Flüchtlingsrat NRW
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Bullmannaue 11
45327 Essen
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dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und

dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)

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Dublin II
AktuellesFlüchtlingsrat NRW: Innenminister Wolf soll Abschiebungen nach Griechenland stoppen!14.12.2009: Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. hat in einem offenen Brief heute erneut Innenminister Wolf aufgefordert, Abschiebungen nach Griechenland für die Dauer von mindestens sechs Monaten auszusetzen, weil die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Griechenland bekanntlich unzumutbar sind und sie dort kein faires Asylverfahren erhalten.
Zahlreiche deutsche Gerichte haben deshalb in Eilverfahren Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Wochen nunmehr in sieben Eilverfahren Abschiebungen nach Griechenland gestoppt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, solange weiterhin Abschiebungen nach Griechenland stattfinden!Den Brief und weitere Informationen finden Sie hier.
Flüchtlingsrat NRW: Innenminister Wolf soll Abschiebungen nach Griechenland stoppen!19.10.2009: Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. hat heute erneut Innenminister Wolf aufgefordert, Abschiebungen nach Griechenland für die Dauer von mindestens sechs Monaten auszusetzen, weil die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Griechenland bekanntlich unzumutbar sind und sie dort kein faires Asylverfahren erhalten.
Zahlreiche deutsche Gerichte haben deshalb in Eilverfahren Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Wochen nunmehr in drei Eilverfahren (Beschlüsse vom 8.9.2009, 23.9.2009 und 9.10.2009) Abschiebungen nach Griechenland gestoppt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, solange weiterhin Abschiebungen nach Griechenland stattfinden!
Den Brief an Innenminister Wolf vom 19.10.2009 und die Pressemitteilung finden Sie hier.
Siehe hierzu vertiefend: Stellungnahmen zur Situation in Griechenland und Rechtsprechung hierzu bei drohenden Dublin-Überstellungen.(KD)
Was ist Dublin II?Es geht um die Frage, welcher Staat für jeden einzelnen Flüchtling in der EU (sowie Norwegen, Island und der Schweiz) während und auch nach dem Asylverfahren zuständig ist. Hält ein Flüchtling sich demnach in einem unzuständigen Staat auf, wird er in den anderen zuständigen EU-Staat abgeschoben
Am 01.09.2003 ist für diese Zuständigkeitsbestimmung eine EU-Verordnung in Kraft getreten, welche als "Dublin II-VO" bezeichnet wird. Die amtliche Bezeichnung dieser EU-Verordnung: "Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist vom 18.02.2003 (ABl. L 50 S. 1)." EU-Verordnungen gelten unmittelbar in den EU-Staaten, d. h. sie bedürfen keiner speziellen gesetzlichen Umsetzung in Deutschland. Die Dublin II-VO gilt in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. In der Dublin II-VO wird (allein) geregelt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist und unter welchen Voraussetzungen ggf. eine Überstellung (= Abschiebung) in einen anderen (zuständigen) EU-Staat erfolgen kann. Die Prüfung, welcher EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, sowie ggf. die sodann folgende Überstellung/Abschiebung des Flüchtlings in den zuständigen EU-Staat nennt man "Dublin-Verfahren". Zuständig für die Durchführung solcher Dublin-Verfahren in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Dortmund und Nürnberg.
Was bietet der Flüchtlingsrat NRW zum Thema Dublin II? Die behördliche Entscheidung über die Zuständigkeit und (drohende) Abschiebung in Dublin-Verfahren kann zu unzumutbaren Härten für die Flüchtlinge führen. Wir unterstützen Sie zur Vermeidung solcher Härten.
Unser Angebot umfasst allgemeine rechtliche und politische Informationen, Schulungen und Unterstützung in Einzelfällen.
1. Information Sie finden auf den Seiten des Flüchtlingsrats NRW
Das sog. Dublin-System (d. h. die europarechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Dublin-Verfahren) finden Sie hier:
Siehe auch die BAMF-Dienstanweisungen, veröffentlicht über Pro Asyl (www.proasyl.de).
Wir bemühen uns, Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten und freuen uns über die Einsendung von gerichtlichen Entscheidungen, Dokumenten und Stellungnahmen zu Dublin-Verfahren (Kontakt Klaudia Dolk s. u.). Die Seiten zum Thema Dublin II befinden sich noch im Aufbau.
Zur weiteren inhaltlichen Vertiefung siehe die Beilage zum Asylmagazin 1-2/2008 "Das Dublin-Verfahren. Hintergrund und Praxis." und als Arbeitshilfe die im Asylmagazin 3/2009 veröffentlichte Dublin-Tabelle, welche eine Übersicht für die Zuständigkeitsbestimmungen in der Dublin II-VO gibt.
Eingerichtet wurde ferner ein E-Mail-Dublin-Verteiler, mit welchem über aktuelle rechtliche und politische Entwicklungen im Dublin-Bereich informiert wird. Bitte informieren Sie Klaudia Dolk (Kontakt s. u.), sofern Sie in diesen Verteiler aufgenommen werden möchten.
2. Schulungen, Fortbildungen, Einzelfallunterstützung Angeboten werden ferner Schulungen und Fortbildungen über das Dublin-Verfahren für Juristinnen und Juristen und für Beraterinnen und Berater von Flüchtlingen sowie die Unterstützung in Einzelfällen.
Kontakt: Klaudia Dolk, Flüchtlingsrat NRW, E-Mail: dolk (at) frnrw.de. |
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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
- IMK-Bleiberechtsregelung 2009
- Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
- BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen
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Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
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