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Schnellinfo 5/2009 vom 27.07.09, Teil 2

Chachipe fordert die EU auf, eine nachhaltige Lösung für Romaflüchtlinge aus dem Kosovo zu finden

Die in Luxemburg ansässige Nichtregierungsorganisation Chachipe hat in einem Schreiben an die Europäische Union appelliert, die Flüchtlingskrise der Roma zu lösen. Der Verein erklärte, dass selbst 10 Jahre nach Ende des Krieges im Kosovo noch immer mehrere zehntausend Kosovoroma auf eine Lösung ihres Schicksals warteten.
In dem Schreiben äußert Chachipe außerdem unter anderem seine Besorgnis über die Unterzeichnung eines bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen Kosovo und der deutschen Bundesregierung. Der Verein erklärte, eine Abschiebung der Roma in den Kosovo verstoße aufgrund der unwürdigen und teilweise lebensbedrohlichen Lebensumständen der Roma im Kosovo nicht nur  gegen grundlegende Prinzipien des internationalen Menschenrechts, sondern stehe außerdem im Widerspruch mit der Stellungnahme des UNHCR über die andauernde internationale Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo.

Nach Angaben der NGO sehen sich viele Roma inzwischen einem derart hohen Druck ausgesetzt, dass sie von einem Land ins nächste auswandern um einer Abschiebung zu entgehen.

Chachipe fordert in seinem Schreiben ein sofortiges Ende der Abschiebung von Roma ins Kosovo. Des Weiteren forderte der Verein eine Wiederaufnahme der Eigentumsverfahren für Rückkehr und Entschädigung widerrechtlich enteigneten oder zerstörten Wohneigentums bzw. anderer Immobilien und Grundstücke. Darüber hinaus müsse eine gründliche Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen gegen Roma und die Verfolgung und Verurteilung mutmaßlicher Kriegsverbrecher gewährleistet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf www.romarights.wordpress.com.

 

UNHCR-Empfehlungen an Schweden für die Ratspräsidentschaft Juli - Dezember 2009

engl. Originalversion mit deutscher Zusammenfassung, Themen:

Qualität von Asylentscheidungen,

Zugang über EU-Außengrenzen,

Resettlement,

Umverteilung und Familienzusammenführung von (anerkannten) Flüchtlingen,

Freizügigkeit und Integrationsmöglichkeiten für (anerkannt) Schutzbedürftige

Änderungen der Dublin II-VO (siehe hierzu die UNHCR-Stellungnahme vom 18.3.09),

Regionale Schutz- und Rückkehrprogramme,

Rolle von UNHCR im Rahmen der oben genannten EU-Asyl-Themen. (KD)

Sie erhalten das Empfehlungsschreiben auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > EU-Flüchtlingspolitik / EU-Außengrenzen oder über die Geschäftsstelle.

 

Weltflüchtlingsstatistik 2008:

42 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht

Nach Angaben des „Global Trends“ Berichtes des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) waren im Jahr 2008 insgesamt 42 Millionen Menschen auf der Flucht. Dem Bericht zufolge gab es Ende letzten Jahres insgesamt 16 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende sowie 26 Millionen Binnenvertriebene (Menschen die innerhalb ihres Heimatlandes fliehen mussten).

Afghanistan stellte 2008 mit 2,8 Mio. Menschen auf der Flucht das Land mit der größten Anzahl von Flüchtlingen, gefolgt von Irak mit insgesamt 1,9 Mio. Damit kamen allein 45 Prozent der Flüchtlinge für die UNHCR tätig ist aus diesen beiden Ländern.

Dem Bericht zufolge leben 80 Prozent der Flüchtlinge in Entwicklungsländern. Im Jahr 2008 nahm Pakistan mit 1,8 Mio. aufgenommenen Menschen die meisten Flüchtlinge auf, gefolgt von Syrien mit 1,1 Mio. und Iran mit 980.000.

Laut UNHCR Angaben ist 2008 die Zahl Asylsuchender im Vergleich zum Vorjahr um 28 Prozent auf weltweit 839.000 gestiegen.

