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Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i. V. m. §66 und §67 AufenthG
NRW-Erlass bzgl. Niederlassungserlaubnis gem. §26 Abs. 3 AufenthG
NRW Erlass: Ergänzende Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz für Studenten und Studienbewerber
Erlass Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juni 2008
Zweckentsprechende Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Ärzte, die vor ihrer Weiterbildung zum Facharzt noch einen Sprachkurs absolvieren müssen, soll vereinfacht werden
Richtlinie 2003/19/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
Bundeseinheitliche Gestaltung der so genannten Grenzübertrittsbescheinigung
Erlass des Schulministeriums NRW: Erhebung von Daten zum Aufenthaltsstatus von Schülern nicht zulässig!
Keine Wohnsitzauflage für Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG und von Niederlassungserlaubnissen nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Erlass des IM NRW: Weiter Abschieben bis zur Bleiberechtsregelung
Berlin: Innensenat erlässt Abschiebestopp für langjährig Geduldete bis Ende des Jahres
Anwendung des § 102 Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 4 AufenthG bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Personen, die aus humanitären Gründen als Familienangehörige einen Aufenthaltstitel nach dem AuslG besessen haben
„Ausweisersatz“ bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Rechtstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
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Vaterschaftsanerkennung zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels/ der deutschen Staatsangehörigkeit
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Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen
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Ehemänner dürfen nicht für ihre Frauen Aufenthaltserlaubnisse beantragen
Familienangehörige von Asylberechtigten sollen in der Regel keine Fremdenpässe erhalten
§ 35 AuslG: Dauer des Asylverfahrens wird auf die 8 Jahre Aufenthaltsbefugnis angerechnet
Höchstaufenthaltsdauer von IT-Fachkräften in Deutschland wird nicht auf fünf Jahre beschränkt
§ 35 AuslG: Kindergeld wird bei der Sicherung des Lebensunterhaltes mit berücksichtigt
Aufenthaltsrechtliche Behandlung unbegleitet eingereister minderjähriger Flüchtlinge.
Erlass über die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen an abgelehnte Spätaussiedlerbewerber
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