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Schnellinfo 4/2009 vom 15.06.2009, Teil 1



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                                                IN EIGENER SACHE

Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW e. V. am 20. Juni 2009, 11 bis 16 Uhr im Asienhaus in Essen!

Die Einladung richtet sich nicht allein an die Mitglieder des FR NRW, sondern ausdrücklich an alle Interessierten und in der Flüchtlingsarbeit Engagierten!

Tagesordnung

1. Begrüßung und Formalien

2. Schwerpunktthema: Bleiberecht

Auf der Mitgliederversammlung möchten wir Erfahrungen über die sich abzeichnende Problematik der Bleiberechtsregelung austauschen, gemeinsam zentrale Probleme formulieren und miteinander diskutieren, wie der Flüchtlingsrat NRW in der aktuellen Diskussion Position beziehen sollte.

3. Integration in den Arbeitsmarkt als Voraussetzung des Bleiberechts

Informationen über das ESF-Teilprojekt "Flüchtlinge in Arbeit“ im Netzwerk Bunt in die Zukunft, Projektleiterin Klaudia Dolk, FR NRW

Überregionaler Ansatz in NRW – Erreichen der Flüchtlinge in abgelegenen Regionen, Koordinatorin der ESF-Teilprojekte des FR NRW und der Internationalen Gesellschaft BiKuP, Varinia Morales, FR NRW

4. Weiterführung des Schnellinfos?!

5. Verschiedenes

- Schlussfolgerungen aus dem NRW-Erlass zum Kosovo/ Abschiebungen von Roma

- Unterstützung und Rat zur Wartung der Computer/des Netzwerke der Geschäftsstelle

 

Die Einladung zum Download finden sie unter Termine (20.6.09).

 

 

Vorstellung des neuen Vorstands

Heinz Drucks ist seit 2003 Leiter der Abteilung Zuwanderung bei der Diakonie Soest. Der Diplom-Sozialarbeiter unterrichtet darüber hinaus seit mehreren Jahren Asyl- und Ausländerrecht an der Evangelischen Fachhochschule Bochum, wo er auch Mitglied im Expertinnenpool für interkulturelle Fortbildungen ist. Im Themenfeld Asyl bewegt sich Heinz Drucks seit 1993 – zunächst in politischen Arbeitskreisen an der Uni und später bei der Flüchtlingsberatung in Dortmund und als Verfahrensberater in der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund. Seinen Schwerpunkt sieht er vor allem im Bereich der Bleiberechtsregelung.

 

Die studierte Ethnologin Barbara Eßer arbeitet seit 2006 beim Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf, wo sie sich derzeit vor allem mit der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigt. Zudem ist Barbara Eßer in der allgemeinen Flüchtlingsberatung des Deutschen Roten Kreuzes tätig. Ihr ehrenamtliches Engagement reicht zurück bis ins Jahr 1997, als sie ihre Mitarbeit beim Bielefelder Flüchtlingsrat begann. Ihre Arbeitsschwerpunkte dort lagen in der Verfahrensberatung und der Unterstützung von Flüchtlingen aus dem Kaukasus. Mit ihrem Einsatz für den Flüchtlingsrat NRW möchte Barbara Eßer nun den politischen Aspekt ihrer Arbeit wieder intensivieren.

 

Andrea Genten ist Lehrerin und Integrationsbegleiterin an einer Hauptschule in Aachen. In der Flüchtlingsarbeit ist sie bereits seit 1989 aktiv – zunächst im Aachener Flüchtlingsrat und später als Vorstandsmitglied in dessen Trägerverein Refugio. Lange Zeit arbeitete Andrea Genten als Flüchtlingsbeauftragte im Bistum Aachen mit den Schwerpunkten Lobby-, Öffentlichkeitsarbeit und Kirchenasyl, bis sie 2004/2005 die Geschäftsführung des Flüchtlingsrates NRW übernahm. Anschließend wirkte sie bereits für ein Jahr im Vorstand des Flüchtlingsrates NRW mit und übernahm die Vertretung im Forum Flughäfen in NRW, die sie bis heute innehat.

