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Flüchtlingsrat NRW
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IMK-Bleiberechtsregelung 2009

Am 3./.4. Dezember 2009 hat die IMK in Bremen beschlossen, die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge um zwei Jahre zu verlängern. Von dieser Regelung profitieren die Menschen, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis (auf Probe) nach der Altfallregelung besitzen. Eine Erläuterung sowie erste Bewertung des IMK-Beschlusses hat Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW, vorgenommen.

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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

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Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
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