UNHCR, Eckpunkte-Papier zum Flüchtlingsschutz, Oktober 2009
UNHCR regt die Verlängerung der Frist zum Nachweis eigenständiger Unterhaltssicherung sowie der Schaffung großzügiger Ausnahmeregelungen zugunsten humanitärer Härtefälle an.
Im Weiteren schlägt UNHCR vor, die in beiden Regelungen enthaltenen Einreisestichtage aufzuheben und die Möglichkeit der Aufenthaltslegalisierung unabhängig von einem bestimmten Einreisedatum auf geduldete Flüchtlinge mit einer angemessenen Voraufenthaltsdauer auszudehnen. Bei der Festsetzung der Voraufenthaltszeiten bittet UNHCR zu berücksichtigen, dass von Personen mit beispielsweise fünfjährigem Auslandsaufenthalt eine Rückkehr in ihr Herkunftsland auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen faktischen Verwurzelung in Deutschland häufig nur schwerlich erwartet werden kann.
Wünschenswert wäre nach Einschätzung von UNHCR eine Erweiterung der Regelung des § 25 Abs. 5 AufenthG um einen Hinweis zur Zumutbarkeit der Rückkehr (unter Berücksichtigung der bisherigen Aufenthaltsdauer, dem Alter der Betroffenen, der sozialen und familiären Verwurzelung in Deutschland sowie der tatsächlichen Chancen einer Reintegration der Betroffenen).(KD) |