 

Seit mehr als 30 Jahren engagiert sich Volker Maria Hügel schon in der Flüchtlingsarbeit. Er leitet seit 1996 das Qualifizierungsprojekt der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in Münster, für die er zuvor bereits als Rechtsreferent und Leiter der Beratungsstelle tätig war. Volker Maria Hügel ist Mitglied des Vorstands von PRO ASYL und der Härtefallkommission beim Innenministerium NRW. Nebenbei unterrichtete er Asyl und Ausländerrecht im Rahmen eines Lehrauftrags an der FH Münster. Für den Flüchtlingsrat NRW arbeitete Volker Maria Hügel 1992 als Geschäftsführer und über viele Jahre hinweg als Sprecher. Er setzt sich insbesondere ein für die rechtliche Gleichstellung von Inländern und Einwanderern.

 

Varinia Morales ist Geschäftsführende Gesellschafterin der Internationalen Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation (BiKuP) und koordiniert mehrere EU-Projekte im Bereich der Flüchtlings- und Migrationsarbeit. Bereits seit 2002 leitet sie inzwischen mehrfach ausgezeichnete Sprach- und Kulturmittlerprojekte, um Flüchtlinge und Asylbewerber in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Auch der bundesweite Prozess zur "Etablierung des Neuen Berufsbildes Sprach- und Integrationsmittler" geht auf ihre Initiative zurück. Sie vertrat mehrere Jahre Netzwerkpartnerschaften gegenüber der European Thematik Group for Asylum Seekers und ist im Bereich der Versorgung, interkulturellen Öffnung, Bildung und Beschäftigung aktiv. Dem Vorstand des Flüchtlingsrates NRW gehört sie seit 2007 an.

 

Ingo Pickel arbeitet seit einigen Jahren bei der Deutschen Welle in Bonn. In der dortigen Redaktion Deutschkurse entwickelt er journalistische Angebote für Deutschlernende. Darüber hinaus ist er in der Internetredaktion von Aktion Mensch tätig und unterstützt zuweilen das Bonner Bildungswerk für Friedensarbeit im Integrationskursbereich. Sein ehrenamtliches Engagement begann Anfang der Neunziger in einer Amnesty-International-Ortsgruppe und konzentriert sich mittlerweile auf die Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen. Eine begonnene literaturwissenschaftliche Dissertation darf angesichts der anstehenden Aufgaben im Flüchtlingsrat noch ein wenig auf ihre Fertigstellung warten.

 

 

Dringende technische Unterstützung in der Geschäftsstelle gesucht

In der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats NRW e.V. suchen wir dringend ehrenamtliche Unterstützung für die Pflege und Wartung unserer PC und weiterer technischer Geräte. Da Jürgen König, der die Computer jahrelang mitbetreute, nach Frankfurt gezogen ist, brauchen wir ehrenamtliche Expertenhilfe hier in Essen.

Unterstützer sind sehr willkommen, bitte meldet Euch über E-Mail unter info@frnrw.de oder über Telefon, montags ganztägig oder donnerstags 14-18Uhr unter der 0211/899080.

 

 

Netzheft

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Adressen für das Netzheft mit.

Wir bemühen uns, das Netzheft immer aktuell zu halten.

 

 

                                    FLÜCHTLINGE IN ARBEIT NRW

Aktualisierter Flyer zu den Schulungsangeboten des Flüchtlingsrats NRW im Rahmen des Projektes „Flüchtlinge in Arbeit NRW“

Angeboten werden drei Schulungsmodule zu den Themen:

  1. Arbeits- und ausländerrechtliche Rahmenbedingungen/Sozialrecht, aktuell mit dem Schwerpunkt der Bleiberechtsregelungen,
  2. Einführung in die Angebote der Arbeitsagenturen,
  3. Beispiele für gelungene praktische Umsetzung der Integration Geduldeter in den Arbeitsmarkt.

Im Rahmen des ESF-Projekts bietet der Flüchtlingsrat NRW diese Schulungen flächendeckend überall in NRW an, sofern entsprechende Schulungen nicht von lokalen ESF-Projekten angeboten werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Projektleiterin, Frau Klaudia Dolk, in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats NRW, Tel. 0201/89908-14, Email: arbeit@frnrw.de.

