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IN EIGENER SACHE
Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW e. V.
Wir laden alle Interessierten herzlich zur Mitgliederversammlung des FR NRW ein.
Termin: Samstag, 12. 09. 2009, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Asienhaus, Bullmannaue 11, Essen
FLÜCHTLINGE IN ARBEIT NRW
ESF-Schulung in Remscheid: Rechtliche Rahmenbedingungen der Bleiberechtsregelung und des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte
Termin: Donnerstag, 24. 09. 2009, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Pfarrzentrum St. Josef, Menninghauserstr. 5b, 42859 Remscheid
Referent: Claudius Vogt, Projekt Q, GGUA Münster
Inhalt: Viele Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten leben in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren mit ungesicherter Aufenthaltsperspektive. Bis zum 31.12.2009 besteht für langjährig Geduldete noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis auf Probe ( 104a AufenthG) zu erhalten. Ab dem 01.01.2010 kann diese Aufenthaltserlaubnis auf Probe sodann als „Bleiberechtsaufenthaltserlaubnis“ ( 23 Abs. 1 AufenthG) erteilt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Aufenthaltserlaubnisse bis zum 31.12.2009 und ab dem 01.01.2010 sollen in dieser Schulung dargestellt werden. Hierbei werden die folgenden praxisrelevanten Schwerpunkte gesetzt:
- Eckpunkte der Bleiberechts- und Altfallregelungen
- Erfordernis und Berechnung der Lebensunterhaltssicherung für den weiteren Aufenthalt, Ausnahmen hierzu, Kindergeld/Elterngeld/Kinderzuschlag
- Rechtlicher Zugang zum Arbeitsmarkt für Ausländer/innen, Arbeitserlaubnisse
Anmeldungen bis zum 14.09.2009 beim FR NRW (Klaudia Dolk).
Die Schulung wird veranstaltet vom Flüchtlingsrat NRW e. V. im Rahmen des Projektes „Flüchtlinge in Arbeit NRW“ und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Die Schulung findet in Kooperation mit dem Caritasverband Remscheid e. V. und dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e. V., Fachdienste für Integration und Migration, statt.
7. Bonner Buchmesse Migration
Am 19.11.09 von 9:30 bis 16:30 Uhr findet im Rahmen der Buchmesse die TAGUNG - „Deutschland - Zuflucht für Flüchtlinge?“ - statt.
Termin: Donnerstag, 19. 11. 2009 bis Sonntag, 22. 11. 2009
Ort: Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn
Kurzinfo: Die Bonner Buchmesse Migration findet seit 1998 im Abstand von zwei Jahren statt.
Lesungen, Diskussionen, Filmaufführungen, musikalische Angebote und ein breites Büchersortiment bieten die Chance, sich dem Thema Migration aus unterschiedlichsten Blickwinkeln zu nähern.
Das Angebot von spezialisierten Buchprogrammen der Verlage zu Themen wie Flucht, Asyl, interkulturelle Erziehung, Zweisprachigkeit, Einwanderung und Fremdenfeindlichkeit kommt in konzentrierter Weise zur Geltung. Ebenso werden Dichtung, Erzählung, Romane von und über MigrantInnen vorgestellt.
Das weitere Programm finden Sie unter www.bonner-buchmesse-migration.de.
Dublin II
Dublin II – E-Mail-Verteiler
Wir informieren Sie in einem Dublin-II-E-Mail-Verteiler über aktuelle rechtliche und politische Entwicklungen im Dublin-Bereich. Sofern Sie in diesen E-Mail-Verteiler aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an Klaudia Dolk (dolk@frnrw.de). Auf unserer Homepage unter Dublin II > Dublin II – E-Mail-Verteiler finden Sie die bisher über diesen E-Mail-Verteiler übersandten Mails.
VG Frankfurt a. M.: Überstellung nach Griechenland war rechtswidrig
Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (7 K 4376/07.F.A (3)) vom 08.07.2009:
Der Dublin-Bescheid des BAMF wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die Vollziehung der Abschiebungsanordnung rechtswidrig war. Die Beklagte wird verpflichtet, die Folgen des Vollzugs der Abschiebungsanordnung rückgängig zu machen.
Sie erhalten das Urteil auf unserer Homepage unter Dublin II > Rechtsprechung zur Dublin II-VO > Dublin-Überstellungen nach Griechenland > Überstellung nach Griechenland rechtswidrig oder über die Geschäftsstelle.
