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Erlass des IM NRW vom 24.02.2010
IM NRW Erlass - Ausnahmeregelung des § 104a Absatz 3 Satz 2 AufenthG, Abgelegtes Aufenthaltsrecht für Kinder
IM NRW, 10.12.2009: gesetzliche Altfallregelung (§104a AufenthG) Allgemeine Zustimmungserteilung zur Beschäftigung
Erlass des IM NRW zu § 104a Abs. 3 S. 2 AufenthG vom 13.10.2009
Neuer Bleiberechtserlass des IM NRW vom 30.09.2009
Erlass des IM NRW v. 7.5.09 zur Härtefallregelung des § 104a Abs. 6 AufenthG
IM NRW 08.05.2009: Niederlassungserlaubnis bei sog. Altfällen
Erlass des IM NRW: Sicherung des Lebensunterhaltes muss jetzt höher sein
§23a AufenthG – Abweichung vom Erteilungsverbot ist zulässig
Straftaten nach §§9-16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind keine Ausschlussgründe bei der Bleiberechtsregelung
Innenministerium NRW: Bleiberecht nach §§104a und 104b AufenthG nur nach Sprachnachweis zum Stichtag, danach kein Antrag mehr auf Duldung möglich
Schreiben des Innenministeriums NRW vom 10.07.2008 zur Ermessensduldung in Petitionsangelegenheiten
Erlass des IM NRW vom 9.7.2008 - Nicht rechtzeitige Entscheidung über Probeaufenthaltserlaubnis
Ergänzende Anwendungshinweise zu § 104a und 104b AufenthG
Aufhebung von Asylanerkennung hat keine Wirkung auf die Anrechnung von Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung
Bleiberecht für Antragsteller mit ungeklärter Identität – Spielräume sollen ausgenutzt werden
Geduldete, die nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, sollen konsequent abgeschoben werden
Vorzeitige Tilgung von Straftaten bei der bundesgesetzlichen Bleiberechtregelung
Anwendungshinweise zu § 104a und 104b AufenthG
Abschiebestopp für Personen, die möglicherweise unter die neue bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung fallen
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Erlass des IM NRW v. 7.5.09 zur Härtefallregelung des § 104a Abs. 6 AufenthG

Erlass des IM NRW v. 7.5.09 - Keine Verlängerung der Bleiberechts-Aufenthaltserlaubnis zur Probe bei Besuch von Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahmen, jedoch Verlängerungsmöglichkeit für Schüler und Studenten, sofern ihre Ausbildung zügig betreiben und zu erwarten ist, dass sie diese schnellstmöglich beenden.

Bund und Länder werden die weitere Entwicklung analysieren und im Austausch über die Situation des betroffenen Personenkreises bleiben. Dabei werde zu berücksichtigen sein, dass die gegenwärtige Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt in Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise die Situation für potentiell Bleibeberechtigte erheblich verschlechtert hat und auch die Fördermaßnahmen für den betroffenen Personenkreis erst sehr spät angelaufen sind.

Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 104a Abs. 6 AufenthG auf Personen, die wegen der Pflege eines kranken oder behinderten Angehörigen außerstande sind, ihren Lebensunterhalt zu sichern, ist nicht zulässig. Die gesetzliche Altfallregelung ist vom Gesetzgeber so konzipiert worden, dass eine Zuwanderung in die Sozialsysteme vermieden und auch öffentliche Mittel nicht in Anspruch genommen werden sollen. (KD)


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Schnellinfo 2/2010 vom 18.03.2010
  • Tod eines Jugendlichen in Abschiebehaft
  • Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt am Main
  • Syrien
  • Landgericht Braunschweig zur Altersfeststellung und Minderjährigenhaft

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Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt am Main
Jahresbericht 2008/2009
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Asylpolitisches Forum 2009
Dokumentation des Asylpolitischen Forums vom 27. - 29- November 2009
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