Den Flyer mit den Schulungsangeboten und weiteren Informationen zum Download finden sie hier -> http://www.frnrw.de/arbeit/62/index.html

Weitere Informationen über das ESF-Projekt und aktuelle Schulungstermine finden Sie auf der Projekthomepage -> http://www.frnrw.de/arbeit/1/index.html

 

"Verhindert Deutschland Integration? – Das Beispiel der Bleiberechtsregelung"

Im Rahmen einer Ausstellung zum Thema Bleiberecht findet am 30.06.2009 um 19:30 Uhr die Veranstaltung "Verhindert Deutschland Integration? Das Beispiel der Bleiberechtsregelung" in Oberhausen statt. Als Referenten eingeladen sind Klaudia Dolk (Juristin Flüchtlingsrat NRW e.V.), Evelyn Meinhard (Flüchtlingsberatungsstelle des Kirchenkreises Oberhausen) und Zoran und Maja Ramanovic.

 

Einladung zur ESF-Schulung: "Rechtliche Rahmenbedingungen der Bleiberechtsregelung"

 

Referent:          Claudius Voigt, Projekt Q, GGUA Münster

Termin:            Mittwoch, den 26. August 2009

                        von 10 bis 16 Uhr

Ort:                  Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte,

                        Karl-Hölkeskamp Haus, Breddestr. 14, 44623 Herne

 

Die folgenden praxisrelevanten Schwerpunkte werden in der Schulung gesetzt:

·       Eckpunkte der Bleiberechts- und Altfallregelung

·       Erfordernis und Berechnung der Sicherung des Lebensunterhalts für den weiteren Aufenthalt, Ausnahmen hierzu, Kindergeld / Elterngeld / Kinderzuschlag

·       ;Rechtlicher Zugang zum Arbetismarkt für Ausländer/innen, Arbeitserlaubnisse

 

Der Kreis der Teilnehmer/innen wird auf 20 Personen beschränkt. Anmeldungsfrist: 10. Juli 2009.

         BLEIBERECHT      

Aufruf der Kirchen: "Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern", "Kettenduldungen beenden – humanitäres Bleiberecht sichern" – Kirchen fordern Verlängerung der Frist

Am 11.05.2009 traten die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonisches Werk und Deutscher Caritasverband mit gemeinsamen Forderungen zum Bleiberecht für Flüchtlinge an die Öffentlichkeit. Sie haben eine Aktion "Bleiberecht" gestartet und einen Aufruf verfasst, den Sie auf unserer Homepage unter Bleiberecht > Stellungnahmen/Forderungen zum Bleiberecht finden.

Außerdem gibt es die bundesweite Homepage www.aktion-bleiberecht.de.

 

Am 11.05.2009 haben die Evangelische Kirche Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, Caritas und Diakonie einen Aufruf verfasst zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung.

Hauptanknüpfungspunkt war die Regelung, dass diejenigen, die in Deutschland mit einer im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" leben, bis zum Ende des Jahres ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten müssen, damit ihre AE "auf Probe" verlängert werden kann. Es ist jetzt schon offensichtlich, dass viele Menschen diese Auflage nicht schaffen werden, da ihnen mit Status der Duldung eine Arbeitsaufnahme für lange Zeit verwehrt war und sie nun häufig nur eine Anstellung im Niedriglohnsektor erhalten oder aufgrund der Wirtschaftskrise arbeitslos bleiben. Im Aufruf der Kirchen wird gefordert, dass die AE über den 31. Dezember 2009 hinaus verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Weiter wird eine Abschaffung der so genannten Kettenduldungen gefordert, humanitäre Gesichtspunkte sollten angemessen berücksichtigt, die Trennung von Familien vermieden werden.

Am 27.05.2009 forderten Caritas und Diakonie in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine Nachbesserung des Bleiberechts. Weitere Stellungnahmen und Pressemitteilungen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Bleiberecht > Stellungnahmen/Forderungen zum Bleiberecht oder über die Geschäftsstelle.