VG Düsseldorf: Aussetzung einer Überstellung nach Griechenland
VG Düsseldorf, Beschluss v. 28.7.2009 (18 L 1084/09.A) - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Dublin-Bescheid, da in Griechenland erhebliche Rechtsgüter verletzt werden könnten.
Sie erhalten den Beschluss auf unserer Homepage unter Dublin II > Rechtsprechung zur Dublin II-VO > Dublin-Überstellungen nach Griechenland > Überstellung nach Griechenland rechtswidrig oder über die Geschäftsstelle.
OVG NRW v. 06.08.2009 zu gebotenen Vorbereitungen von Abschiebungen psychisch Kranker durch die Ausländerbehörde
Das OVG NRW (18 B 679/09) gibt der Ausländerbehörde in diesem Beschluss auf, vorläufig von einer Abschiebung des Antragstellers abzusehen, bis sie neue Vorkehrungen für dessen Abschiebung getroffen und ihm diese spätestens drei Wochen vor einem neuen Abschiebetermin mitgeteilt hat.
Aus den Gründen des Beschlusses:
Den Beschluss erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen) > Krankheit/Traumatisierung oder über die Geschäftsstelle.
Ergänzung zu dem Beschluss des OVG NRW v. 6.8.2009 (über den Dublin-Verteiler)
Gerne komme ich der Bitte um eine ergänzende Anmerkung zu dem Beschluss des OVG NRW v. 6.8.2009 nach: Zur Vermeidung von Missverständnissen ist klarzustellen, dass die in der Rundmail vom 17.8.2009 vertretene Ansicht, das BAMF sei für die Prüfung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse (z.B. Reisefähigkeit) in Dublin-Verfahren (allein) zuständig, streitig ist; meiner Kenntnis nach wird in der Rechtsprechung jedoch überwiegend der Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.11.2004 (2 M 299/04, siehe -> http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/3406/index.html ) gefolgt. - Die Veröffentlichung weiterer Entscheidungen zu diesem Thema auf unserer Website ist beabsichtigt. - Das BAMF bestreitet auch diese Zuständigkeit und vertritt die Auffassung, in Dublin-Verfahren seien – wie in sonstigen Verfahren – die ausländerrechtlichen Vollstreckungsbehörden (Ausländerbehörden, Zentrale Ausländerbehörden, Regierungspräsidien usw.) für die Prüfung von inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen zuständig.
Es sollte daher vorsorglich stets gegenüber dem BAMF und auch der ausländerrechtlichen Vollstreckungsbehörde das Vorliegen von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen geltend gemacht werden, da in der Vergangenheit zu beobachten war, dass das BAMF entsprechenden Vortrag nicht immer zeitnah an die ausländerrechtlichen Vollstreckungsbehörden weitergeleitet hat; ggf. sollten auch Eilanträge vorsorglich gegen beide Behörden gerichtet werden.
Klaudia Dolk
Pressemitteilung vom UNHCR vom 17.07.2009:
UNHCR wird sich nicht am neuen Asylverfahren in Griechenland beteiligen, solange nicht
durch strukturelle Änderungen faire und effiziente Asylverfahren garantiert sind
UNHCR stellt mit großer Sorge fest, dass die durch den neuen Präsidialerlass Nr. 81/20091
eingeführten strukturellen Veränderungen die vom internationalen und europäischen Recht
geforderte Fairness und Effizienz des Asylverfahrens in Griechenland nicht ausreichend
garantieren.
Sie erhalten die Presseerklärung auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II-Verfahren > Griechenland oder über die Geschäftsstelle.
EUROPA
21.08.09: Berichte über Mittelmeer-Tragödie erschüttern UNHCR
Lampedusa - UNHCR zeigt sich zutiefst geschockt über die Berichte von fünf Eritreern, die wohl die einzigen Überlebenden eines dramatischen Fluchtversuchs sind, der vor mehr als 20 Tagen in Libyen gestartet wurde. Demnach sollen etwa 75 Menschen im Mittelmeer ertrunken sein, als sie versuchten, bei widrigen Wetterbedingungen die italienische Küste zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > EU-Flüchtlingspolitik/EU-Außengrenzen oder über die Geschäftsstelle.
160 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Hungerstreik auf Lesbos, Griechenland
Seit dem 18. August 2009 befinden sich auf Lesbos rund 150 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die im Internierungslager Pagani festgehalten werden, im Hungerstreik. Sie fordern ihre sofortige Freilassung. Ihre Situation ist nur ein Beispiel für die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Flüchtlinge in Griechenland leben müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Dublin II > Stellungnahmen und Dokumente zum Dublin II-Verfahren > Griechenland oder über die Geschäftsstelle.
