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Schnellinfo 2/2009 vom 02.03.2009, Teil 2

DEUTSCHLAND

Aufnahme irakischer Flüchtlinge

Das Bundesinnenministerium erließ am 05.Dezember 2008 die Anordnung, dass nach 23 Abs. 2 AufenthG bis zu 2.500 Flüchtlinge aus dem Irak, die sich in Jordanien und Syrien befinden, eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für bis zu drei Jahre erhalten sollen. Auf europäischer Ebene werden insgesamt 10.000 Flüchtlinge aus dem Irak aufgenommen, die als besonders schutzbedürftig angesehen werden und auf absehbare Zeit keine Perspektive auf Rückkehr oder Schutz und Integration in einem Nachbarstaat haben. Das Innenministerium zählt darunter Angehörige verfolgter (insbesondere religiöser) Minderheiten, Menschen, die besondere medizinische Hilfe benötigen (auch Traumatisierte) und alleinerziehende Frauen. Als weitere Auswahlkriterien werden die Integrationsfähigkeit, familiäre Bindungen sowie der Grad der Schutzbedürftigkeit genannt.

Die Betroffenen erhalten in Deutschland eine Arbeitserlaubnis und haben Anspruch auf normale Sozialleistungen. Solange sie allerdings Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, unterliegen sie einer Wohnsitzbeschränkung. Bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind die Ausländerbehörden angewiesen, 5 Abs.1 und 2 nicht anzuwenden. Für die Verlängerung gelten die üblichen Gesetzesparagraphen. Ebenso wurden keine Sonderregelungen für den Familiennachzug erlassen, so dass in dem Fall, dass eine Familie nicht gemeinsam einreisen kann, der Nachweis von Deutschkenntnissen für einen Nachzug notwendig wird.

Das Aufnahmeverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit dem UNHCR durchgeführt. Der UNHCR schlägt Personen vor, die gemäß den aufgestellten Kriterien in Frage kommen. Nach einer Vorprüfung (u.a. „Sicherheitsüberprüfung“) des BAMF in Nürnberg führen dessen VertreterInnen vor Ort Interviews mit den ausgewählten Flüchtlingen durch, in denen die Informationen nochmals überprüft und aktualisiert werden, und entscheidet schließlich. Die International Organisation for Migration (IOM) führt Gesundheitsuntersuchungen durch und organisiert die Sammelflüge nach Deutschland.

Einem Bericht der Landesregierung NRW zufolge, wurden dem BAMF bis zum 26.Januar 2009 ca. 530 Personen vorgeschlagen. Das BAMF hat seine Arbeit vor Ort ebenfalls bereits aufgenommen und laut Innenministerium NRW könnten im Laufe des Februars die ersten Flüchtlinge in Deutschland ankommen. Diese werden alle zuerst in dem Grenzdurchgangslager Friedland (Niedersachsen) untergebracht, von wo aus sie auf das Bundesgebiet verteilt werden. NRW nimmt gemäß dem Königsteiner Schlüssel bis zu 533 Personen auf und will sie nach zwei Wochen Aufenthalt in Friedland direkt auf die Kommunen verteilen. Dabei sollen wiederum verwandtschaftliche Beziehungen sowie weitere integrationsfördernde Strukturen Berücksichtigung finden. Zudem verfügte das Innenministeriums NRW in einem Erlass vom 28.Januar 2009, dass die Flüchtlinge zusätzlich zu den „Sicherheitsüberprüfungen“ des BAMF den „Sicherheitsbefragungen“ unterworfen werden sollen. In anderen Bundesländern ist nach Informationen des UNHCR scheinbar geplant, die Flüchtlinge erst nach drei Monaten umzuverteilen, um die in Friedland beginnende dreimonatige Orientierungsphase (Sprachkurse etc.) komplett dort durchzuführen.

Sie erhalten die Anordnung des Bundesinnenministeriums, den Erlass des Innenministeriums NRW, den Bericht der Landesregierung zum „Stand der Aufnahme irakischer Flüchtlinge in NRW“ sowie den Bericht des UNHCR zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Resettlement oder über die Geschäftstelle.