Dem gegenüber gab es 2008 deutlich weniger Rückkehrer als im Jahr zuvor: 17 Prozent weniger Flüchtlinge und 34 Prozent weniger Binnenvertriebene gingen zurück in ihre Heimat. Einen Grund hierfür sieht UNHCR unter anderem in der schlechten Sicherheitslage Afghanistans und Somalias. Insgesamt kehrten laut „Global Trends“ Bericht innerhalb der letzten zehn Jahre etwa elf Millionen Flüchtlinge in ihr Heimatland zurück, die Mehrzahl von ihnen mit Unterstützung seitens UNHCR.

UN-Flüchtlingskommissar António Guterres wies darauf hin, dass der Bericht nur Statistiken bis Ende 2008 enthalte und somit neuerlich aufgetretene Massenfluchtbewegungen wie beispielsweise  in Pakistan, Sri Lanka und Somalia nicht erfasst würden.

Den vollständigen UNHCR-Bericht "Global Trends 2008“ finden Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Dokumentationen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des UNHCR unter www.unhcr.de.

 

DEUTSCHLAND

Amnesty International und Pro Asyl: Deutschland blockiert Reform des EU-Flüchtlingsrechts

PRESSEMITTEILUNG vom 15.06.2009

DEUTSCHLAND BLOCKIERT REFORM DES EU-FLÜCHTLINGSRECHTS!

Amnesty International und PRO ASYL fordern, dass Deutschland mehr Asylbewerber aufnimmt / Die EU muss auch auf Hoher See Zugang zum Asylverfahren gewähren.

BERLIN, 15.06.2009 – Deutschland blockiert notwendige Reformen des europäischen Flüchtlingsrechts und entzieht sich zunehmend seiner Verantwortung, Schutzbedürftige in Deutschland aufzunehmen, kritisierten Amnesty International und PRO ASYL anlässlich des heutigen 9. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz in Berlin.

„Es ist kaum noch möglich, Zugang zu einem fairen Asylverfahren in Europa zu erhalten“, sagte Wiebke Hennig, Flüchtlingsreferentin von Amnesty International. „Das ist nicht nur völkerrechtswidrig, es ist auch beschämend für eine EU, die erst letztes Jahr offiziell ihr Vorhaben bekräftigt hat, ein ‚Europa des Asyls’ zu schaffen.“

Die Pressemitteilung erhalten Sie auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II-Verfahren > Griechenland oder über die Geschäftsstelle.

  

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Hammarberg, fordert europäische Regierungen auf, noch keine Minderheiten in die Republik Kosovo abzuschieben

In dem Bericht vom 2.7.2009 wird die anhaltende Diskriminierung der Roma, Ashkali und Kosovoägypter hervorgehoben. Außerdem bezeichnet der Kommissar die allgemeine Sicherheitslage und die Lage dieser drei Gemeinschaften als gespannt.

Allgemein bezeichnet er die wirtschaftliche und soziale Lage in Kosovo als wesentliche Barriere zu einer dauerhaften Rückkehr der Flüchtlinge und fordert die europäischen Staaten daher auf, von Abschiebungen abzusehen und den Flüchtlingen ein Bleiberecht zu garantieren, bis sich die Lage in Kosovo verbessert hat.

Der vollständige (englische) Bericht ist auf der Webseite des Kommissars verfügbar.

 

Kein bundesweiter Abschiebestopp für Sri Lanka

Auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Sri Lanka erhalten Sie weitere Informationen zu Sri Lanka und zum Thema Abschiebestopp Sri Lanka in den Bundesländern Bremen und Rheinland-Pfalz (Abschiebestopp) und NRW und Berlin (kein Abschiebestopp).

 

Irakische Botschaft Berlin nimmt bis auf weiteres keine Passanträge an

Die irakische Botschaft Berlin teilte in einer Email vom 10.05.09 mit, dass das irakische Außenministerium die irakische Botschaft in Berlin angewiesen habe, bis auf weiteres keine Anträge auf Passausstellung für irakische Pässe mehr anzunehmen.