DEUTSCHLAND
Neue Synopse der Härtefallkommission
Auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/Erlasse/Anwendungshinweise/Dienstanweisungen > Härtefallkommission/en erhalten Sie die aktualisierte, endgültige Synopse der Härtefallkommissionen der einzelnen Bundesländer, erstellt von Andreas Schwanter, Amnesty International.
Die Synopse ist zur freien Verfügung und Weitergabe, unter Hinweis auf den Urheber, freigegeben.
Die neue Version enthält neben den fortgeschriebenen, aktualisierten Zahlen auch neue Informationen zur Frage der Härtefalleingaben aus der so genannten "Illegalität" heraus und zur Verteilung der Härtefälle proportional zu Königsteiner Schlüssel bzw. Bevölkerungsdichte.
Abschiebungen in den Kosovo
Auf der Homepage des Niedersächsischen Flüchtlingsrates unter dem Link
http://www.nds-fluerat.org/infomaterial/erlasse-des-niederschsichen-ministeriums
ist ein Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 7.7.2009 veröffentlicht, nach dem Alleinstehende über 60-jährige oder kranke und behandlungsbedürftige Personen aus dem Kosovo nachrangig zur Abschiebung angemeldet werden sollen.
Rückkehr von Angehörigen der Roma in den Kosovo
Den Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Rückkehr von Angehörigen der Roma
in den Kosovo und die Antwort des Innenministeriums Baden-Würtemberg vom 04.08.2009 erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Kosovo oder über die Geschäftsstelle.
Studie der Friedrich Ebert Stiftung: Der Kosovo nach der Unabhängigkeit, Hehre
Ziele, enttäuschte Hoffnungen und die Rolle der internationalen Gemeinschaft
Von Vedran Džihiæ und Helmut Kramer
Einleitung:
Der heutige Kosovo ist trotz der Ausrufung der Unabhängigkeit nur eingeschränkt souverän und ist de facto in den serbischen Norden und den albanisch dominierten Süden geteilt. Die tiefliegenden Gegensätze zwischen der albanischen Mehrheit und der serbischen Minderheit verhärten sich zunehmend zu einem institutionalisierten >eingefrorenen Konflikt< (>frozen conflict<).
Die Unabhängigkeit hat nichts an der katastrophalen wirtschaftlichen und sozialen Situation und an der Tatsache verändert, dass die kosovarische Gesellschaft unter grassierender Korruption und organisierter Kriminalität leidet.
Die internationale Gemeinschaft hat als >Protektor wider Willen< im Kosovo seit 1999 nur mäßige Erfolge vorzuweisen. Die European Union Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX) und ihr ambitionierter Anspruch als >Demokratie- und Rechtsstaat-Wächter< im Kosovo werden daran gemessen werden, ob es zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lebenssituation aller Kosovaren kommt.
Die EU muss zu einer aktiven und gestalterischen Politik verbunden mit konkreten Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Sozialentwicklung, der Arbeitsmigration, der Visavergabe sowie der Bildungsprogramme finden. Die Zukunftsvision eines EU-Beitritts hat aufgrund der Realitäten im Kosovo und der Erweiterungsmüdigkeit innerhalb der EU an Strahlkraft eingebüßt, bleibt aber mittel- und langfristig die Basis einer demokratischen und lebensfähigen wirtschaftlichen Entwicklung im Kosovo.
Die Studie erhalten Sie auf der Seite der Friedrich-Ebert-Stiftung
http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/05695.pdf.
Aufruf zur Unterstützung der Kampagne: Keine Abschiebung in das Kosovo! von Amnesty International
Amnesty International und Die Grünen gegen Abschiebungen in das Kosovo!
Amnesty International startet eine Kampagne gegen Abschiebungen von Roma in das Kosovo. Die Grünen fordern zur Unterstützung der Kampagne auf.
Jahrelang wurde keiner der ca. 23.000 in Deutschland mit einer Duldung lebenden Roma in den Kosovo abgeschoben, da sie dort als Minderheit starker Diskriminierung ausgesetzt sind. Obwohl Minderheitenschutz in der kosovarischen Verfassung verankert ist, erhalten Roma keinen Zugang zu Bildung, zu sozialen Sicherungssystemen und zu medizinischer Versorgung. Fast alle sind arbeitslos, da sie vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind.
