Download als PDF zum bequemen Ausdrucken
IN EIGENER SACHE
Mitgliederversammlung FR NRW am 15.August 2009
Am 15.08.09 findet unsere Mitgliederversammlung im Asienhaus, Bullmanaue 11, 45327 Essen statt.
Wir laden alle Interessierten, (ausdrücklich auch Nicht-Mitglieder) herzlich ein!
Bleiberechts-Arbeitsgruppe des Flüchtlingsrats NRW gegründet!
Auf der Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW wurde am 20.06.2009 eine Arbeitsgruppe zum Thema Bleiberecht gegründet, um landesweit die politische Arbeit zu vernetzen und Forderungen zur Vermeidung eines Scheiterns der Bleiberechtsregelung zu erarbeiten.
Die ersten Treffen der Bleiberechts-AG fanden bereits am Samstag, den 4. Juli 2009, um 12 Uhr und am 17. Juli um 15:00 Uhr im Asienhaus in Essen statt. Das nächste Treffen wird auf der nächsten MV festgelegt. Interessierte sind herzlich eingeladen, in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Die Wegbeschreibung zum Asienhaus in Essen finden Sie hier.
BLEIBERECHT
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat: Regelungen zu Bleiberecht deutlich nachbessern!
GRÜNE fordern: Regelungen zu Bleiberecht deutlich nachbessern!
Die Frist läuft am 31.12.09 ab, ohne dass die so genannte Altfallregelung bislang merklich gegriffen hätte. Wer an diesem Stichtag z.B. nicht nachweisen kann, dass er seinen Lebensunterhalt komplett durch Erwerbstätigkeit sichert, ist durchgefallen. Wie schafft man das ohne Ausbildung bei einem schwierigen Arbeitsmarkt und in den meisten Fällen ohne den Anspruch auf Kindergeld?
Das bedeutet für die meisten der schon seit Jahren nur geduldeten Personen entweder Ausweisung oder Manifestierung dieses zermürbenden Zustandes.
Die Pressemitteilung der Grünen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Bleiberecht > Stellungnahmen / Forderungen zum Bleiberecht > Kommunale Forderungen/Ratsbeschlüsse zum Bleiberecht oder über die Geschäftsstelle.
Rroma-Demonstration in Münster: „ ABSCHIEBESTOPP - BLEIBERECHT FÜR RROMA“
Presseerklärung der Rroma Initiative Münster „Abschiebestopp – Bleiberecht“ vom 29.6.2009
Rroma-Demonstration in Münster
Anlass der Demonstration sind die aktuell in Nordrhein-Westfalen laufenden und akut drohenden Abschiebungen von Rroma in den Kosovo. Dazu gab es am 13.05.09 einen Erlass des Nordrhein-Westfälischen Innenministeriums, der den bisherigen Abschiebestopp für Minderheiten aus dem nun unabhängigen Kosovo aufhob.
Viele Rroma sind seit über 10 oder gar 20 Jahren in Deutschland – auch hier in Münster -, ihre Kinder sind hier geboren und aufgewachsen. Wir wollen bleiben und fordern deshalb einen sofortigen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für alle.
Die gut besuchte Demonstration hat auf drei Kundgebungsplätzen in Münster Stellung zur Situation der Rroma im Kosovo und zum Bleiberecht genommen. Unisono forderten Michael von Holtey (Pax Christi), Anna Laumeier und Andreas Michels (beide GGUA), Spyros Marinos (Ausländerbeirat Münster) und Volker Maria Hügel (FRNRW) einen sofortigen Abschiebungsschutz für Roma aus dem Kosovo und ein rechtlich gut ausgestattetes Bleiberecht. Zudem wurde die Stadt Münster aufgefordert, keine Abschiebungen von Minderheiten in den Kosovo vorzunehmen.
Sie erhalten das Flugblatt zur Demonstration auf unserer Homepage unter Bleiberecht > Stellungnahmen / Forderungen zum Bleiberecht > Kommunale Forderungen/Ratsbeschlüsse zum Bleiberecht oder über die Geschäftsstelle.
Aktion 302 in Münster: Rroma Initiative, amnesty international und GGUA fordern Bleiberecht für Roma
Samstag 18. Juli fand in Münster unter den Wiedertäuferkäfigen ein Aktionstag für ein Bleiberecht der Roma statt. Unter dem Motto: „Aktion 302 – Rettet Eure Nachbarn“ wurde in verschiedenen Aktionsformen über die geplante Abschiebung von 302 Roma aus dem Kosovo informiert. Lokalpolitik, Ausländerbeirat und Menschenrechtsorganisation fordern für diese 302 von Abschiebung gefährdeten Roma ein Bleiberecht. Die Veranstalter werteten es auch als Erfolg, dass für das Bleiberecht der Roma über 380 Unterschriften wurden an den Infoständen gesammelt werden konnten. Die Aktion 302 läuft weiter in Münster.