 

Bleiberecht droht zu scheitern

Heinz Drucks, Vorstand beim Flüchtlingsrat NRW, hat einen Tagebuch-Eintrag vom 02.05.09 in www.dieGesellschafter.de zum drohenden Scheitern der Bleiberechtsregelung verfasst.

Sie erhalten den Artikel und weitere Informationen und Stellungnahmen zum Bleiberecht auf unserer Homepage unter Bleiberecht oder über die Geschäftsstelle.

 

Forderung der Grünen in NRW nach Verlängerung der Bleiberechtsregelung

Am 29.04.09 führte die grüne Landtagsfraktion eine Veranstaltung zum Thema "Wer darf bleiben?" durch. Als Ergebnis der Veranstaltung fordern die Grünen jetzt die Kommunen und Kreise auf, das Thema in die Gremien zu bringen und somit Druck auf die Bundesregierung auszuüben, sodass, laut der innen- und rechtspolitischen Sprecherin der Grünen im Landtag NRW, Monika Düker, eine Verlängerung der Altfallregelung die notwendigen politischen Mehrheiten im Bundestag, aber auch in der Gesellschaft findet.

Auf unserer Homepage unter Bleiberecht > Stellungnahmen/Forderungen zum Bleiberecht finden Sie ein Anschreiben der Grünen zur Musterresolution Verlängerung 104a, sowie die Musterresolution.

                                                          DUBLIN II

VG Würzburg v. 28.4.09: Dublin/Griechenland – Selbsteintritt, Eilrechtsschutz unterbricht Überstellungsfrist

Mit Urteil vom 28.04.09 (W 6 K 08.30170) hebt das VG Würzburg einen Dublin-Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland fortzusetzen, obwohl zunächst Griechenland für die Durchführung des Asylverfahrens des iranischen Flüchtlings zuständig war.

Es besteht ein Anspruch auf Selbsteintritt aus dem Gemeinschaftsrecht, da auf der (europarechtlichen) Ebene die Ableitung subjektiver Rechte aus Rechtsvorschriften weniger strengen Anforderungen unterliege als nach dem nationalen deutschen Recht (so auch auf Dolk in der Beilage zum Asylmagazin 1-2/2008 – Das Dublin-Verfahren – S. 19). Einstweilige Anordnungen unterbrechen die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren.

Eine Zusammenfassung des Urteils und das Urteil erhalten Sie über unserer Homepage unter Dublin II > Rechtsprechung zur Dublin II-VO > Dublin-Überstellungen nach Griechenland oder über die Geschäftsstelle.

 

VG Sigmaringen v. 26.03.09: Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist durch Eilrechtsschutz

Mit Urteil vom 26.03.2009 (A 2 K 1821/08) wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, einem Flüchtling aus dem Irak die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ( 60 Abs. 1 AufenthG), obwohl zunächst Griechenland für die Durchführung seines Asylverfahrens zuständig war. Die Überstellungsfrist ist nicht durch die Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes unterbrochen worden.

Sie erhalten das Urteil auf unserer Homepage unter Dublin II > Rechtsprechung zur Dublin II-VO > Effektiver Rechtsschutz in Dublin-Verfahren (Art. 19 Abs. 4 GG) oder über die Geschäftsstelle.

 

VG Würzburg v. 10.03.09: Dublin/Griechenland – Selbsteintritt, Eilrechtsschutz unterbricht Überstellungsfrist

Ein Anspruch auf Selbsteintritt ergibt sich nach der Entscheidung des VG Würzburg vom 10.3.09 (W 4 K 08.30122) aus dem (europäischen) Gemeinschaftsrecht (mit Verweis auf Dolk in Beilage zum Asylmagazin 1-2/2008 – Das Dublin-Verfahren – S.16). Einstweilige Anordnungen unterbrechen die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren.

Sie finden die Entscheidung auf unserer Homepage unter Dublin II > Rechtsprechung zur Dublin II-VO > Dublin-Überstellungen nach Griechenland oder über die Geschäftsstelle.

 

UNHCR besorgt über griechische Asyl-Pläne

In der Pressemitteilung vom 15.05.09 äußert sich der UNHCR besorgt über die geplante Einschränkung des Rechtswegs in Griechenland zur Überprüfung von Asylanträgen.