Nach dem Krieg und ethnisch motivierten Gewaltkonflikten gegen und Vertreibungen von mehr als 235.000 Roma und Angehörigen anderer Minderheiten leben die Menschen im Kosovo heute nach Ethnien getrennt. Laut Amnesty International haben schätzungsweise ein Drittel der Roma, Aschkali und Ägypter keine gültigen Ausweispapiere und müssen dadurch befürchten, als staatenlos betrachtet zu werden und somit auch keine Landrechte erwerben zu können oder ihren früheren Besitz zurückzuerlangen.
Seit November 2008 ist die kosovarische Regierung für Rückführungsfragen zuständig, nicht mehr die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNMIK). Laut der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Regierung erklärt, all die Personen aufzunehmen, die aus dem Kosovo stammen. In Verhandlungen mit der Bundesregierung habe sie einschränkend lediglich darauf bestanden, bei Rückführungen aus Deutschland die Zahl von 2.500 Personen pro Jahr nicht zu überschreiten und auf eine Ausgewogenheit bei Rückführungsentscheidungen hinsichtlich Herkunftsregionen und ethnischen Zugehörigkeiten zu achten.
Weitere Informationen und Möglichkeit zur Unterstützen des Aufrufs erhalten Sie auf der Homepage von Amnesty International und den Grünen unter:
http://www.amnesty.de/2009/1/28/roma-droht-abschiebung-den-kosovo
und
http://www.gruene-bundestag.de/cms/menschenrechte/dok/298/298953.abschiebungen_von_roma_stoppen.html#
Reisebericht Kosovo von Eva Klippenstein
Auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Kosovo finden Sie den Bericht über die Reise in den Kosovo von Eva Klippenstein.
Rückübernahmeabkommen mit Pakistan und anderen Ländern
BT-Drs 16/13779 v. 10.7.2009, Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Neben detaillierten Antworten auf Fragen zum Rückübernahmeabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Pakistan enthält die Antwort
· eine aktuelle Aufzählung der abgeschlossenen und derzeit verhandelten Rückübernahmeabkommen der EU und der Bundesrepublik Deutschland,
· Informationen über die (Nicht-)Beteiligung von Menschenrechtsorganisationen und UNHCR und
· eine Erläuterung zu Unterschieden und zum Rangverhältnis von Rückübernahmeabkommen der EU und Deutschland.(KD)
Sie erhalten die Bundesdrucksache auf unserer Homepage unter Rechtsnormen / Erlasse / Anwendungshinweise / Dienstanweisungen > Rückübernahmeabkommen oder über die Geschäftsstelle.
Forderung eines Abschiebungsstopps in den Iran in Rheinland-Pfalz
Sie erhalten den Brief des AK ASYL Rheinland-Pfalz an Ministerpräsident Kurt Beck vom 20.8.2009 auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Iran oder über die Geschäftsstelle.
Pass oder Passersatz – Wann gibt es für wen welchen Pass und von wem? –
Auf unserer Homepage unter Rechtsnormen / Erlasse / Anwendungshinweise / Dienstanweisungen > Weitere Dokumente erhalten Sie eine informative Übersicht über Pässe bzw. Passersatzpapiere, die für Flüchtlinge unter bestimmten Umständen verwendet werden. Die Übersicht wurde von Antje Büchner (Flüchtlingsrat Thüringen) und Rechtsanwältin Graf erstellt.
PRO ASYL: Verleihung des Menschenrechtspreises 2009
Presseerklärung vom 17. August 2009: Verleihung des Menschenrechtspreises 2009 an geduldete Flüchtlinge.
Die Stiftung PRO ASYL verleiht ihren Menschenrechtspreis, die PRO ASYL-Hand, in diesem Jahr an Nissrin Ali und Felleke Bahiru Kum für ihren Einsatz gegen die Lagerunterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
Die Pressemitteilung erhalten Sie über www.proasyl.de.
US-Deserteur André Shepherd – 1. September: Über 100 Organisationen und Gruppen fordern Asyl
Unter der Internetseite www.Connection-eV.de/pdfs/erklärung_shepherd_09-09-01.pdf finden Sie die Erklärung von über 100 Gruppen und Organisationen, die die Bundesregierung zum 1. September 2009 auffordern, André Shepherd Asyl zu gewähren und „generell Verweigerer und Verweigerinnen zu schützen, die sich den Verbrechen der Kriege entziehen und flüchten”.
„André Shepherd desertierte aus der US-Armee und beantragte im November 2008 in Deutschland Asyl. Er stellt sich damit gegen eine Kriegs- und Besatzungspolitik, die im Namen des ‚Krieges gegen den Terror’ zu großem Leid, Zerstörungen und Hunderttausenden von Toten geführt hat, insbesondere in Irak und Afghanistan“.
Eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration steht nach wie vor aus.