Lippische Landessynode schließt sich Votum der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz an
Die Lippische Landessynode hat sich am 20. Juni 2009 auf ihrer Tagung in Stapelage mit einem einstimmigen Beschluss den Aufruf der Kirchen zum Bleiberecht zu eigen gemacht. Der entsprechende Synodenbeschluss erfolgte einstimmig. Zugleich ermutigt die Synode den Kreis Lippe und die Stadt Detmold als Träger von Ausländerbehörden, sich einem solchen humanitären Appell anzuschließen.
Weitere Informationen über den Beschluss der Lippischen Landssynode finden Sie auf den Seiten www.lippische-landeskirche.de.
Informationen zum Aufruf der Kirchen zum Bleiberecht finden Sie auf unseren Seiten und auf den Seiten www.aktion-bleiberecht.de. (KD)
Beschluss der Kreissynode des Kirchenkreises Arnsberg zum Bleiberecht vom 6.6.2009
Fristen müssen verlängert werden, humanitäre Gesichtspunkte müssen angemessen berücksichtigt werden, Einzellfälle müssen angemessen gewürdigt.
Informationen zum Aufruf der Kirchen zum Bleiberecht finden Sie auf unseren Seiten und auf den Seiten www.aktion-bleiberecht.de. (KD)
Den Beschluss zum Bleiberecht erhalten Sie auf unserer Homepage unter Bleiberecht > Stellungnahmen / Forderungen zum Bleiberecht > Forderungen der Kirchen oder über die Geschäftsstelle.
Beschluss der Kreissynode des Kirchenkreises Soest zum Bleiberecht vom 15. Juni 2009
Fristen müssen verlängert werden, humanitäre Gesichtspunkte müssen angemessen berücksichtigt werden, Einzelfälle müssen angemessen gewürdigt werden, die Trennung von Familien sollte vermieden werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.aktion-bleiberecht.de.
Kommunale Resolutionen der Städte zum Bleiberecht
Die Resolutionen zu den Städten Krefeld, Leverkusen, Marl, Recklinghausen, Remscheid und Wuppertal erhalten Sie auf unserer Homepage unter Bleiberecht > Stellungnahmen / Forderungen zum Bleiberecht > Kommunale Forderungen/Ratsbeschlüsse zum Bleiberecht oder über die Geschäftsstelle.
Dublin II
VG Frankfurt a.M.: Überstellung nach Griechenland war rechtswidrig
Pressemitteilung von Pro Asyl zum Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (7 K 4376/07.F.A (3)) vom 08.07.2009.
Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Die Pressemitteilung von Pro Asyl vom 10.7.2009 zu dieser Entscheidung finden Sie auf den Seiten www.proasyl.de. (KD)
VG Frankfurt a.M. v. 10.7.09: Keine Dublin-Überstellung nach Griechenland
VG Frankfurt a.M., Beschluss v. 10.7.09 (12 L 1684/09.F.A) - Ernstliche Zweifel an zuverlässiger Einhaltung der GFK und EMRK in Griechenland.
Art. 10 Abs. 1 Dublin II-VO ist, soweit Griechenland betroffen ist, mit höherrangigem Gemeinschaftsrecht insoweit nicht vereinbar.
Der Antragstellerin kann auch ein Abwarten der Bescheidzustellung nicht zugemutet werden, da angesichts der Regelungen des 34a AsylVfG die Erlangung effektiven Rechtsschutzes vor Durchführung der Abschiebung dann wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig möglich wäre. (KD)
Sie erhalten das Urteil auf unserer Homepage unter Dublin II > Rechtsprechung zur Dublin II-VO > Dublin-Überstellungen nach Griechenland > Überstellung nach Griechenland rechtswidrig oder über die Geschäftsstelle.
Österreichischer AsylGH v. 19.3.2009: Aufhebung eines Dublin-Bescheids zur Überprüfung der Überstellungsfähigkeit
Österreichischer AsylGH, Beschluss v. 19.3.2009 (S8 402782-1/2008): Stattgabe einer Beschwerde zur Überprüfung der Überstellungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Vorbringens unzureichender Aufnahmebedingungen in Griechenland.
