NORDRHEIN-WESTFALEN
Demonstration gegen Abschiebehaft von Polizeiübergriffen überschattet
Pressemitteilung der Bürengruppe Paderborn vom 30.08.2009:
Rund 300 Menschen demonstrierten am Samstag, den 29.08.09 in Büren friedlich gegen Abschiebehaft und für weltweite Bewegungsfreiheit. Kurz vor der Abschlusskundgebung kam es zu polizeilichen Übergriffen, bei der zwei Demonstranten verletzt wurden.
Die Pressemitteilung erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Abschiebungshaft oder über die Geschäftsstelle.
Münstersches „Aktionsbündis 302“: Roma-Petitionsliste
Auf unserer Homepage unter Aktionen finden Sie eine Petitionsliste zum Abschiebestopp für Roma, die das Münstersche „Aktionsbündnis 302“ (GGUA und Amnesty International Asylgruppe Münster) erstellt hat. Die ausgefüllten Bögen sollen spätestens bis zum 14.09.2009 an die auf der Liste angegebene Adresse von Amnesty International Münster zurückgehen.
Das GANZE Bleiberecht für ALLE!
Das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche NRW ruft zur Demonstration in Köln am 3. Oktober auf
Im Vorfeld der Innenministerkonferenz im Dezember rufen Initiativen in Köln zu einer Demonstration am Samstag, 3. Oktober in Köln auf, um von der Innenministerkonferenz ein Bleiberecht für alle, die in Deutschland bleiben müssen oder wollen, zu fordern.
Der Start ist um 13 Uhr in der Kölner Innenstadt am Friesenplatz, um 15 Uhr findet eine Kundgebung auf der Domplatte statt.
Die UnterstützerInnen (Stand 25.08.09) sind: AGISRA, Kölner Netzwerk kein mensch ist
illegal, Rom e.V., Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche e.V.
HERKUNFTSLÄNDER
Informationen zur aktuellen Situation im Iran
Auf unserer Homepage finden Sie Hintergrundinformationen von Heike Winzenried zur politischen Situation und Menschenrechtslage im Iran vom 13.08.2009 unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Iran.
Human Rights Watch: Irak - Morde an Homosexuellen stoppen
Kein Schutz durch Behörden vor sich ausbreitender Mordserie, 17. August 2009
(Beirut, 17. August 2009) – Irakische Milizen foltern und ermorden zunehmend Männer, denen sie Homosexualität oder mangelnde „Männlichkeit“ vorwerfen. Bislang haben die irakischen Behörden nichts getan, um diese Vorfälle zu stoppen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Human Rights Watch fordert die irakische Regierung auf, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Gewalthandlungen der Milizen zu verhindern, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und das Wiederaufleben von Gewalt zu stoppen, das die Sicherheit aller irakischen Bürger bedroht.
Sie erhalten den Bericht von Human Rights Watch auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Irak oder über die Geschäftsstelle.
Neue Beiträge von Rolf Gössner zur Entwicklung der Türkei und der Kurdischen Frage
Hintergrundtexte verfasst von Rolf Gössner zur aktuellen Entwicklung in der Türkei und zu den neuesten politischen Vorstößen für eine friedliche Lösung der Kurdenfrage finden Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Türkei.
Laut Herrn Gössner können Sie aus den anhängenden Texten (pdf-Dokumente) mit Quellenangabe gerne zitieren.
Nachdruck nur mit Genehmigung des Autors (und von WDR bzw. "Ossietzky").
Rückfragen unter: goessner@uni-bremen.de
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG UND ERLASSE
Bremen: Presseerklärung des Innensenators vom 26.06.2009 - keine Abschiebungen in den Iran
Laut einer Rundmail von Elena Pentarakis von „Ökumenische Ausländerarbeit Bremen e.V.“ vom 18.8.2009 erhalten Afghanen, die 18 Monate in Bremen leben, laut der Presseerklärung des Innensenators vom 26.06.2009 eine Aufenthaltserlaubnis gem. AufenthG 25 Abs. 5.
Demnach sollen zurzeit auch keine Iraner aus Bremen abgeschoben werden auf Grund der verschärften innenpolitischen Lage im Iran.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Iran oder über die Geschäftsstelle.
