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Erlass des IM NRW vom 24.02.2010
IM NRW Erlass - Ausnahmeregelung des § 104a Absatz 3 Satz 2 AufenthG, Abgelegtes Aufenthaltsrecht für Kinder
IM NRW, 10.12.2009: gesetzliche Altfallregelung (§104a AufenthG) Allgemeine Zustimmungserteilung zur Beschäftigung
Erlass des IM NRW zu § 104a Abs. 3 S. 2 AufenthG vom 13.10.2009
Neuer Bleiberechtserlass des IM NRW vom 30.09.2009
Erlass des IM NRW v. 7.5.09 zur Härtefallregelung des § 104a Abs. 6 AufenthG
IM NRW 08.05.2009: Niederlassungserlaubnis bei sog. Altfällen
Erlass des IM NRW: Sicherung des Lebensunterhaltes muss jetzt höher sein
§23a AufenthG – Abweichung vom Erteilungsverbot ist zulässig
Straftaten nach §§9-16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind keine Ausschlussgründe bei der Bleiberechtsregelung
Innenministerium NRW: Bleiberecht nach §§104a und 104b AufenthG nur nach Sprachnachweis zum Stichtag, danach kein Antrag mehr auf Duldung möglich
Schreiben des Innenministeriums NRW vom 10.07.2008 zur Ermessensduldung in Petitionsangelegenheiten
Erlass des IM NRW vom 9.7.2008 - Nicht rechtzeitige Entscheidung über Probeaufenthaltserlaubnis
Ergänzende Anwendungshinweise zu § 104a und 104b AufenthG
Aufhebung von Asylanerkennung hat keine Wirkung auf die Anrechnung von Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung
Bleiberecht für Antragsteller mit ungeklärter Identität – Spielräume sollen ausgenutzt werden
Geduldete, die nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, sollen konsequent abgeschoben werden
Vorzeitige Tilgung von Straftaten bei der bundesgesetzlichen Bleiberechtregelung
Anwendungshinweise zu § 104a und 104b AufenthG
Abschiebestopp für Personen, die möglicherweise unter die neue bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung fallen
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