.de/content/Ankauf%20guineischer%20Dokumente_DIELINKE_090109.pdf
Handlungsempfehlungen bzgl. Rücknahmeabkommen Deutschland-Syrien
Das am 14.Juli 2008 geschlossene Rücknahmeabkommen mit Syrien (siehe Schnellinfo 7/2008) ist am 03. Januar 2009 in Kraft getreten und ermöglicht unter anderem auch die Abschiebung von Staatenlosen nach Syrien. Laut Pro Asyl sind nun bis zu 7.000 Flüchtlinge aus Syrien, insbesondere KurdInnen von der Abschiebung bedroht. Das Rücknahmeabkommen sei eine „direkte Kollaboration mit einem Folterstaat“. Selbst im Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 05.Mai 2008 seien gravierende Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
Zur Vermeidung von Abschiebungen dieser Personengruppen schlägt die Rechtsanwältin Silke Schäfer als Handlungsoption vor, Asylfolgeanträge zu stellen. Politische Verfolgung könne nun als Asylgrund vorgetragen werden, weil für Staatenlose Syrien durch das Abkommen wieder „Land des gewöhnlichen Aufenthalts“ geworden sei. Im Falle der Nichtverlängerung von Duldungen oder Aufenthaltserlaubnissen könne mit Eilanträgen und Klagen reagiert werden, die sich beziehen können auf:
a) Integration in Deutschland (Art.8 Abs.1 EMRK i.V.m. 25 Abs.5 AufenthG);
b) rechtliches Abschiebungshindernis, da Abschiebung eines Staatenlosen als unmenschliche Behandlung gelten kann (Art.3 EMRK i.V.m. 60 Abs.5 AufenthG).
Zu bedenken ist allerdings, dass bis heute kein internationales Abkommen, kein Völkergewohnheitsrecht und keine gefestigte Rechtssprechung existieren, die die Abschiebung von Staatenlosen verbieten;
c) rechtliches Abschiebungshindernis (60 Abs.7 AufenthG), da Staatenlose in Syrien faktisch rechtlos sind und ihnen ein Existenzminimum verweigert wird. Die Rechte, die ihnen verweigert werden, sind: Erwerb der syrischen Staatsbürgerschaft, Wahlrecht, Besitz- oder Kaufrecht hinsichtlich Land, Immobilien oder eines Geschäfts, staatliche Anstellung, Erbrecht, Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern, Anspruch auf staatlich subventionierte Lebensmittel, Anmeldung eines Kfz, Arbeit / Ausbildung als Arzt oder Ingenieur, anerkannte Heirat von weiblichen syrischen Staatsangehörigen, Freizügigkeit in Syrien außerhalb der Provinz Hasaka selbst für Kurzreisen, Freizügigkeit für Auslandsaufenthalte. Detaillierte Informationen zur Lage von Staatenlosen in Syrien sind zu finden im Bericht von Eva Savelsberg und Siamend Hajo (2004): "Die Situation staatenloser Kurden in Syrien" .
Den entsprechenden Vortragstext von RA Silke Schäfer erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Syrien, ebenso den Bericht von Savelsberg / Hajo oder Sie können sich an die Geschäftsstelle oder PRO ASYL wenden.
DEUTSCHLAND
Förderung der freiwilligen Rückkehr: REAG und GARP der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
In einem Schreiben des Innenministeriums des Landes NRW vom 22.12.2008 wird auf die überarbeiteten Programme REAG und GARP, welche die IOM für das BMI und das BAMF erarbeitet hat, hingewiesen. Hierbei handelt es sich um finanzielle Unterstützungen für Ausländer, die freiwillig dauerhaft zurückkehren oder in einen Drittstaat, der ihnen dauerhaften Aufenthalt ermöglicht, weiterreisen. Die Zuschüsse beziehen sich auf Reisekosten und Starthilfe, die Höhe pro Person ist festgelegt (sie kann aber von Land zu Land variieren). Die finanziellen Fördersummen bei einer freiwilligen Rückkehr wurden erhöht, sie belaufen sich auf 300-750 Euro pro Person (750 Euro allerdings nur für Afghanen, Iraker und Roma und Serben aus dem Kosovo). Die Finanzierung teilen sich der Bund und das Bundesland, in dem der Ausländer seinen Wohnsitz hat.
Berechtigt, Zuschüsse zu bekommen, sind Leistungsberechtigte nach 1 AufenthG, anerkannte Flüchtlinge, Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel und diejenigen, die einen Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben. Sie müssen mittellos sein und ohne Unterstützung von Verwandten etc.
Das Schreiben des Innenministeriums NRW mit den Änderungen der Programme erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Rückkehrförderung oder über die Geschäftsstelle.
Schreiben des Innenministeriums NRW vom 20.09.2008 zur Frage der Pfändbarkeit von Geldmitteln zur Sicherung der Abschiebungskosten
Laut Schreiben des Innenministeriums NRW vom 20.09.2008 kann das Überbrückungsgeld, welches Inhaftierten ausgezahlt wird, in den ersten vier Wochen nach der Haft nicht gepfändet werden, da dieses Geld der Sicherung des Lebensunterhalts für die ersten vier Wochen außerhalb der Haftanstalt dient.
Wenn der Strafhaft eine Abschiebehaft folgt, kann das Überbrückungsgeld zwar dem Existenzminimum angerechnet werden, es darf aber nicht zur Begleichung der Abschiebekosten eingezogen werden.
Demgegenüber können aber andere Geldmittel, die der Abzuschiebende hat, für diese Kosten verwendet werden, auch wenn es sich dabei um Spenden von Freunden und Bekannten handelt, die als Unterstützung für die erste Zeit im Heimatland gedacht sind.