EuGH v. 4.6.09: Zum Ausschluss arbeitssuchender Unionsbürger von Sozialleistungen
Urteil des EuGH v. 4.6.09 - C-22/08 und C-23/08 (Vatsouras/Koupatantze gg. ARGE Nürnberg)
Kein Leistungsausschluss arbeitssuchender Unionsbürger bei tatsächlicher Verbundenheit mit dem Arbeitsmarkt. - Aber auch kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Art. 12 EGV wenn Drittstaatsangehörigen Sozialhilfeleistungen gewährt werden, für Unionsbürger jedoch ein Leistungsausschluss gilt.
SGB-II-Leistungen sind keine „Sozialhilfe”, weshalb ein Leistungsausschluss nicht auf Art. 24 Abs. 2 UnionsbRL gestützt werden kann
Der EuGH stellt fest, dass finanzielle Leistungen, die nach nationalem Recht den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, nicht als „Sozialhilfeleistungen” im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der UnionsbRL angesehen werden können. Eine Voraussetzung wie die in 7 Abs. 1 SGB II enthaltene, wonach der/die Betroffene erwerbsfähig sein muss, könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Leistung den Zugang zur Beschäftigung erleichtern solle.
Ein Ausschluss von Leistungen zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt ist für arbeitssuchende Unionsbürger/innen nach der Rechtsprechung des EuGH aber zulässig, solange keine tatsächliche Verbindung mit dem Arbeitsmarkt festgestellt wird.
Es sei legitim, die Gewährung einer solchen Beihilfe für arbeitssuchende Unionsbürger/innen von der Feststellung einer tatsächlichen Verbindung des/der Arbeitssuchenden mit dem Arbeitsmarkt dieses Staates abhängig zu machen. Das Bestehen einer solchen Verbindung könne sich u. a. aus der Feststellung ergeben, dass der/die Betroffene während eines angemessenen Zeitraums tatsächlich eine Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat gesucht habe.
Weitere Informationen und Vertiefungshinweise hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen) > Sozialrecht für Flüchtlinge, Drittstaatsangehörige, Unionsbürger oder über die Geschäftsstelle.
Neue Dienstanweisung des BAMF bezüglich Yeziden aus dem Irak
Seit dem 13.08.2009 gilt eine neue BAMF-Dienstanweisung, nach welcher für Yeziden aus dem Zentralirak keine Gruppenverfolgung mehr angenommen wird. Flüchtlingsanerkennungen sind demnach nur noch nach der Feststellung individueller Verfolgungsgründe möglich.
BVerwG v. 7.4.09 zum Kindernachzug - Sorgerecht - Lebensunterhalt
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7.4.2009 (BVerwG 1 C 17.08)
Leitsätze:
1. Ein Elternteil ist nicht allein personensorgeberechtigt i. S. d. 32 Abs. 3 AufenthG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG (sog. Familienzusammenführungsrichtlinie), wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung der Personensorge substantielle Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes.
2. 32 Abs. 3 AufenthG ist auf Fälle, in denen das ausländische Recht eine vollständige Übertragung der Personensorge auf einen Elternteil nicht kennt, nicht analog anzuwenden.
3. Bei Klagen auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels ist auch für die gerichtliche Kontrolle des behördlichen Ermessens auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt abzustellen, der für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
4. Bei der Prognose, ob der Lebensunterhalt eines Kindes im Bundesgebiet durch Einkünfte seiner Eltern voraussichtlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert wäre, sind gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen der Eltern gegenüber weiteren Kindern zu berücksichtigen.
Diese Entscheidung finden Sie auf den Seiten www.asyl.net.(KD)
Sie finden diesen Text auch auf unserer Homepage unter Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen) > Familienzusammenführung / Visum.
Bundesregierung beschließt VwV zum AufenthG und zum FreizügG/EU
Die von der Bundesregierung beschlossenen Entwürfe Allgemeiner Verwaltungsvorschriften zum AufenthG (BR-Drs. 669/09), zum FreizügG/EU (BR-Drs. 670/98) und zum AZRG sowie zur AZRG-DV (BR-Drs. 668/09) vom 27.07.2009, die dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wurden, können Sie unter folgenden Internetadressen nachlesen:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG:
http://dip21.bundestag.de:80/dip21/brd/2009/0669-09.pdf
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU:
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0670-09.pdf
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AZRG sowie zur AZRG-DV:
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0668-09.pdf
OVG NRW v. 06.08.2009 zu gebotenen Vorbereitungen von Abschiebungen psychisch Kranker durch die Ausländerbehörde
Das OVG NRW (18 B 679/09)gibt der Ausländerbehörde in diesem Beschluss auf, vorläufig von einer Abschiebung des Antragstellers abzusehen, bis sie neue Vorkehrungen für dessen Abschiebung getroffen und ihm diese spätestens drei Wochen vor einem neuen Abschiebetermin mitgeteilt hat.
