Flüchtlingsrat NRW
Asienhaus Essen
Bullmannaue 11
45327 Essen
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Gefördert von PRO ASYL e.V. und

dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und

dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)

Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BLZ 370 205 00 Konto Nr. 8 05 41 01
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Aufenthaltsrecht für geringfügig Beschäftigte aus der Türkei
Auch geringfügig beschäftige EU-Arbeitnehmer/innen aus der Türkei sind unter bestimmten Voraussetzungen vom EU-Assoziationsabkommen geschützt
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Urteil VG Hamburg zur Verlängerung des Bleiberechts
Urteil vom 06.01.2010 zur Verlängerung des Bleiberechts einer jungen Roma
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Schnellinfo 1/2010 vom 18.01.2010
- IMK-Bleiberechtsregelung 2009
- Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW e.V. zur Abschiebung der Roma
- BMI: sorgfältige Prüfung von Abschiebungen nach Syrien, Klärung der Lage soll durch AA erfolgen
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