Das Innenministerium empfiehlt unter Vorbehalt, solche Spenden direkt ins Heimatland des Betroffenen zu schicken, wobei auf die Gefahr des Missbrauchs hingewiesen wird.
Neun Abschiebe-Charterflüge mit Jet Executive Charter International in 2008
Auf die schriftlichen Fragen von Ulla Jelpke (Die Linke) bestätigte die Bundesregierung (Bundesdrucksache 16/11351, Seite 6f.), dass es am 27.November 2008 im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf und der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster einen Charterflug der Jet Executive Charter International (JEI) zur Abschiebung nach Togo und Kamerun gab. Die Kosten dafür beliefen sich auf ca. 62.000 Euro, wovon 37.000 Euro der Bundespolizei zuzuordnen sind. Insgesamt wurden in 2008 neun Abschiebeflüge mit dem genannten Unternehmen durchgeführt. Weitere Informationen teilte die Bundesregierung nicht mit, zeigte sich aber etwas kenntnisreicher als im Mai. Da behauptete sie auf eine Kleine Anfrage nach der Praxis der Abschiebung per Charterflüge, dass es über Anzahl, Zielländer und Kosten keine Statistiken gebe (siehe Schnellinfo 6/2008).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611351.pdf
Bischöfe fordern Verbesserung der Situation von Illegalisierten
Erzbischof Dr. Agostino Marchetto (Sekretär des Päpstlichen Migrationsrates in Rom) und Weihbischof Dr. Josef Voß (Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz) besuchten am 27.November 2008 die Malteser Migranten Medizin in Köln, wo MigrantInnen (zum großen Teil Illegalisierte) Erstuntersuchung, Beratung, Notfallbehandlungen oder eine Vermittlung an andere Fachärzte erhalten. Die beiden Bischöfe forderten die Politik zum Handeln auf, um die soziale Situation von Illegalisierten zu verbessern und endlich glaubwürdig die Armut in den Herkunftsländern als einen der Hauptursachen für Migration zu bekämpfen.
http://dbk.de/aktuell/meldungen/01791/index.html
AsylbewerberInnen aus Guinea nicht mehr „offensichtlich unbegründet“
Laut Rundmail des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an die AnhörerInnen sollen Asylantragsstellende aus Guinea aufgrund der dortigen veränderten politischen Situation nicht mehr direkt als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Damit sei ihnen auch die Einreise am Flughafen nicht mehr zu verweigern.
"Jugendliche ohne Grenzen" vergeben den Initiativenpreis 08 und wählen Abschiebeminister
Parallel zur Innenministerkonferenz sowie zum Tag der Kinderrechte fand in Potsdam vom 19. bis zum 22.November die Gegenkonferenz der "Jugendlichen ohne Grenzen", einem Zusammenschluss von jugendlichen MigrantInnen in Deutschland, statt. Auf der Eröffnungsgala wurden vier Initiativen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, mit dem Initiativenpreis08 ausgezeichnet: die vom Flüchtlingsrat NRW vorgeschlagenen "Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt für Humanität und Bleiberecht" (Steinfurt, NRW), die von der Abschiebung bedrohte Flüchtlinge unterstützen; die Klasse 10A/C der Ludgeri Hauptschule in Altenberge (NRW), deren SchülerInnen sich für ein Bleiberecht ihrer Mitschülerin Florenta Jahja und deren Familie, die momentan aus Angst vor der Abschiebung untergetaucht sind, engagieren; Semra Idic, stellvertretend für „Stay – Flüchtlingsinitiative Düsseldorf“, die zusammen mit FreundInnen erfolgreich ihre Abschiebung verhindern konnte und "Stay" mitgründete; und schließlich der Runde Tisch Thu Nga (Peine, Niedersachsen), dessen Mitglieder 2004/2005 die Wiedereinreise der nach Vietnam abgeschobenen damals 14-jährigen Thu Nga Van erwirkten.
Neben diesen Auszeichnungen wurde außerdem Hamburgs Innenminister Christoph Ahlhaus als Abschiebeminister08 gewählt, insbesondere wegen der von Hamburg ausgehenden Sammelabschiebungen.
Die Konferenz der "Jugendlichen ohne Grenzen" findet seit 2005 als Gegenkonferenz zu den Innenministerkonferenzen statt, um Protest gegen die deutsche Flüchtlingspolitik zu artikulieren und um sich untereinander zu informieren, zu vernetzen und Perspektiven zu erarbeiten.
http://www.jogspace.net/die-gala.html
UNHCR fordert weiter „ Kein ’Dublin’-Transfer von Asylsuchenden nach Griechenland
In einem Informationspapier vom 01.Dezember 2008 und einer Presseerklärung vom 05.Dezember 2008 erklärt der UNHCR die Kritik an der Situation des Asylsystems in Griechenland für weiterhin aktuell und fordert, Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung dorthin auszusetzen.
Wie auch schon in zwei Schreiben an die Rechtsanwältin Klaudia Dolk Ende Oktober 2008 (siehe Schnellinfo 11/2008) berichtet, stellt der UNHCR eine wachsende Anzahl nicht erledigter Asylantrage (8.909 erstinstanzliche und 21.643 zweitinstanzliche Verfahren) fest, die die Überlastung des griechischen Asylsystems zeige. Die verschwindend geringen Anerkennungsquoten wiesen außerdem auf große Probleme bei der Qualität der Asylverfahren hin. Bezüglich der im Juli „umgesetzten“ Asylrichtlinien bleibe es abzuwarten, wie sie in die Praxis umgesetzt werden und sich auswirken.
www.unhcr.de/aktuell/einzelansicht/article/31/kein-dublin-transfer-von-asylsuchenden-nach-griechenland-1.html