Die Fairness des Verfahrens, aber auch die einheitliche und schlüssige Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie anderer relevanter Instrumente des internationalen und des EU-Rechts würden durch die geplanten Änderungen des griechischen Rechts in Frage gestellt.

Sie erhalten die PM über unsere Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II – Verfahren > Griechenland oder über die Geschäftsstelle.

 

Dolk/Fahlbusch: Dublin-II-Workshop auf der 9. Fachtagung gegen Abschiebungshaft in Berlin

Die Vorträge vom 16.05.09 von Klaudia Dolk, Flüchtlingsrat NRW, und Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover, erhalten Sie auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II – Verfahren oder über die Geschäftsstelle.

 

Rüssel/Scherenberg: Über das Kirchenasyl zur Flüchtlingsanerkennung

In einem Artikel im Heft zum Tag des Flüchtlings 2009 (S. 19) von Konrad Rüssel und Timmo Scherenberg wird geschildert, dass ein Flüchtling aus dem Irak im Kirchenasyl Schutz vor einer Abschiebung nach Schweden suchte. Der Flüchtling fürchtete, dass man ihn aus Schweden dann in den Irak abschieben würde.

Den Artikel erhalten Sie auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II-Verfahren oder über die Geschäftsstelle.

 

Wilkens: Gut für die Griechen, aber nicht für Flüchtlinge

Chrissi Wilkens berichtet in einem Artikel im Heft zum Tag des Flüchtlings 2009 (S. 36 f.) über die Situation von Flüchtlingen in Griechenland.

Den Artikel sowie das vollständige Heft zum Tag des Flüchtlings erhalten Sie auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II-Verfahren > Griechenland oder über die Geschäftsstelle.

 

Nissen: Dublin-II-Verordnung und Abschiebungshaft in Rendsburg

Silke Nissen, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und Diakonieverein Migration Rendsburg, berichtet in Der Schlepper Nr. 47, 5/2009 über die aktuelle Abschiebungshaftpraxis im Rahmen von Dublin-Verfahren. (KD)

Den Artikel erhalten Sie auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II-Verfahren oder über die Geschäftsstelle.

         EUROPA

Amnesty International bringt Asylbericht zu Türkei heraus

In einer Pressemitteilung vom 22.04.2009 weist der Pressesprecher von ai, Dr. Dawid D. Bartelt, auf einen neu veröffentlichten Bericht zum Thema Asyl in der Türkei hin. Der 53-seitige Bericht in englischer Sprache unter dem Titel "Stranded. Refugees in Turkey denied protection" informiert über die Situation von Asylsuchenden in der Türkei, das Asylsystem und die Rechte der Flüchtlinge.

Laut ai steigt die Anzahl der Flüchtlinge in der Türkei ständig, viele sterben aber schon bei dem Versuch, türkisches Gebiet zu erreichen. Die Türkei erkenne kaum Flüchtlinge als Asylbewerber an, viele kommen in Haft und werden auch in Staaten abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen.

Amnesty International fordert die Türkei auf, ein faires und mit den internationalen Standards zu vereinbarendes Asylverfahrensgesetz zu verabschieden.

Sie erhalten den Bericht auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Türkei oder über die Geschäftsstelle.

 

Beschlussfassung durch das Europaparlament am 07.05.2009 zu sozialen Mindeststandards für Asylbewerber

In Artikeln vom 08.05.09 berichten die FAZ und die Süddeutsche von einem Beschluss des EU-Parlaments vom 07.05.09 zu Asylbewerberleistungen. Den EU-Mitgliedstaaten bleibt weiterhin freigestellt, zu entscheiden, ob Asylbewerber Geld- oder Sachleistungen bekommen. Die Betroffenen sollen auch in Zukunft keinen Anspruch auf materielle Leistungen, die der Sozialhilfe der einheimischen Bürger entsprechen, haben. Für Deutschland heißt das, dass ihnen keine Leistungen nach SGB II (Hartz IV) zustehen.