Hinweis: Gemäß 5 ff. AufenthV können irakische Staatsangehörige bei den Ausländerbehörden Reiseausweise für Ausländer beantragen, sofern die weiteren dort geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. (KD)

 

BAMF gibt neue Studie zu Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMF) heraus

Auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Kinder und Jugendliche erhalten Sie die Studie „Unbegleitete minderjährige Migranten in Deutschland - Aufnahme, Rückkehr und Integration“, Studie II/2008 im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN), herausgegeben vom BAMF.

 

Pressemitteilung PRO ASYL: Zum Suizid des Kurden Mustafa Alcali in der Abschiebungshaft in der JVA Frankfurt am Main I

Die Pressemitteilung von PRO ASYL: "Zum Suizid des Kurden Mustafa Alcali in der Abschiebungshaft in der JVA Frankfurt am Main I: Das Zusammenspiel zwischen ignoranter Justiz und willfährigen Abschiebungsärzten hat ein Opfer gefordert" erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Abschiebehaft oder über die Geschäftsstelle.

 

BMI zur Mitteilungspflicht der Schulen an Ausländerbehörden

BMI signalisiert mit Schreiben vom 14.05.09 Offenheit für Änderung des 87 Abs. 2 AufenthG, um Kindern ohne Aufenthaltstitel oder Duldung Schulbesuch zu erleichtern.

Siehe hierzu auch den Erlass des LMI NRW vom 27.03.2008. (KD)

Sie erhalten das Schreiben auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/Rechtsprechung > Erlasse > Kinder und Jugendliche oder über die Geschäftsstelle.

 

Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum StAG vom 17.04.2009

Vorläufige Anwendungshinweise vom 17.04.2009 des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsnormen / Erlasse > Erlasse / Anwendungshinweise > Staatsangehörigkeit (Einbürgerung/Ausbürgerung) oder über die Geschäftsstelle.

 

Protestaktion von Gefangenen in der GfA Ingelheim am 13.07.2009

In der Abschiebungshaftanstalt Ingelheim wurde am 13.07.2009 ein Zellenblock besetzt, als sich Gefangene gegen eine anstehende Abschiebung eines Mitgefangen wehrten.

Mehr Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten:

Guildo 13.07.2009 16:37 Themen: Antirassismus

http://de.indymedia.org/antirassismus/index.shtml

http://de.indymedia.org/repression/index.shtml

http://de.indymedia.org/soziale/index.shtml

 

Auch die Rhein-Zeitung berichtet darüber

http://rhein-zeitung.de/on/09/07/13/rlp/t/rzo591687.html

 

Weitere Informationen und einen Brief des Arbeitskreises Asyl in Rheinland-Pfalz an das Ministerium des Inneren und für Sport erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Abschiebungshaft oder über die Geschäftsstelle.

 

Berliner Modell für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Informationen über das Berliner Modell für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Beratungspraxis oder über die Geschäftsstelle.

 

Neuer Newsletter von PRO ASYL

PRO ASYL hat einen neuen Newsletter Nr. 149 im Juli 2009 herausgebracht. Sie erhalten den Newsletter auf der Homepage von PRO ASYL unter www.prosayl.de.

http://www.proasyl.de/de/news/newsletter-ausgaben/nl-2005/newsletter-nr-149/#c10668

NORDRHEIN-WESTFALEN

Seit dem 20.07.09 ist Sabine Schäferkordt neue Abschiebungsbeobachterin für die Flughäfen in NRW

Nach längerer Vakanz gibt es wieder eine Abschiebungsbeobachtung für die Flughäfen in NRW mit Sitz am Flughafen Düsseldorf. Ihr Auftrag ist nicht nur die Beobachtung von Abschiebungen in die Herkunftsländer, sondern nunmehr wohl auch die Beobachtung von sog. Überstellungen in Dublin-Verfahren.

Informationen zum FFiNW siehe -> http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/3208/index.html.

Sie ist unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.