Aus den Gründen des Beschlusses:
Den Beschluss erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen) > Krankheit/Traumatisierung oder über die Geschäftsstelle.
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TERMINE
Donnerstag, 10. September 2009, 19:30 Uhr: Bundestagswahl 2009. Podiumsdiskussion in Rheine: Bleiberecht oder Abschiebung? Ort: Jugendzentrum Jakobi, Gartenstr. 6 in Rheine
Samstag, 12. September 2009, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW e. V.
Ort: Asienhaus, Bullmannaue 11, Essen
Montag, 14. September 2009, 10:00 Uhr bis Donnerstag, 17. September 2000, 17:00 Uhr: Symposium zum Zuwanderungsrecht. Ort: Berlin, Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union
Freitag, 18. September 2009, 18:30 Uhr bis Sonntag, 20. September 2009, 13:00 Uhr: Tagung: Perspektiven einer humaneren Flüchtlingspolitik in Europa. Ort: Evangelische Akademie Baden, Bad Herrenalb
Mittwoch, 23. September 2009 bis Donnerstag, 24. September 2009: Bundesamtstagung. Ort: Katholische Akademie Mülheim, Tagungshaus "Die Wolfsburg", Falkenweg 6, 45478 Mülheim
Donnerstag, 24. September 2009, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr: ESF-Schulung in Remscheid: Rechtliche Rahmenbedingungen der Bleiberechtsregelung und des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte
Ort: Pfarrzentrum St. Josef, Menninghauserstr. 5b, 42859 Remscheid
Kurzinfo: Referent: Claudius Vogt, Projekt Q, GGUA Münster
Anmeldungen bis zum 14.09.2009 beim FR NRW (Klaudia Dolk).
Freitag, 02. Oktober 2009, 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr: Fortbildung: Abschiebungshaft und Dublin II-Verfahren. Ort: Hamburg. ReferentInnen: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt, Hannover, Klaudia Dolk, Flüchtlingsrat NRW
Veranstalter: Republikanischer Anwaltsverein (RAV)
Samstag, 03. Oktober 2009, 13:00 Uhr: Demonstration: Das GANZE Bleiberecht für ALLE!
Start: 13 Uhr Kölner Innenstadt Friesenplatz, Kundgebung 15 Uhr Domplatte
UnterstützerInnen (Stand 25.08.09): AGISRA, Kölner Netzwerk kein mensch ist illegal, Rom e.V., Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche e.V.
Donnerstag, 08. Oktober 2009, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr: Ordentliche Mitgliederversammlung Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche. Ort: Haus der Kirche, Am Burgacker 14-16, 47051 Duisburg
Mittwoch, 14. Oktober 2009, 14:00 Uhr bis Freitag, 16. Oktober 2009, 13:00 Uhr: Herbsttagung 2009 des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. Ort: Robert Schuman Haus, Trier
Mittwoch, 14. Oktober 2009, 19 Uhr: Veranstaltung Integration und Migration mit Rita Süssmuth
Ort: Akademie Heinz Hitze Haus
Veranstalter: Prof. DDr. Thomas Sternberg, Akademiedirektor, Heinz Meyer, Tagungsleiter, Anette Köper, Leitungsteam kfd-Diözesanverband Münster, Barbara Issel, Referentin kfd-Diözesanverband Münster
Samstag, 17. Oktober 2009, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Mitgliederversammlung Flüchtlingsrat NRW e. V.
Ort: Asienhaus, Bullmannaue 11, Essen
Donnerstag, 19. November 2009 bis Sonntag, 22. November 2009: 7. Bonner Buchmesse Migration
Ort: Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn
Impressum:
Herausgeber: Flüchtlingsrat NRW e. V. Bullmannaue 11 D-45327 Essen Tel.: 0201/899 08-0; Fax: 0201/899 08-15
Email: info@frnrw.de Homepage: www.frnrw.de
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00