Das Parlament folgte aber dem Vorschlag der Kommission, den Asylbewerbern nach einem halben Jahr eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, in Deutschland liegt die Frist zurzeit bei einem Jahr. Gegen diese Entscheidung bestehen aber noch Vorbehalte von Deutschland und weiteren Mitgliedstaaten, was nun zwischen Rat und Parlament verhandelt werden soll.

Die Artikel von der FAZ und der Süddeutschen Zeitung erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/Rechtsprechung > Erlasse > Sozialleistungen oder über die Geschäftsstelle.

 

Italien schiebt Bootsflüchtlinge nach Libyen ab

In einer Presseerklärung vom 11.05.09 berichtet PRO ASYL über die Zurückdrängung von vier Flüchtlingsschiffen in internationalen Gewässern durch die italienische Küstenwache am 07.05.09 und dem darauf folgenden Wochenende. Die insgesamt ca. 500 Menschen in den Booten, unter ihnen auch schwangere Frauen und Kinder, wurden nach Libyen zurückgedrängt. "Der rechtspopulistische Innenminister Roberto Maroni jubelt und spricht von einem 'historischen Tag' im Kampf gegen 'illegale Einwanderung' und von einem 'Modell für Europa'", so PRO ASYL. Sogar der EU-Kommissar Jacques Barrot werde in verschiedenen Meldungen zitiert mit der Äußerung, er sei zufrieden, wie diese Situation gelöst wurde.

Amnesty International Italia und weitere humanitäre Organisationen protestieren gegen die Rückschiebungen nach Libyen und fordern von der italienischen Regierung eine genaue Erklärung zum Vorgang vom Donnerstag, 07.05.09, als 227 Flüchtlinge vor Lampedusa nach Libyen zurückgeschoben wurden.

Die Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage von PRO ASYL.

DEUTSCHLAND

Humanitäre Hilfe ist kein Verbrechen

PRO ASYL ruft zur Solidarität mit Elias Bierdel und Stefan Schmidt auf

Bitte um Unterzeichnung eines Aufrufs

In einer Pressemitteilung vom 18.05.09 ruft PRO ASYL zur internationalen Solidaritätskampagne für Elias Bierdel und Stefan Schmidt auf und bittet alle, den Aufruf "Humanitäre Hilfe ist kein Verbrechen" zu unterzeichnen.

Elias Bierdel und der Kapitän des Schiffes, Stefan Schmidt, hatten im Juni 2004 im Rahmen einer Fahrt mit der Cap Anamur 37 Bootsflüchtlinge im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. Erst nach Tagen durften sie ins sizilianischen Porto Empedocle einlaufen, Bierdel und Schmidt wurden wegen Mithilfe zur illegalen Einwanderung festgenommen, die Flüchtlinge wurden innerhalb weniger Tage abgeschoben.

Die italienische Staatsanwaltschaft fordert bis zu 4 Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro.

PRO ASYL bittet um Unterstützung und fordert alle auf, die Online-Petition zu unterzeichnen.

Unter der Internetseite: http://www.proasyl.de/de/home/aktion-humanitaere-hilfe-ist-kein-verbrechen/

finden Sie den Aufruf, den Sie unterzeichnen können.

 

Aktuelles EASY: Informationspapiere für FlüchtlingsberaterInnen: Sozialleistungen für Ausländer

Im neusten Informationspapier des AK Asyl e.V. Bielefeld werden für die FlüchtlingsberaterInnen die verschiedenen Leistungen und die Besonderheiten beim Leistungsbezug von Ausländern beschrieben. Im aktuellen Easy gibt es eine Tabelle über die Sozialleistungen, die eine "Schnellübersicht" ermöglicht.

Sie erhalten das Informationspapier auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/Rechtsprechung > Weitere Dokumente oder über die Geschäftsstelle.



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Psychische Probleme bleiben meist unerkannt
Artikel aus dem Ärzteblatt (Heft 49/2009, Seite A2463 ff.)
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Pressemitteilung zu einem Urteil des VG Frankfurt/Oder vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst
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Erklärung des 1. Roma-Treffens 2010
Für mehr Menschlichkeit und Demokratie - Erklärung des 1. Roma-Treffens 2010, Hannover, 31.01.2010
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