Am 3./.4. Dezember 2009 hat die IMK in Bremen beschlossen, die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge um zwei Jahre zu verlängern. Von dieser Regelung profitieren die Menschen, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis (auf Probe) nach der Altfallregelung besitzen. Eine Erläuterung sowie erste Bewertung des IMK-Beschlusses hat Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW, vorgenommen.
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