UNHCR, Eckpunkte-Papier zum Flüchtlingsschutz, Oktober 2009
In § 34a Abs. 2 AsylVfG wird Eilrechtsschutz zur Verhinderung einer sog. Dublin-Überstellung generell ausgeschlossen. UNHCR fordert eine Änderung dieser Regelung, um einstweiligen Rechtsschutz im Einzelfall zu ermöglichen.(KD) |