 

Flüchtlingspfarrer Keunecke wird freigesprochen

Mit der Frage, ob der Pfarrer Berthold Keunecke eine Familie beherbergen durfte, die nicht über gültige Aufenthaltspapiere verfüge, musste sich in zweiter Instanz am 13.7.09 das Landgericht Bielefeld auseinandersetzen. Die Frage beantwortete das Gericht mit einem klaren ja und sprach den Pfarrer vom Vorwurf der Beilhilfe zum illegalen Aufenthalt frei.

Keunecke leugnete zu keiner Zeit, eine kurdische Familie beraten und bei sich aufgenommen zu haben. Er lernte die Familie über den Kirchenasylkreis Bielefeld kennen. Zu diesem Zeitpunkt besaß die Familie bereits keine aufenthaltsrechtlichen Papiere mehr. Er beriet sie in unterschiedlichsten Fragen, organisierte den Schulbesuch der Kinder und half auch materiell weiter. Als die Familie keine Bleibe mehr hatte, nahm er sie bei sich in seine Wohnung auf. Da es ausländerrechtlich keine Möglichkeit eines Aufenthaltes in Deutschland gab, entschied sich die Mutter nach einigen Wochen, in die Türkei zurückzureisen. Die beiden Töchter blieben im Bundesgebiet und erhielten eine Aufenthaltserlaubnis. Keunecke und seine Frau wurden Vormund über die Kinder.

Die Staatsanwaltschaft warf Keunecke vor, er hätte durch die Gewährung einer Unterkunft Beihilfe zum illegalen Aufenthalt geleistet. In der ersten Instanz wurde er daher vom Amtsgericht Herford zu 40 Tagessätzen á 50 € verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sein Anwalt Sebastian Nickel Berufung ein.

Vor Gericht betonte Keunecke, dass es seine Pflicht gewesen sei, der Familie zu helfen. Dieses gebiete neben den Artikel 1 des Grundgesetztes auch die christliche Nächstenliebe. Er führte hierzu zahlreiche Stellen aus der Bibel an, die belegen, dass jeder Christ beauftragt sei, so zu handeln, wie er es getan hat. Auch die Landessynode der evangelischen Kirche in Westfalen hat bereits im November 2000 festgestellt, dass jeder Mensch ohne Aufenthaltsrecht ein Anrecht auf Hilfe und Beistand hat.

Das Landgericht Bielefeld war der Auffassung, dass Keunecke aus Gewissensgründen geholfen habe und nicht den illegalen Aufenthalt unterstützte. Die Familie wäre so fest entschlossen gewesen, den Aufenthalt ohne Papiere im Bundesgebiet fortzusetzen, so dass es letztendgültig keine Rolle gespielt hat, ob sie die Hilfe des Pfarrers in Anspruch genommen haben. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Richter noch aus, dass eine Beratung und die Unterstützung von Menschen ohne Papiere mit Essen oder Geld ohnehin nicht strafbar seien.

Die zahlreichen Unterstützer, die Keunecke bei dem Verfahren begleiteten, konnten trotz Freispruch nicht ganz ungetrübt nach Hause gehen. Dafür sorgte der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer illegalisierte Menschen mit illegalen Cannabispflanzen gleichsetzte und auch nicht zurückschreckte, seine Rechtsauffassung zu Flüchtlingsunterstützern mit der Rechtsprechung bei Mord und Holocaustleugnung zu untermauern. Auch die Empörung des Staatsanwaltes, dass Keunecke die Menschenwürde wichtiger sei, als das Ausländerrecht, lässt auf tiefe Abgründe blicken.

(Frank Gockel, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.)

Pressemitteilungen hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Illegalität oder über die Geschäftsstelle.



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Psychische Probleme bleiben meist unerkannt
Artikel aus dem Ärzteblatt (Heft 49/2009, Seite A2463 ff.)
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Unanfechtbar: Abgeschobener Iraker muss aus Griechenland zurückgeholt werden
Pressemitteilung zu einem Urteil des VG Frankfurt/Oder vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst
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Erklärung des 1. Roma-Treffens 2010
Für mehr Menschlichkeit und Demokratie - Erklärung des 1. Roma-Treffens 2010, Hannover, 31.01.2010
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