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Flüchtlingsrat NRW
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Erlass des IM NRW zu § 23 Abs. 1 AufenthG

Am 17.12.2009 ist die Anordnung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf zu § 23 Abs. 1 AufenthG ergangen, durch welche der Beschluss der Innenministerkonferenz zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung umgesetzt wird. Dieser wird seit dem 21.12.2009 ergänzt durch einen weiteren Erlass des IM NRW, der der Klarstellung einiger Punkte, wie Anforderungen an die Arbeitsstelle und Fiktionswirkung, dient.
Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW, hat den aktuellen Stand der Bleiberechtsregelung in einer Präsentation zusammengefasst.

Download:


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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
  • IMK-Bleiberechtsregelung 2009
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
  • BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen

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Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
Merkblatt des BMI (Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1) Stand Oktober 2009
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