 

Zweiter Jahresbericht der Abschiebebeobachtung am Flughafen Frankfurt/Main 2007/2008

In dem Bericht der Abschiebebeobachter vom Dezember 2008 wird anhand von Beispielen besonders auf die Problemfelder Mittellosigkeit der Abzuschiebenden, Versorgung mit Essen und Trinken, Abschiebung von kranken Personen, Trennung von Familien und Abschiebungen nach langjährigem Aufenthalt, Abschiebungen durch die Landespolizei und Verhalten von Transportkräften, Abschiebungen in Krisengebiete (besonders Irak und Afghanistan), Überstellungen gemäß der Dublin-II – Verordnung eingegangen.

Den Bericht erhalten Sie über unsere Homepage unter Flüchtlingspolitik > Abschiebung > Abschiebehaft oder über die Geschäftsstelle.

 

UN-Menschenrechtsrat überprüft Menschenrechtslage in Deutschland

Am 2.2.2009 wurde zum ersten Mal die Menschenrechtslage in Deutschland vom UN-Menschenrechtsrat in Genf überprüft.

Selbst die Vertreter der Bundesregierung räumten in ihrem mündlichen Vortrag ein, dass es ernste menschenrechtliche Probleme zu bewältigen gäbe.

Insbesondere Menschen ohne Papiere haben keinen Zugang zu Bildung und Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge. Auch rassistische Vorurteile, die sich in Denken und Handeln von Teilen der Mehrheitsgesellschaft ausdrückt, sind in Deutschland weiter verbreitet.

Weitere Dokumente finden Sie unter:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/webcom/show_page.php/_c-466/_nr-21/i.html

Die Berichte erhalten Sie zum Download auf der Homepage unter Flüchtlingspolitik > Menschenrechte oder über die Geschäftsstelle.

 

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Visa-Einlader- und Warndatei (Visawarndateierrichtungs-Gesetz)

Die Bundesregierung hat am 03.02.2009 einen Gesetzentwurf zur Visawarndateierrichtung veröffentlicht. Mit der Änderung des Gesetzes soll Visumsmissbrauch vorgebeugt werden. Die Daten von Personen, die eine Einladung an einen Visumsantrags – Steller ausgesprochen haben, werden gespeichert. Eventuelle Warndaten sollen z.B. der Bundespolizei übermittelt werden.

Die Bundesregierung sieht weitere Änderungen an einigen Artikeln des Aufenthaltsgesetzes u.a. vor.

Den Gesetzentwurf erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsnormen / Rechtssprechung > Gesetze > Visawarndateierrichtungs-Gesetz oder über die Geschäftsstelle.

 

Asylstatistik 2008

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 22.085 Asylerstanträge gestellt. Nach jahrelangem Rückgang steigt die Anzahl damit erstmals seit 2001 wieder im Vergleich zum Vorjahr an (+15,2%), verbleibt aber auf einem geringem Niveau. Ein Großteil der AsylbewerberInnen kommt aus dem Irak. Bei den Asylentscheidungen wurden insgesamt 35% als Flüchtlinge anerkannt.Der Anteil derjenigen, die Asyl nach Art.16a Grundgesetz erhalten, bleibt verschwindend gering bei 1,1%.

 

Asylanträge

 

2008

2007

Veränderung

Asylerstanträge

22.085

19.164

+15,2%

Asylfolgeanträge

5.933

11.139

-46,7%

 

Entscheidungen über Asylanträge

 

2008

2007

Entscheidungen

    20.817

    28.572

Anerkennungen gesamt

7.291

35,0%

7.197

25,2%

nach Art. 16a GG

233

1,1%

304

1,1%

nach 60Abs.1 AufenthG

7.058

33,9%

6.893

24,1%

Abschiebungsverbot

60 Abs.2,3,5,7 AufenthG

562

2,7%

673

2,4%

Ablehnungen

6.761

32,5%

12.749

44,6%



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Artikel aus dem Ärzteblatt (Heft 49/2009, Seite A2463 ff.)
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Für mehr Menschlichkeit und Demokratie - Erklärung des 1. Roma-Treffens 2010, Hannover, 31.01.2010
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