Vorgetragen wurden in diesem Verfahren von dem Erstbeschwerdeführer eine drohende Verletzung seiner Rechte nach Art. 3 EMRK:
unzureichende medizinische Versorgung in Griechenland,
mangelnde Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland,
Polizeiübergriffe in Griechenland.
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs hätten die Mitgliedstaaten nicht nachzuprüfen, ob ein bestimmter Mitgliedstaat generell sicher sei, da die "entsprechende Vergewisserung" nicht durch die Mitgliedstaaten, sondern durch die Organe der EU, im konkreten Fall den Rat bei der Erlassung der Dublin-Verordnung erfolgt seien. (...) Eine Nachprüfung der grundrechtlichen Auswirkungen einer Überstellung eines Asylbewerbers in einen anderen Mitgliedstaat im Einzelfall sei jedoch gemeinschaftsrechtlich zulässig.
Der österreichische Asylgerichtshof halte vorab fest, dass er zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund sehe, allgemein Überstellungen nach Griechenland nach der Dublin-Verordnung für unzulässig zu erklären und generell die Anwendung des Art. 3 Abs. 2 Dublin-Verordnung anzuordnen. Es sei eine Einzelfallprüfung angebracht.
Im vorliegenden Fall sei insbesondere die Frage der Versorgungssituation von besonders vulnerablen Personen bzw. Personengruppen, wie etwa Familien mit Kleinkindern oder Kranken, zu klären.
Bei dem Erstbeschwerdeführer handelt es sich um eine solche besonders schützenswerte Person. Aus der ärztlichen Untersuchung ergebe sich, dass bei diesem eine belastungsabhängige krankheitswertige psychische Störung vorliege (aus welchen Gründen diese entstanden ist, kann dahingestellt bleiben). Es werde zwar eine Überstellung nach Griechenland aus ärztlicher Sicht für zumutbar erklärt, doch ist die Überstellungsfähigkeit des Erstbeschwerdeführers vor dem Hintergrund des Beschwerdevorbringens (unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Unterbringungsmöglichkeit sowie behauptete Polizeiübergriffe) neuerlich zu überprüfen.(KD)
Sie finden eine Zusammenfassung dieser Entscheidung auf der Seite www.asylanwalt.at.
PRO ASYL: Dramatische Zuspitzung der Situation von Flüchtlingen in der Ägäis
Pro Asyl vom 24.7.2009: Berichte über akute Gefahr völkerrechtswidriger Abschiebungen aus Griechenland in die Türkei.
Sie finden diesen News-Artikel auf den Seiten www.proasyl.de. (KD)
UNHCR Athen: Keine Beteiligung von UNHCR an neuem Asylverfahren in Griechenland
Pressemitteilung von UNHCR Athen vom 17. Juli 2009 (deutsche Übersetzung), in welcher klargestellt wird, dass sich UNHCR nicht an dem neuen Asylverfahren in Griechenland beteiligen wird, solange nicht durch strukturelle Änderungen faire und effiziente Asylverfahren garantiert sind. (KD)
Die Pressemitteilung erhalten Sie auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II-Verfahren > Griechenland oder über die Geschäftsstelle.
EUROPA
Hinrichtung der Menschenrechtlerin Natascha Estemirova in Tschetschenien
Die Menschenrechtlerin und Journalistin Natascha Estemirova ist am 15.07.2009 in Grosny/Tschetschenien entführt und ermordert worden.
Zuletzt hatte sie Nachforschungen über Hinrichtungen im Tschetschenienkrieg angestellt. Natascha Estemirova hatte auch mit der Reporterin Anna Politkowskaja und dem Menschenrechtsanwalt Stanislaw Markelow zusammengearbeitet, welche ebenfalls in 2006 und in diesem Jahr ermordet worden sind.
Natascha Estemirova war eine bekannte Aktivistin der Menschenrechtsorganisation Memorial in Tschetschenien.(KD)
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Tschetschenien oder über die Geschäftsstelle.
Neueste Entwicklungen im Iran
Nach den Präsidentschaftswahlen im Iran am 12. Juni ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Opposition und Sicherheitskräften gekommen. Während Amtsinhaber Mahmud Ahmadinedschad die Wahl laut offiziellen Angaben klar für sich entscheiden konnte, sprechen seine Gegner von Wahlbetrug.
Nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse werfen die Menschen dem Regime der Islamischen Republik Iran Wahlbetrug vor. In Teheran und in anderen iranischen Großstädten nahmen Hunderttausende an friedlichen Demonstrationen teil, zu denen der unterlegene Präsidentschaftskandidat der Reformer Hossein Musawi aufgerufen hatte. Gegen die Demonstrierenden, die Neuwahlen und eine Absetzung von Präsident Ahmadinedschad forderten, gingen die Polizei und paramilitärische Basidji-Milizen mit brutaler Härte vor. Dabei wurden viele Menschen getötet und hunderte verletzt. Nach Angaben der iranischen Behörden sind 170 Personen festgenommen worden. Menschenrechtsorganisationen sprechen von mehr al 2.000 Verhafteten - darunter auch zahlreiche bekannte iranische Reformpolitiker - und mindestens 30 Toten. Genaue Zahlen zu den Inhaftierten und Getöteten sind bisher nicht bekannt.
Zu Protesten gegen die umstrittene Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad ist es auch in Deutschland gekommen. Nach einem Bericht der Bundeszentrale für politische Bildung gingen allein in Hamburg rund 4000 Menschen mit grünen Bändern und Rosen durch die Innenstadt. Teils vermummte Exil-Iraner trugen Fotos von verletzten Demonstranten aus ihrer Heimat. Auch aus Stuttgart, Köln und Frankfurt am Main wurden Proteste gemeldet (Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de).
Nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker hat es auch in den iranischen Kurdengebieten vereinzelte Proteste gegen die Regierung gegeben, gegen die von den iranischen Sicherheitskräften mit unverminderter Härte vorgegangen worden sein soll. In der von überwiegend Kurden bewohnten Stadt Kermanschah sollen am 17. Juni bei Protesten fünf Menschen getötet worden sein (Gesellschaft für bedrohte Völker, www.gfbv.de).
Die EU äußerte sich nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung besorgt über die Entwicklung im Iran. In einer Erklärung des tschechischen EU-Vorsitzes, die am Samstagabend in Prag verbreitet wurde, zeigte man sich "[…] besorgt über angebliche Unregelmäßigkeiten während des Wahlprozesses und die Gewalt, die direkt nach der Bekanntgabe der offiziellen Wahlergebnisse ausbrach.“ Man hoffe außerdem, dass Iran seine internationalen Verpflichtungen einhalten und den Dialog in Nuklearfragen wieder aufnehmen werde (FAZ, www.faz.net).
Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte nach Berichten des Spiegel die Wiederwahl Ahmadinedschads sei nicht demokratisch gewesen. Der Wächterrat habe nur vier von 1400 angemeldeten Kandidaten zur Wahl zugelassen. Fraktionsvize Jürgen Trittin forderte eine "glaubhafte Untersuchung über das Ausmaß von Wahlfälschungen". Bundesregierung, EU und die internationale Gemeinschaft „müssten dies mit Nachdruck einfordern“ (Spiegel, www.spiegel.de).
In einer Pressemitteilung erklärte die Linke, sie verurteile die Verhaftungen und brutalen Misshandlungen von Demonstranten und den Eingriff in die Informationsfreiheit des Internets auf das Schärfste (Die Linke, www.die-linke.de).
Auch die Internationale Liga für Menschenrechte verurteilte das Vorgehen der iranischen Polizei und der Basidji-Milizen gegenüber den Demonstranten und forderte eine unabhängige internationale Überprüfung der gesamten Präsidentenwahl, die Freilassung aller Festgenommenen und die Aufklärung der brutalen Übergriffe auf die Demonstranten. Des Weiteren forderte sie die deutsche Bundesregierung dazu auf, „mit ihrem gesamten politischen Gewicht auf die strikte Einhaltung der universellen Menschenrechte sowie auf die Achtung der Grundsätze der Demokratie durch die Islamische Republik Iran zu drängen“(Internationale Liga für Menschenrechte, www.ilmr.de).
Am 25. Juli hatten amnesty international, Human Rights Watch, Reporter ohne Grenzen u.a. zu einem globalen Aktionstag zur Unterstützung der Protestierenden im Iran aufgerufen. Gemeinsam mit den Friedensnobelpreisträgern Shirin Ebadi, Desmond Tutu und Jody Williams fordern die Organisationen die Einhaltung der Menschenrechte im Iran, die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen sowie Versammlungs- und Pressefreiheit und ein Ende der staatlich unterstützten Gewalt. In weltweit über 100 Städten beteiligten sich mehrere Tausende an Kundgebungen gegen die Menschenrechtsverletzungen im Iran.
Sie erhalten die genannten Stellungnahmen auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Iran oder über die Geschäftsstelle.