Am 17.12.2009 ist die Anordnung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf zu § 23 Abs. 1 AufenthG ergangen, durch welche der Beschluss der Innenministerkonferenz zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung umgesetzt wird. Dieser wird seit dem 21.12.2009 ergänzt durch einen weiteren Erlass des IM NRW, der der Klarstellung einiger Punkte, wie Anforderungen an die Arbeitsstelle und Fiktionswirkung, dient. Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW, hat den aktuellen Stand der Bleiberechtsregelung in einer Präsentation zusammengefasst.
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